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Vergiftete Glukose-MischungNach Tod von Frau und Baby – Kölner Apothekerin rechtskräftig verurteilt

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Die Heilig-Geist-Apotheke. Sechs Jahre nach dem Tod einer Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys durch verunreinigte Glukose ist jetzt ein Urteil gegen die Apothekerin gefallen.

Die Heilig-Geist-Apotheke. Sechs Jahre nach dem Tod einer Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys durch verunreinigte Glukose ist jetzt ein Urteil gegen die Apothekerin gefallen. 

Nach einem tödlichen Fehler in einer Kölner Apotheke hat der Bundesgerichtshof nun das Urteil gegen die Apothekerin bestätigt.

Nach dem Tod einer Frau und eines Babys durch eine verunreinigte Glukosemischung aus der Apotheke in Köln-Longerich, ist eine Apothekerin nun rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Bewährungsstrafe für die Frau weitgehend bestätigt. Sie war im September 2023 vom Landgericht Köln unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung wurde vom BGH eingestellt. Übrig bleibt eine rechtskräftige Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Giftige Verwechslung: Glukoselösung mit Narkosemittel versetzt

Die Apothekerin hatte die Mischung im September 2019 aus Versehen mit dem toxischen Stoff Lidocainhydrochlorid verunreinigt. Mit der Mischung sollten schwangere Frauen auf Glukoseintoleranz getestet werden. Eine schwangere 28-jährige Kölnerin starb am 19. September 2019, nachdem sie die Lösung in ihrer Frauenarztpraxis eingenommen hatte. Einen Tag später starb auch ihr Baby, das Ärzte noch per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt hatten.

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Die angeklagte Apothekerin (M) steht zwischen ihren Rechtsanwälten Morton Douglas (l) und Gerson Trüg (r) vor dem Kölner Landgericht 2023.

Die angeklagte Apothekerin (M) steht zwischen ihren Rechtsanwälten Morton Douglas (l) und Gerson Trüg (r) vor dem Kölner Landgericht 2023.

Bereits zwei Tage vor diesem Vorfall hatte eine andere Patientin nach dem ersten Schluck der Lösung einen bitteren Geschmack bemerkt. Sie trank nur einen Schluck und wurde bewusstlos. Die Frau erholte sich aber im Krankenhaus und überlebte.

Spur führte zu Apotheke in Köln-Longerich

Die Ermittlungen ergaben, dass die Mischung aus einer Kölner Apotheke in Longerich stammte. Dort war offenbar bei der Herstellung der Glukoselösung versehentlich Lidocainhydrochlorid beigemischt worden. Die Apothekerin hatte laut Urteil versäumt, diesen Verdacht nach dem ersten Vorfall den Behörden oder Ärzten mitzuteilen – eine Entscheidung mit tödlichen Konsequenzen.

Der Bundesgerichtshof hat nun den Schuldspruch überprüft – und keine entscheidenden Rechtsfehler zugunsten oder zulasten der Angeklagten festgestellt. Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellte er nur das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde rechtskräftig. (afp)