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„Klares Signal“ der BahnIm Kölner Hauptbahnhof gilt jetzt Alkoholverbot – Platzverweis droht

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Im Hauptbahnhof gilt jetzt ein Alkoholverbot. Die DB Sicherheit soll es umsetzen.

Im Hauptbahnhof gilt jetzt ein Alkoholverbot. 

Seit 1. April ist der Alkoholkonsum im gesamten Bahnhof und dem Umfeld untersagt.

Die Deutsche Bahn hat im Kölner Hauptbahnhof ein Alkoholverbot eingeführt. Seit Anfang April ist es nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mitzubringen, um sie im Bahnhof zu konsumieren. Das Verbot gilt im gesamten Bahnhof einschließlich der Bahnsteige und aller Zuwege.

Die Bahn reagiert damit auf Rückmeldungen von Reisenden und Besuchern, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen. „Wir wollen, dass sich im Hauptbahnhof alle Menschen wohlfühlen. Mit dem Konsumverbot gehen wir einen konsequenten Schritt, das Sicherheitsempfinden im Bahnhof zu erhöhen. Unsere Fahrgäste sollen spüren, dass sich jetzt etwas schnell zum Positiven verändert“, sagt Kai Rossmann, Leiter des Bahnhofsmanagements in Köln.

Unsere Fahrgäste sollen spüren, dass sich jetzt etwas schnell zum Positiven verändert
Kai Rossmann, Leiter des Bahnhofsmanagements in Köln

Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den Lokalen im Hauptbahnhof darf weiter Alkohol getrunken werden.

Die DB macht damit im Bahnhof von ihrem Hausrecht Gebrauch, wird das neue Verbot aber zunächst mit Augenmaß durchsetzen. Zunächst werden Mitarbeitende der Bahn über die geänderte Hausordnung informieren. Auch Durchsagen und Aushänge im Bahnhof weisen auf das Verbot hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot erteilt werden.

Die Aktion ist Teil des Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an den Bahnhöfen, das seit Januar in Kraft ist und in das 140 Millionen Euro investiert werden. An 35 großen Bahnhöfen sind seither mehr Sicherheitskräfte im Einsatz. Auch die Reinigungsintervalle sind an 30 Bahnhöfen erhöht worden.

Damit senden wir ein ganz klares Signal. Es passiert etwas. Und zwar jetzt
Evelyn Palla, Vorstandschefin der Deutschen Bahn

„Damit senden wir ein ganz klares Signal. Es passiert etwas. Und zwar jetzt“, sagte die neue Bahnchefin Evelyn Palla bei der Bilanz-Pressekonferenz für das Jahr 2025 Ende März in Berlin. „Wir schaffen spürbare Verbesserungen für unsere Kundinnen und Kunden, auch wenn wir bei der Pünktlichkeit weiter um Geduld bitten müssen. Wir wissen, Vertrauen gewinnt man nicht Ankündigungen, sondern nur durch spürbare Verbesserungen. Und genau daran arbeiten wir, Schritt für Schritt.“

Bei der KVB gilt schon seit Längerem ein generelles Alkoholverbot in Bahnen, Bussen und an allen Haltestellen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Das Rauchverbot bezieht sich auf Busse, Bahnen, U-Bahnsteige und die Warte- und Verteilerebenen in der U-Bahn. Es gilt auch für E-Zigaretten. Verstöße werden mit 15 Euro geahndet. In den Bahnen gilt ein generelles Ess- und Trinkverbot mit wenigen Ausnahmen. Empfohlen werden Müsliriegel, Kaffee im Thermobecher, Brotwaren in der Tüte und verschließbare Flaschen.

Köln ist der fünfte große Bahnhof in Deutschland mit Alkoholverbot. Vorreiter sind Nürnberg (seit 2012), München (seit 2018) und Bremen (seit Mai 2025). In Hamburg hatte die Stadt im April 2024 rund um den Bahnhof das Trinken von Alkohol untersagt, dem hatte sich die Bahn angeschlossen. Die Anzahl an Konflikten sei merklich zurückgegangen, auch müsse nicht mehr so oft gereinigt werden. In Niedersachsen darf bereits seit 2018 in allen Zügen der DB Regio kein Alkohol mehr getrunken werden – ebenfalls mit positiven Effekten.