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Täter wartete auf dem ParkplatzLebenslange Haft für 29-Jährigen nach Messerangriff auf Mitschüler gefordert

Lesezeit 3 Minuten
Eingang am Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.

Der Fall wird vor dem Landgericht an der Luxemburger Straße verhandelt. (Symbolfoto)

Ein Eifersuchtsdrama war der Auslöser für die Tat am Tag der Zeugnisausgabe an einem Berufskolleg in Bocklemünd/Mengenich.

„Absoluter Vernichtungswille, hemmungslose Eifersucht, abgrundtiefer Hass“ – diese Worte benutzte die Staatsanwältin, als sie am Mittwoch im Kölner Landgericht ihr Plädoyer im Prozess gegen einen 29-jährigen Mann hielt, dem versuchter Mord sowie gefährliche und schwere Körperverletzung vorgeworfen werden.

Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 2. Oktober 2024 auf einem Parkplatz am Gelände des Vereins „Telekom Post Sport Köln“ in Bocklemünd/Mengenich versucht hat, einen gleichaltrigen Mann, der dasselbe Berufskolleg wie er besuchte, „aus niederen Beweggründen“ umzubringen. Für die „Gewalttat unbegreiflichen Ausmaßes“, wie die Anklägerin das Verbrechen nannte, beantragte sie eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Vertreter der Nebenklage schloss sich dem Antrag an und forderte, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen.

Beziehung zu Mitschülerin war Anlass

Ausgangspunkt des Geschehens war, dass der Angeklagte, der eine Ausbildung zum Logistiker machte, eine Beziehung mit einer Mitschülerin führte, bis sie ihm im Herbst 2023 den Laufpass gab. Er wurde nicht fertig damit und begann, sie zu stalken. Eifersucht plagte ihn, als er mitbekam, dass sie eine enge Freundschaft mit einem anderen Schüler des Berufskollegs pflegte. Da alle Beteiligten zur selben Klasse gehörten, sahen sie sich häufig.

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Das erste Mal eskalierte der Konflikt im August 2024. Die beiden Männer prügelten sich, nachdem der Angeklagte seiner ehemaligen Freundin bis in die Damentoilette gefolgt war und sie telefonisch um Hilfe gerufen hatte. Nach dem Vorfall erstatteten sie und der andere Mitschüler Anzeige; außerdem erwirkte die Frau gegen ihren Ex-Freund ein Annäherungsverbot. In der Folge wurde er in eine andere Klasse versetzt, was ihn noch mehr aufbrachte.

Opfer hat schwere bleibende Schäden

Der 2. Oktober war der Tag der Zeugnisausgabe. Davor trafen sich die Oberschüler des Berufskollegs und das Lehrpersonal auf dem Sportgelände des TPSK. Auf dem benachbarten Parkplatz passte der Angeklagte den Mitschüler ab, als dieser sein Auto umsetzte, und trat gegen die Fahrertür. Kaum war der Fahrer ausgestiegen, schlug der Angeklagte ihm ins Gesicht, sodass er in den Wagen zurückfiel; danach stach der Täter wie rasend auf ihn ein. Über 40 Stich- und Schnittwunden wurde später gezählt. Mehrere Schüler und Lehrkräfte überwältigten den Angreifer und fixierten ihn.

Sowohl die Staatsanwältin als auch der Anwalt der Nebenklage gingen auf die Folgen der Attacke ein. Lunge und Leber wurden verletzt, und der Blutverlust war enorm; eine Hand kann das Opfer bis heute nur eingeschränkt bewegen, und auf einem Auge ist es blind. Weitere Operationen stehen an. Hinzu kommen psychische Probleme. „Er verlässt das Haus nur in Begleitung“, erwähnte der Nebenklage-Vertreter.

Verteidiger Marc Donay sagte in seinem Plädoyer, sein von Anfang an geständiger Mandant habe sich damals provoziert und ungerecht behandelt gefühlt. Die Gewalttat habe er in einem „psychischen Ausnahmezustand“ begangen, im Affekt. Das Messer habe er nicht von Anfang an in der Hand gehabt, und „zu keinem Zeitpunkt“ sei es seine Absicht gewesen, den Mitschüler zu töten.

Der Mandant zeige aufrichtige Reue und sei „ernsthaft um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht“. Zu diesem Zweck hat er dem Geschädigten 3000 Euro überwiesen. Der hat das Geld angenommen, nicht aber die Bitte um Entschuldigung, die der Angeklagte am Mittwoch in seinem letzten Wort wiederholte. Am Freitag soll das Urteil verkündet werden.