Die NRW-Landesregierung will das Gesetz gegen Schottergärten verschärfen. Die oberbergischen Behörden sind zurückhaltend.
SchottergärtenEine Gartenpolizei ist in Oberberg so bald nicht zu erwarten

Schottergärten sind ein Problem in Zeiten des Klimawandels und Artensterbens.
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Mehr Wildblumengärten, weniger Schotterwüsten. Über dieses Ziel ist man sich in Behörden und Gremien weitgehend einig. Dass die Mitarbeiter der oberbergischen Bauämter als Gartenpolizei ausrücken, an die Türen der Hauseigentümer klopfen und fordern, dass Schotterflächen abgetragen und wieder begrünt werden - das ist aber nicht absehbar.
Das Thema ist nicht neu, hat aber aktuelle Brisanz bekommen. Die schwarz-grüne Landesregierung will vom kommenden Jahr an die Bauordnung und damit das Verbot sogenannter Schottergärten verschärfen. Im Gesetzentwurf wird nicht nur klargestellt, dass Schotterungen nicht zulässig sind. Die Kommunalverwaltungen könnten sogar den Rückbau verlangen, sagte Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs Anfang Juni.
Oberbergische Kommunen wollen konkrete Vorschriften
Wer ein intaktes Ökosystem erhalten, Hitzestau und Überschwemmungen verhindern wolle, müsse die Bodenversiegelung auch im Privatbereich beschränken, forderte die Ministerin. Gerade angesichts zunehmender Starkregen müssten Gartenflächen wasseraufnahmefähig bleiben. Die Steinwüsten erhitzten zudem die Umgebung und seien schlecht für die Artenvielfalt.
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Noch ist es aber nichts spruchreif. Die neue Bauordnung wird derzeit in den Gremien des Landtags diskutiert. Das Gesetz soll im Oktober beschlossen werden. NRW-Städtetag und Städte- und Gemeindebund haben vorsorglich gefordert, dass das Gesetz auch mit möglichst konkreten Verwaltungsvorschriften verknüpft werden muss. Ein Rückbau wäre nämlich eine recht drastische Maßnahme. Was aber ein umweltschädlicher Schottergarten ist und was nicht, ist nicht so einfach zu sagen. Wie viel Kies ist noch erlaubt? Wie viel Grün ist gefordert? Schließlich gibt es auch ökologisch sinnvolle Steingärten, die den Boden nicht versiegeln und eine spezielle Vegetation fördern.
Kommunen in Oberberg informieren
Der beim Oberbergischen Kreis zuständige Dezernent Felix Ammann teilt auf Anfrage denn auch mit: „Es bleibt zunächst abzuwarten, was im Gesetz geregelt und wer für was zuständig ist.“ Eher zurückhaltende Antworten bekommt man auch aus den oberbergischen Rathäusern, egal, ob sie ein eigenes Bauordnungsamt haben wie Wiehl und Gummersbach oder nicht. Alle Kommunen verweisen darauf, dass sie bereits mehr oder weniger strenge Vorgaben zur Begrünung von Grundstücken über ihre Bebauungspläne machen.
Dazu kommen Fördermaßnahmen. Die Stadt Wiehl etwa unterstützt Eigentümer, wenn sie die Vorgärten ihrer Häuser wieder naturnah gestalten. Dies kann beispielsweise geschehen durch das Anlegen einer Wildblumenwiese, durch Staudenbeete oder natürlichere Gehölzflächen. Es gibt zehn Euro pro Quadratmeter, höchstens 500 Euro. In Engelskirchen bekommt jeder Bauherr das Buch „Natur vor der Haustür“ geschenkt. Geschrieben hat den Ratgeber für eine „naturnahe, heimatorientierte Garten- und Dorfgestaltung“ der Bürgermeister selbst, ein promovierter Ökologe.
Das Thema Schottergärten war zuletzt im August 2021 Thema in der Engelskirchener Politik, nachdem ein Einwohner aus Bickenbach den Antrag gestellt hatte, Schottergärten in der Gemeinde zu verbieten. Mit Verweis auf die Rechtslage wurde ein pauschales Verbot abgelehnt. Aber auch in Engelskirchen legte die Politik für künftige Bebauungspläne fest, dass Schottergärten nicht gestattet sind. „Das werden wir auch in Zukunft so handhaben“, versichert Bürgermeister Dr. Gero Karthaus.
Zum geplanten neuen Gesetz sagt Karthaus mit Verweis auf eine berüchtigte Fotosammlung im Internet: „Wir hoffen auf eine grundsätzliche Regelung in der Sache. ,Gärten des Grauens' wollen wir nicht.“