Aus einem ersten Vorfall hatte der heute 36-jährige Kölner offenbar nichts gelernt.
Flucht vor Kölner PolizeiRaser baut zwei heftige Unfälle – und hofft vergeblich auf Bewährung

Der Angeklagte wurde von einem Wachtmeister in den Gerichtssaal geführt.
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Er fuhr seit Jahren ohne Führerschein mit dem Auto, flüchtete gleich zweimal vor drohenden Polizeikontrollen und bretterte durch Wohngebiete und über rote Ampeln. Jeweils kam es zu heftigen Unfällen, der heute 36-jährige Beschuldigte flüchtete zu Fuß. Am Mittwoch hat das Kölner Amtsgericht den offenbar unbelehrbaren Raser gestoppt – und zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dabei übertraf Richterin Julia Schumacher sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Köln: Audifahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei
Im August 2023 hatten Polizisten nach einem Wohnungseinbruch im Stadtteil Neubrück nach dem möglichen Fluchtfahrzeug gefahndet. Zeugen hatten von einem gelben Audi gesprochen. Ein solches Fahrzeug erspähten die Ermittler und wollten die Insassen kontrollieren. Am Steuer saß der Angeklagte und gab Gas – obwohl er mit dem Einbruch gar nichts zu tun hatte. Laut Anklageschrift ignorierte er die Anhaltezeichen der Polizei und raste durch eine 30er-Zone am Neubrücker Ring.
Autos, die ihm im Weg waren, überholte er laut den Ermittlungen links an einer Verkehrsinsel vorbei, über rote Ampeln und Gehwege. Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft fuhr der Mann so schnell, dass die Polizisten bei ihrer Verfolgung trotz 140 km/h auf dem Tacho kaum hinterherkamen. Auf der Zoobrücke touchierte der Raser zwei Autos, auf der Inneren Kanalstraße krachte es richtig. Der Fahrer flüchtete daraufhin zu Fuß, konnte aber in unmittelbarer Nähe festgenommen werden.
Köln: Sechs Autos bei weiterer Flucht gerammt
Der nächste Vorfall ereignete sich im Januar vergangenen Jahres. In Bickendorf entdeckten Polizisten einen Audi A6 mit gestohlenen Nummernschildern. Die Beamten warteten auf den Autobesitzer. Doch der sprang schnell in sein Fahrzeug und verschwand. „Hätten sie mich mal besser festgehalten, dann wäre das danach nicht passiert“, wird er später resümieren. Abermals raste der 36-Jährige durch Wohngebiete, „ein entgegenkommender Radfahrer musste ausweichen“, erklärte die Staatsanwältin.

Dieses Trümmerfeld hinterließ der Audifahrer im Januar 2025 auf dem Militärring.
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Bis auf 140 km/h beschleunigte der Audifahrer laut Anklage auf dem Militärring. Zwischen wartenden Autos an der Ampel zur Kreuzung Alte Escher Straße wollte der Mann sich hindurchschlängeln – und krachte dabei gegen sieben Autos. Von beiden Unfällen existieren Aufnahmen, von einer Dashcam der Polizei und Handys von Autofahrern. Auf einem Video ist zu sehen, wie der Angeklagte nach einem Unfall aus dem Wagen und über eine Leitplanke springt und über die Gegenfahrbahn flüchtet.
Verteidiger Sebastian Schölzel regte nach Anklageverlesung ein Rechtsgespräch an und wollte abklopfen, wie die Prozessbeteiligten zu einer möglichen Bewährungsstrafe stünden. Ein mögliches Geständnis würde das laufende Verfahren abkürzen, ansonsten müssten noch diverse Zeugen und Sachverständige gehört werden. Die Staatsanwältin sah keinen Raum zur Bewährung – wegen Vorstrafen und weil schon zwei neue Ermittlungsverfahren wegen Raubes und Exhibitionismus liefen.
Köln: Angeklagter legt Geständnis ab und gibt sich geläutert
Er wolle trotzdem reinen Tisch machen, sagte der Angeklagte und räumte die Taten vollumfänglich ein. In seiner Einlassung schob der Beschuldigte alles auf seinen Drogenkonsum. Er habe damals Amphetamine und Kokain konsumiert – „mit klarem Kopf macht man sowas ja nicht“. Er sei heilfroh, dass kein Mensch ernsthaft zu Schaden gekommen sei. Der Angeklagte saß in seinem Leben schon einige Jahre im Gefängnis, derzeit befindet er sich in der JVA Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft.
Doch jetzt soll alles anders werden. Die schwere Krebserkrankung seiner Mutter – sie verfolgte den Prozess im Amtsgericht von den Zuschauerreihen aus – sei ein Schlüsselerlebnis für ihn gewesen. „Ich habe erkannt, wie kostbar das Leben ist“, sagte der Mann. Er lebe jetzt jeden Tag bewusster und nannte ein Beispiel: „Im Gefängnis schaue ich mir bei einer Tasse Kaffee den Sonnenuntergang an und genieße das richtig.“ Drogen wolle er keine mehr nehmen, denn „clean“ sei jetzt sein Rausch.
Köln: Richterin sieht keinen Raum für Bewährungsstrafe
Die Hoffnung des Täters auf Bewährung erfüllte das Gericht nicht. Richterin Schumacher verhängte für das Alleinrennen, eine Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und weitere Straftatbestände zwei Jahre und zehn Monate Haft – vier Monate mehr als von der Staatsanwältin beantragt. Völliges Unverständnis zeigte die Richterin dafür, dass der Angeklagte aus der ersten Verfolgungstat nichts gelernt hatte: „Da werden Sie schon einmal hopsgenommen und dann passiert das Gleiche nochmal.“ Eine Bewährungsstrafe sei – auch zum Schutz der Allgemeinheit – in diesem Fall nicht angemessen.
Das aktuelle Strafverfahren zeigt, wie unterschiedlich Raserunfälle im Kölner Amtsgericht bewertet werden können. Vor rund zwei Monaten hatte eine Richterin eine zweijährige Bewährungsstrafe für einen Supermarktmitarbeiter ausgesprochen, der in Rondorf völlig betrunken durch eine 30er-Zone gerast war – und einen Passanten totgefahren und einen weiteren schwer verletzt hatte. Ausschlag für die Bewährung gab damals das reuige Geständnis und dass der Angeklagte nicht vorbestraft war.

