Der Schweizer muss sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten. Zum Prozessauftakt äußerte er sich ausführlich.
Bobfahrer und KrimiautorSchlüsselfigur des „Panama Paper“-Skandals steht in Köln vor Gericht

Der beschuldigte Schweizer beim Prozessauftakt im Kölner Gerichtssaal. Im Hintergrund die Akten zu den„ Panama Papers“.
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Was für den Schweizer Christoph Z. mit einer Urlaubsreise begann, endete in einem der größten Finanzskandale der vergangenen Jahrzehnte. In den Neunzigerjahren hatte sich der Jurist im schönen Panama niedergelassen. Nach eigenen Angaben baute er die Internetstrukturen des Landes in Mittelamerika mit auf. Dann traf er über einen Flieger-Freund auf einen gewissen Jürgen Mossack. Und er wurde Teil von dessen Firma „Mossack Fonseca“, die Briefkastenfirmen für Superreiche, Profisportler und Politiker auf der ganzen Welt einrichtete. Die Blase platzte, als ein riesiges Datenleck interne Unterlagen des Unternehmens, die „Panama Papers“ offenlegte und damit dessen kriminelle Strukturen.
Angeklagter räumt Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein
Über sogenannte Offshore-Gesellschaften half Christoph Z., den Kunden, große Vermögenswerte zu verschleiern und am Fiskus des jeweiligen Landes vorbeizuschleusen – bis 2016 durch Presseveröffentlichungen alles aufflog. Seit Mittwoch muss sich der Geschäftsmann wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Fall wird in Köln verhandelt, da einige Kunden hier ansässig waren. Im aktuellen Verfahren geht es um einen Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro.

Ein früheres Firmenschild von „Mossack Fonseca“ in Panama
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In einer Erklärung, die über den Kölner Strafverteidiger Björn Gercke – er verteidigte auch Kardinal Rainer Maria Woelki – abgegeben wurde, räumte Christoph Z. den Vorwurf der Beihilfe ein. Sein Ziel sei es aber nicht gewesen, in der „Steueroase Panama“ ein System zum Finanzbetrug zu etablieren und zu fördern. „Meine Rolle war die des Prozessoptimierers“, ließ der Angeklagte ausrichten. Er sei für den Ausbau der IT zuständig gewesen, habe das System der Firma auf E-Mail umgestellt und damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten mit veralteter Technik geschaffen.
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Unentbehrlich habe er sich in der Firma gemacht. Aus den vom Anwalt vorgetragenen Zeilen lässt sich ein gewisser Stolz heraushören. Christoph Z. stieg auf bei „Mossack Fonseca“, wurde der dritte Mann neben Jürgen Mossack und Ramón Fonseca. Für ihn lief es rund in dem Land mit 4,5 Millionen Einwohnern. Z. bekam die panamaische Staatsbürgerschaft, er heiratete eine Panamaerin und wurde laut Medienberichten sogar zum „Spezialbotschafter des Außenministeriums“ ernannt.
Doch 2011 kehrte er zurück in die Schweiz: „Meine Kinder sollten dort aufwachsen und zur Schule gehen.“ Zwischenzeitlich war der Geschäftsmann auch anderweitig umtriebig. Er richtete seinen Fokus auf den Bobsport, etablierte ein Team in Panama und wollte sogar an den Olympischen Winterspielen teilnehmen. Doch eine Fußverletzung stoppte den Traum. Auch als Krimiautor versucht sich Z.: Sein Thriller spielt in Panama.
Internationaler Haftbefehl gegen Schweizer ausgestellt
Nun hat die Vergangenheit Christoph Z. eingeholt. Seit mehreren Jahren bestand ein internationaler Haftbefehl. Zu befürchten hatte er in der Schweiz nichts, das Land liefert nicht aus. Doch nur ein Schritt über die Grenze und der heute 56-Jährige wäre verhaftet worden. Als er zusagte, sich dem Verfahren in Köln zu stellen, setzte Richterin Sabine Grobecker den Haftbefehl jedoch außer Vollzug. Und tatsächlich erschien Christoph Z. ganz freiwillig zu seinem Prozess in Saal 32 des Kölner Justizgebäudes.
Der Angeklagte räumte ein, zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, dass er Steuerbetrügern helfen könnte. Er habe das aber zunächst ausgeblendet. Denn nicht er sei ja der Steuerbetrüger, sondern die Banken und Geschäftskunden, die Unrecht handelten. „Meine geschaffenen Strukturen haben dazu beigetragen und das bedauere ich“, teilte der Anwalt für seinen Mandanten mit. Durch sein Geständnis bewahrt sich der Schweizer die Chance auf eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Oberstaatsanwalt Lutz Niemann sprach von einer Strafhöhe von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren. Das Gericht nannte kein mögliches Ergebnis.
Einen Anlageberater von „Mossack Fonseca“ hatte das Kölner Landgericht bereits im Jahr 2019 zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Verfahren gegen viele Kunden wurden zum Teil gegen hohe Geldauflagen eingestellt. Anwalt Gercke hatte diese im Vorfeld als die Haupttäter bezeichnet und für seinen Mandanten ebenfalls eine Einstellung angeregt. Der Staatsanwalt hatte abgelehnt – mit dem Verweis, dass die Hauptschuld bei den Initiatoren des Systems liege.
Im Jahr 2024 mussten sich Jürgen Mossack, Ramón Fonseca und viele weitere Beteiligte an deren Firmengeflecht in Panama vor Gericht verantworten. Fonseca verstarb vor der Urteilsverkündung. Alle anderen Beschuldigten wurden freigesprochen.

