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Protest gegen AufrüstungAktivist kassiert Geldstrafe für Regenbogen-Maskierung in Köln

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August 2025: Die Polizei löste die Versammlung vor der Bundeswehrkaserne in Köln auf.

August 2025: Die Polizei löste die Versammlung vor der Bundeswehrkaserne in Köln auf.

Der 27-Jährige hatte sich mit vielen weiteren Personen vor der Bundeswehr-Kaserne versammelt.

Vor dem Amtsgericht ist am Mittwoch der erste Strafprozess im Nachgang der Aktion „Rheinmetall entwaffnen“ vom vergangenen August zu Ende gegangen. Ein 27-jähriger Sozialarbeiter aus Frankfurt wurde wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 1800 Euro, verurteilt.

Der Mann hatte mit Dutzenden anderen Aktivisten vor dem Karrierecenter der Bundeswehr in Köln demonstriert, ihre Maskierung führte zur Anklage. Zwei weitere Aktivistinnen blieben ihren Verhandlungen fern – hier wurden Strafbefehle rechtskräftig.

Köln: Protestaktion mit Vermummten vor Bundeswehrkaserne

An jenem Morgen war vor der Kaserne in der Brühler Straße ein weißer Reisebus vorgefahren, aus dem plötzlich 74 Personen in weißen Maleranzügen und mit Sturmhauben in Regenbogenfarben sprangen – so schilderte es ein Polizist beim Prozess in Saal C des Kölner Justizzentrums, der die Anzeige verfasst hatte. Durch die Vermummung hätten die Personen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Das verbietet, an solchen Versammlungen in einer Aufmachung teilzunehmen, „die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern.“

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Greta Aghamiri beim Prozess im Kölner Amtsgericht

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Greta Aghamiri beim Prozess im Kölner Amtsgericht

Nach Verlesung der Anklageschrift ließ der Angeklagte über seine Verteidigerin Greta Aghamiri erklären, er habe tatsächlich gemeinsam mit anderen Menschen vor dem Karrierecenter der Bundeswehr an der nicht angemeldeten und somit nicht genehmigten Versammlung teilgenommen – als Protest gegen das neue Wehrdienstgesetz. Den Ort hätten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer natürlich bewusst gewählt, weil von dort aus die Musterungsschreiben versandt würden. Es handele sich somit um einen zentralen Verwaltungsstandort der Bundeswehr-Personalgewinnung.

Köln: Anwältin sieht keine strafrechtliche Handlung

Den Vorwürfen widersprach die Anwältin trotzdem. Die gewählte Aufmachung – weißer Maleranzug und Regenbogen-Sturmhaube – habe ausschließlich symbolischen Charakter gehabt. Maleranzüge seien ein bekanntes Symbol der Klimabewegung für zivilen Ungehorsam; indem man sie übernommen habe, wolle man auf die besondere Bedrohungslage hinweisen, die junge Menschen auch durch die Militarisierung und die sich zuspitzende Kriegsgefahr träfen. Die Regenbogenfarben stünden für Vielfalt und Lebensbejahung – ein Kontrast zu den Tarnfarben der Bundeswehr-Uniform.

Die Vermummung erfülle die Strafnorm nicht, sagte die Anwältin. Der Angeklagte habe es gerade nicht darauf angelegt, die Feststellung seiner Identität gegenüber der Polizei zu verhindern. Zumal er ja gar keine Straftat begangen habe. „Das war ein bunter und kreativer Protest" – und laut Anwältin kein Versuch, sich der Justiz zu entziehen. Der 27-Jährige habe selbstverständlich seinen Personalausweis bei sich gehabt und diesen auch gezeigt – er wies die angerückten Beamten laut Anwältin auf das Fach seines Rucksacks hin, in dem der Ausweis dann auch aufgefunden worden sei.

Köln: Zwei weitere Beschuldigte erhalten lediglich Verwarnungen

Der Richter räumte ein, die Ausführungen der Verteidigung seien „interessant" gewesen. Doch sowohl objektiv als auch subjektiv liege ein Verstoß vor. Zur subjektiven Seite – dem umstrittenen Kern des Falls – erläuterte er: Es sei klar, dass die Sturmhaube dem Zweck gedient habe, eine Identitätsfeststellung zu erschweren. Hätten die Aktivistinnen und Aktivisten lediglich eine politische Botschaft transportieren wollen, dann hätten sie dafür auf Fahnen oder Plakate zurückgreifen können, erklärte der Richter und schloss sich damit den Ausführungen des Staatsanwalts an.

Mit der nun ausgesprochenen Geldstrafe hat sich der 27-Jährige im Vergleich zu einem zuvor ausgesprochenen Strafbefehl deutlich verschlechtert. Für den Angeklagten und zwei weitere Beschuldigte hatte das Gericht lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängt – also eine Geldstrafe auf Bewährung. Der Richter erklärte, dass zwar das objektive Geschehen eingeräumt wurde, die fehlende Reue aber die Strafe erhöht habe. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber nicht. Die weiteren Beschuldigten akzeptierten mit ihrem Fernbleiben die ursprüngliche Verwarnung.

Köln: Plädoyer gegen „schleichende Wiedereinführung“ der Wehrpflicht

Auf einer Kundgebung vor dem Prozess hatte der Angeklagte seine Beweggründe für die Aktion innerhalb einer ganzen Protestwoche erklärt. Der Name „Rheinmetall entwaffnen“ war dabei sowohl Programm als auch Symbol. Der Konzern Rheinmetall wird als größter deutscher Rüstungsproduzent und Inbegriff der „Kriegsprofiteure“ adressiert. Verweigern heiße, den Staat darin zu behindern, sein Geld in den Bau neuer Kasernen zu stecken, anstatt in neue Krankenhäuser oder bessere digitale Infrastruktur. Seine Sorge: „Mit Blick auf die nächste Wahl hat eine gesichert rechtsextreme Partei die Möglichkeit, die Macht in einem bis dahin vermutlich massiv hochgerüsteten Staat zu übernehmen.“

Man habe ein Zeichen setzen wollen gegen die „schleichende Wiedereinführung der Wehrpflicht“, auch wenn er selbst schon aus dem Alter für die Musterung heraus sei. „Verweigern heißt, sich nicht von denen an die Front schicken zu lassen, die den Planeten systematisch zerstört haben“, sagte der 27-Jährige. Und weiter: „Heute gegen Trump, morgen gegen Putin, am Ende der Woche gegen unschuldige Geflüchtete aus Syrien.“ Seinen Vortrag wiederholte der Angeklagte im sogenannten letzten Wort auch im Gerichtssaal. Zahlreiche Unterstützer, die im Zuschauerraum saßen, quittierten das mit Applaus. Der ansonsten eher streng wirkende Richter ließ sie gewähren.