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Verfolgung und BedrohungKölner belästigt monatelang seine Ex-Freundin

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Das Kölner Amtsgericht hat einen 34-jährigen Mann wegen Nachstellung, Bedrohung und versuchter Nötigung verurteilt.

Das Kölner Amtsgericht hat einen 34-jährigen Mann wegen Nachstellung, Bedrohung und versuchter Nötigung verurteilt. 

In einer E-Mail gab er sich unter anderem als „Auftragskiller“ aus.

Wegen Nachstellung, Bedrohung und versuchter Nötigung hat das Kölner Amtsgericht am Donnerstag einen 34-jährigen Mann zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte sich weitgehend geständig gezeigt.

Zwischen Juni und August 2023 ließ er nicht von einer heute 38 Jahre alten Frau ab, die sich von ihm getrennt hatte und ausdrücklich keinen Kontakt mehr wünschte. Er rief wiederholt an, verfolgte sie, passte sie an der Wohnadresse oder an ihrer Arbeitsstelle ab, hinterließ mal einen Brief vor der Tür, mal Blumen vor der Garage, und in einer Situation kam er ihr gegen ihren Willen körperlich nahe.

Angeklagter soll Foto von sich mit Pistole verschickt haben

Mit am drastischsten war eine bedrohliche E-Mail, in der er sich den Absendernamen „Auftragskiller“ gab. Ein andermal schickte er per Whatsapp ein Foto von sich mit Pistole und kündigte an, nun folge die „Rache für die Verarsche“. Die Frau bekam es mit der Angst zu tun, ließ sich auf dem Weg zur Arbeit von ihrer Schwester oder ihrem neuen Freund begleiten und installierte an ihrer Wohnanschrift eine Überwachungskamera.

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„Ich wollte, dass wir vernünftig auseinandergehen“, begründete der Angeklagte seine Suche nach Kontakt zu der Frau, die ihm den Laufpass gegeben hatte. 

Der Angeklagte, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in seinem erlernten Beruf als Garten- und Landschaftsbauer arbeiten kann und bis zum April einen Minijob hatte, ist mehrfach, aber nicht einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwältin beantragte 16 Monate Haft ohne Bewährung, der Verteidiger eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Die verhängte Strafe liegt also dazwischen. Als Bewährungsauflage setzte die Richterin fest, dass der Mann 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss.