Klaus-Peter Pfeiffer, der beim Arbeiten auf eine Hilfskraft angewiesen ist, kritisiert eine „Zermürbungstaktik“ der Behörde.
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Klaus-Peter Pfeiffer ist auf einem Auge blind, auf dem anderen sind fünf Prozent Sehkraft geblieben. Er hat Recht auf eine Arbeitsassistenz. Die ist vom LVR immer wieder erst mit Verspätung gezahlt worden.
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Als Klaus-Peter Pfeiffer drei war, drückte ein Tumor seine Sehnerven ab. Auf dem linken Auge ist er seitdem blind, rechts sind fünf Prozent Sehvermögen geblieben. Den Kölner hat das von nichts abgehalten: Er hat Philosophie und Religion studiert und in Philosophie promoviert, er arbeitet als Kommunikationsberater und Coach.
In seiner Jugend war Pfeiffer Deutscher Vizemeister im Zaubern, als Magier ist er auf der MS Europa aufgetreten und beim Bundeskanzlerfest. Er hat in Deutschland und in den USA Vorträge gehalten zum Thema „Behinderung als Chance?!“ und sich gewundert, dass Menschen mit Einschränkungen von Menschen unterschieden werden, „die offenbar keine Einschränkungen haben“.
Für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat Pfeiffer vier Jahre lang das Projekt Peer-Beratung geleitet – Menschen mit Behinderung beraten darin andere Menschen mit Behinderung, wie sie am besten selbstbestimmt und gleichberechtigt leben und arbeiten können.
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Ohne Hilfskraft kann der Kölner Unternehmensberater nicht arbeiten
Jetzt hat Unternehmensberater Pfeiffer ein Problem mit dem Verband, Deutschland größtem Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung: Der LVR, sagt er, zahle ihm zum wiederholten Male das Geld für eine ihm zustehende Arbeitsassistenz nicht aus.
Weil Pfeiffer fast blind ist, kann er viele Aufgaben der täglichen Arbeit nicht allein bewältigen: Für Recherchen im Netz, Skripte von Vorträgen oder Korrespondenzen braucht er nicht nur ein Skalierungssystem, dass die Wörter enorm vergrößert, sondern auch eine Hilfskraft, die gegenliest, recherchiert, Post verschickt. Ohne Hilfskraft kann Pfeiffer nicht arbeiten – er braucht sie zwingend, um seine Existenz zu sichern.

Klaus-Peter Pfeiffer war vier Jahre beim LVR angestellt und für ein Inklusionsprojekt verantwortlich. Eine Arbeitsassistenz habe er gleich am ersten Tag erhalten und nie Probleme gehabt, sagt er.
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Den Anspruch als sogenannter Nachteilsausgleich habe der LVR vor rund 15 Jahren zum ersten Mal bewilligt. „Als ich die Assistenz im Jahr 2021 neu beantragt habe, hat es viele Monate gedauert, bis das Geld für die Gehälter gezahlt wurde – ich habe das damals komplett aus privatem Ersparten vorlegen müssen und ging auf dem Zahnfleisch“, erinnert er sich.
Erst, als er einen Anwalt eingeschaltet und Klage gegen der Verband angedroht habe, habe die Beschwerdestelle des LVR dafür gesorgt, dass sein Anliegen Gehör finde.
Der LVR sieht offenbar keinen Fauxpas und antwortet nicht auf alle Fragen der Zeitung
Der LVR teilt dazu mit, Pfeiffer habe damals Mitte Dezember 2021 mit Verlängerung seiner bis zum 31. Januar 2022 bewilligten Leistungen für die Arbeitsassistenz beantragt. „Nach Anforderung weiterer Unterlagen und wechselseitiger Korrespondenz wurde am 29.03.2022 die Folgebewilligung rückwirkend ab 01.02.2022 an ihn gesendet. Eine Nachzahlung der Leistung für die Monate Februar und März 2023 erfolgte am 05.04.2023.“
Einen Fauxpas sieht der Verband darin offenbar nicht. Pfeiffer indes musste für vier Monate das Geld für die Gehälter seiner Arbeitsassistentinnen komplett aus Erspartem vorstrecken. „Das kann nicht jeder – und das ist für eine gesetzlich verankerte Leistung unzumutbar“, sagt Pfeiffer.
Was dem Kölner noch mehr aufstößt als das zu spät gezahlte Geld für die Gehälter ist die Tatsache, dass seine im vergangenen Jahr entfristeten Leistungen für die Arbeitsassistenz im vergangenen Jahr wieder befristet worden sind – und das, nachdem er dem LVR mitgeteilt hat, dass sich seine Kosten für die Lohnbuchhaltung verringert haben. „In der Folge ist die entfristete Zusage für die Arbeitskraft nicht nur wieder befristet worden, was rechtswidrig ist – ich habe auch wieder vier Monate lang kein Geld erhalten“, sagt Pfeiffer. Erneut schaltete er seinen Anwalt ein.
Damit nicht genug: Weil seine Bewilligung auf Arbeitshilfen wieder befristet wurde, soll Pfeiffer erneut vom Integrationsfachdienst (IFD) untersucht werden, um zu überprüfen, ob seine beantragte Leistung überhaupt berechtigt sei. Auf die Frage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, warum sein Anspruch wieder befristet worden sei, antwortet der LVR nur ausweichend.
Diese Zermürbungstaktik hinterlässt deutlich Spuren bei mir: Ich fühle mich von einem System stranguliert, das mir eigentlich helfen soll
„Das ist nicht nur absurd, sondern ebenfalls rechtswidrig“, sagt Klaus-Peter Pfeiffer. „Das sind keine Zustände! Es wiederholt sich, was ich schon mehrfach durchmachen musste. Diese Zermürbungstaktik hinterlässt deutlich Spuren bei mir: Ich fühle mich von einem System stranguliert, das mir eigentlich helfen soll.“
Anwalt: „Kein Einzelfall“
Pfeiffers Anwalt Michael Richter sieht das ähnlich. „Offensichtlich hat der LVR insbesondere bei der Leistungsgewährung an Selbstständige oder besonders qualifizierte Personen ein Problem“, sagt er.
In drei weiteren Fällen habe der Verband den notwendigen Bedarf der Menschen mit Behinderung angezweifelt und eine „Übervorteilung der Antragsteller“ vermutet. „Jeweils wurde dann, sobald Widerspruch eingelegt wurde, die in jedem Fall unstreitig notwendige Leistung nicht mehr ausgezahlt.“ Bis den Antragstellern schließlich doch Recht gegeben worden sei. In einigen Fällen hätten sich Betroffene indes mit geringeren Förderungen arrangiert, weil sie die streitigen Leistungen nicht aus Erspartem vorfinanzieren konnten. „Diese Praxis ist der Förderung von einer selbstständigen oder hochqualifizierten Tätigkeit von schwerbehinderten Menschen nicht zuträglich!“, sagt Richter.
Der LVR teilt zu der Befristung von Pfeiffers Arbeitsassistenz lediglich mit, dass Pfeiffer Widerspruch gegen die Entscheidung des LVR-Inklusionsamts eingelegt habe. „Mit Bescheid vom 28.01.2026 hat der Widerspruchsausschuss den Widerspruch zurückgewiesen. Eine ausführliche Begründung des Widerspruchsbescheids liegt Herrn Pfeiffer vor.“
Über seine Begründung für die Befristung von Pfeiffers längst entfristeten Ansprüchen informiert der LVR nicht. Der juristische Streit geht weiter.
Klaus-Peter Pfeiffer kritisiert auch, dass er als Selbstständiger anders behandelt wird als in seiner Zeit als Angestellter des Landschaftsverbands. Seinerzeit hatte er vom ersten Tag an eine Arbeitsassistenz an der Seite, die Bezahlung sei nie ein Thema gewesen.
Schon vor vier Jahren hatte er dem Verband die Ungleichbehandlung vorgeworfen – das Inklusionsamt hatte ihm geantwortet, dass es „auf den Einzelfall“ ankomme und seine Tätigkeiten „nicht vergleichbar“ seien. „Das ist natürlich Humbug. Ich hatte den gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsassistenz als Angestellter genauso wie ich ihn als Selbstständiger habe.“
Ich möchte nur auf einen Missstand aufmerksam machen, mit dem bei weitem nicht nur ich jeden Tag konfrontiert bin
Für den Januar habe er bis zum Monatsende wieder kein Geld für die Arbeitsassistenz bekommen, sagt Pfeiffer – nach Mahnungen einer Klage sei es dann Anfang Februar gekommen, allerdings nicht zusammen mit dem am Montagsanfang anstehenden Betrag für den Februar. „Der LVR schreibt sich Lebensqualität für Menschen mit Behinderung auf die Fahnen – was ich und viele andere Menschen erleben, ist allerdings Lebensqual“, sagt Pfeiffer.
Er wolle den Verband, der viel Gutes tue, nicht verdammen. „Ich möchte nur auf einen Missstand aufmerksam machen, mit dem bei weitem nicht nur ich jeden Tag konfrontiert bin.“

