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Handgreiflicher Streit um VergabeGericht stellt Strafverfahren gegen Kölner Kirmes-Schausteller ein

4 min
Die beliebte Deutzer Kirmes fand zuletzt im Herbst 2024 statt.

Die beliebte Deutzer Kirmes fand zuletzt im Herbst 2024 statt.

Hintergrund war die Vergabe der Deutzer Kirmes an einen neuen Veranstalter.

Mit Vorwürfen der versuchten Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung rund um die Vergabe der Deutzer Kirmes wollte sich am Freitag das Kölner Amtsgericht beschäftigen. Doch das Verfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) und drei weitere Personen aus diesem Umfeld wurde gegen Geldauflage eingestellt. Die Beschuldigten, die laut Anklage einen Konkurrenten bedrängt haben sollen, bleiben damit in der Sache nicht vorbestraft.

Köln: Schausteller sollen Konkurrenten bedrängt haben

Geschädigter in dem Verfahren ist der Schausteller Wilfried Hoffmann. Dem Leverkusener war es im Jahr 2024 gelungen, sich die Vergaberechte für die prestigeträchtige Deutzer Kirmes im Frühling und Herbst zu sichern. Es war ein Coup, denn zuvor hatte die Gemeinschaft Kölner Schausteller viele Jahrzehnte lang das beliebte Volksfest ausgerichtet. Aufgrund gleichwertiger Bewerbungen hatte die Stadt Köln damals ein Losverfahren durchgeführt, aus dem Hoffmann als Sieger hervorgegangen war.

Schausteller Wilfried Hoffmann richtete zuletzt die Deutzer Kirmes aus.

Schausteller Wilfried Hoffmann richtete zuletzt die Deutzer Kirmes aus.

Nur Tage vor der Entscheidung sollen Mitglieder der GKS versucht haben, Hoffmann zur Rücknahme seiner Bewerbung zu bewegen – mit rabiaten Methoden. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll einer der Schausteller den Konkurrenten auf der Kirmes am Wiener Platz in Mülheim aufgesucht haben, die dieser ausrichtete. Der Mann soll Hoffmann aufgefordert haben, aus seinem Auto zu steigen. Einer Gewaltandrohung folgte laut den Vorwürfen in der Anklage ein vulgäres Schimpfwort.

Bereits nach diesem Vorfall soll der Leverkusener Schausteller Anzeige bei der Polizei erstattet haben. Eine Stunde später soll der mutmaßliche Aggressor erneut aufgetaucht sein, diesmal mit dem Vorstandsmitglied der GKS und zwei weiteren Personen. Diesmal soll der Sohn von Wilfried Hoffmann angegangen worden sein, als dieser gerade Fahrchips am Autoscooter verkaufte. Der Vater sollte „eins auf die Fresse“ bekommen, würde man nicht auf die Bewerbung der Deutzer Kirmes verzichten.

Köln: Schlichter soll Schlag auf der Kirmes abbekommen haben

Der Schausteller soll sich in seiner Verkaufskabine verbarrikadiert haben, nachdem einer der mutmaßlichen Angreifer zum Schlag ausgeholt haben soll. Eine Faust traf laut Staatsanwaltschaft dann tatsächlich ihr Ziel. So soll der GKS-Vorstand einem Mann gegen den Kopf geschlagen haben, als dieser schlichten wollte. Dieser Vorgang führte dann auch zur Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Doch was nun tatsächlich an diesem Tag passierte, wird nicht mehr aufgeklärt.

„Das Verfahren wurde gemäß Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt“, bestätigt Amtsgerichtssprecher Philipp Benz dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das geht laut Gesetz, wenn die verhängten Auflagen „geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Das war hier der Fall. Zwei Angeklagte müssen 800 Euro bezahlen, zwei weitere 400 Euro. Das Geld soll an gemeinnützige Einrichtungen gehen.

Die Einstellung des Verfahrens nahm das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten vor. Meist kommt der Vorschlag zu einer solchen Beendigung von der Verteidigung. Das Vorstandsmitglied wurde vertreten von einem Rechtsanwalt aus Niedersachsen. Äußern wollte sich der Jurist zu dem Verfahren nicht und verwies auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Auch die GKS und der Anzeigenerstatter Wilfried Hoffmann gaben zu dem Sachverhalt kein Statement ab.

Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über Vergabestreit

Bald steht schon das nächste Gerichtsverfahren im Streit um die Vergaberechte der Deutzer Kirmes an. Nachdem Hoffmann 2024 die Frühlings- und Herbstfeste am Rheinufer ausgerichtet hatte, verlor er die Rechte für die nächsten Jahre wieder an die GKS. Dagegen wehrt er sich juristisch. Der Fall liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf, verhandelt werden soll in zwei Monaten. Durch den Rechtsstreit fielen schon zwei Volksfeste aus. Auch im April wird die Deutzer Kirmes nicht stattfinden.

Hoffmann hatte sich in seiner Beschwerde gegen die erneute Vergabe der Kirmes an die GKS auch auf den Vorfall auf dem Wiener Platz berufen. Da das Gericht die Schuldfrage durch die Einstellung aber ungeklärt ließ und die Unschuldsvermutung fortbesteht, darf das Strafverfahren nicht gegen die GKS verwendet werden. Eine Wiederbelebung der Deutzer Kirmes ist erst nach einer Entscheidung am OLG Düsseldorf möglich. Der beliebte Rummel am Rhein geht damit frühestens im Herbst wieder los.