Der laufende Prozess vor dem Kölner Landgericht wartet mit der nächsten Wendung auf. Es geht um einen Mord in Mülheim.
Kopfschuss-Mord in KölnPlötzlich meldet sich der verschollene Tatverdächtige

Mai 2023: Die Polizei sicherte Spuren des Verbrechens im Böcking-Park. Daneben saßen Menschen im Brauhaus. (Archivbild)
Copyright: Martina Goyert
Eine „öffentliche Hinrichtung“, so nannte ein Richter den Mord am früheren Hells-Angels-Rocker Eren Y. (35) im Bereich des Mülheimer Böcking-Parks im Mai 2023. Vor dem Landgericht muss sich der mutmaßliche Auftraggeber verantworten – er streitet die Hauptschuld ab. Das Verfahren, das schon einige kuriose Wendungen genommen hat, wartet nun mit der nächsten Überraschung auf: Der verschollen geglaubte Marco „Toblerone“ C. (29), einer der mutmaßlichen Schützen, soll sich über einen Anwalt gemeldet und angekündigt haben, sich den deutschen Behörden stellen zu wollen.
Köln: Rocker erschossen, Freundin schwer verletzt
Der Vorgang erscheint bemerkenswert, da gegen Marco C. ein internationaler Haftbefehl vorliegt und er im Falle einer Festnahme mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe rechnen muss. Der heute 29-Jährige wird verdächtigt, seinen eigentlichen Freund Eren Y. vor einem Fitnessstudio in Mülheim abgepasst zu haben. Nach wenigen Metern wurde Y. in den Rücken und in den Kopf geschossen, er war sofort tot. Marco C. gilt neben seinem mutmaßlichen Komplizen Emre „Chico“ U. (32) als dringend tatverdächtig – wer von den beiden geschossen hat, ist bis heute nicht abschließend geklärt.

Der Angeklagte Hami S. mit seinem Verteidiger Leonhard Mühlenfeld beim Prozessauftakt im Landgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Schwer verletzt wurde bei dem Geschehen auch die damalige Lebensgefährtin des Erschossenen. Eine Kugel traf ihren Halsbereich, Blut schoss aus der Wunde. Panisch lief die 29-Jährige durch den vollbesuchten Park hin zu einem Brauhaus. Der Köbes reagierte schnell, er stillte die Blutung mit einem improvisierten Druckverband aus Stoffservietten – und rettete der Frau so wahrscheinlich das Leben. Eine Not-Operation und ein Aufenthalt auf der Intensivstation folgten. „Meiner Mandantin wurde das Gesicht zerfetzt“, so drastisch hatte es Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu ausgedrückt.
Zwar konnte die Zeugin auch nicht sagen, wer auf sie und ihren Partner geschossen hat. „Lauf!“, soll ihr allerdings Marco C. nach den ersten Schüssen zugerufen haben. Zumindest ein Indiz, dass er nicht der Schütze war. Beide Tatverdächtige hatten sich nach dem Mord über Griechenland in die Türkei abgesetzt. Von Marco C. gab es seitdem kein Lebenszeichen mehr. „Ich glaube, er ist tot“, hatte dessen damalige Lebensgefährtin zuletzt ausgesagt. Ihr Freund habe sich nie wieder bei ihr gemeldet. Umso mehr erstaunt es, dass C. nun im aktuellen Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehen will.
Köln: Mutmaßlicher Schütze soll keinen Pass mehr besitzen
Der Vorgang ist verbunden mit Hindernissen, wie der Vorsitzende Richter Martin Kümpel berichtete. Nach einem Schriftwechsel per E-Mail habe der Anwalt mitgeteilt, Marco C. besitze keinen gültigen Pass. Man habe ihn daher bei der Botschaft abgewiesen. Richter Kümpel zeigte sich davon irritiert und sagte: „Ich kenne das so: Wenn man seinen Ausweis verliert, dann geht man zur Botschaft oder zum Konsulat und die kümmern sich.“ Klar war zu diesem Zeitpunkt nicht, an welcher Botschaft sich Marco C. aufgehalten haben will – er besitzt nämlich die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit.
Irritation herrscht auch darüber, ob Marco C. – der weiterhin in der Türkei vermutet wird – als gesuchter Mordverdächtiger einfach in ein Konsulat eines EU-Staates „hineinspazieren“ kann. Dort würde ihm nämlich die Verhaftung drohen. Der Richter teilte mit, den Anwalt gefragt zu haben, was der Mandant überhaupt wolle: „Will er sich komplett stellen, verlangt er freies Geleit?“ Das seien noch offene Fragen. Klar ist: Sollte es sich bei der Person tatsächlich um Marco C. handeln und würde er sich stellen, dann könnte er im laufenden Prozess am Landgericht wohl die entscheidende Frage beantworten: Von wem stammte der Mordauftrag?
Kölner streitet ab, den Mordauftrag erteilt zu haben
Auf der Anklagebank sitzt Familienvater Hami S. (37), der Bruder des früheren Präsidenten des Kölner Hells-Angels-Charters „Rhine Area“. Revierstreitigkeiten um die Nachfolge der aufgelösten Abteilung sollen zu dem Verbrechen im Böcking-Park geführt haben. Hami S. schob Planung und Rekrutierung der Schützen jüngst auf seinen Bruder. Er selbst sei nur als Gehilfe tätig gewesen. Stimmt das, dann könnte S. einer lebenslangen Haftstrafe wegen Auftragsmordes entgehen. Doch einen nötigen rechtlichen Hinweis, dass womöglich auch Beihilfe in Betracht käme, erteilte das Gericht nicht.
Als zentrale Zeugin gilt die Ex-Freundin von Marco C., sie hatte den Angeklagten schwer belastet. „Marco hat immer davon erzählt, dass er einen Job für Hami erledigen soll“, hatte die im Zeugenstand berichtet. Für die Ermittler offenbar ein klares Zeichen, dass Hami S. zumindest in diesem Fall auch der Auftraggeber war. Verteidiger Leonhard Mühlenfeld hatte die Zeugin als nicht glaubwürdig bezeichnet und auf frühere widersprüchliche Aussagen der Frau hingewiesen. So hatte sie etwa in einer ersten Vernehmung ausgesagt, nichts von C.s Mitgliedschaft im Rockerclub gewusst zu haben.
Köln: Erstes Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert
Dass sich Marco C. jetzt womöglich stellen will, bezeichnete Richter Kümpel als „ungünstigen Zeitpunkt“ für den laufenden Prozess. Der hätte nach den Planungen der Schwurgerichtskammer nämlich längst zu Ende sein können. Man sei aber „natürlich“ gewillt, Marco C. zu vernehmen. Kümpel bleibt auch gar nichts anderes übrig. In einem ersten Prozess hatte sich der mutmaßliche Komplize Emre U. über einen Anwalt gemeldet – nach einigem Hin und Her über eine mögliche Anreise oder Vernehmung per Video verzichtete der damalige Richter auf eine Zeugenvernehmung.
Die lebenslange Haftstrafe, die das Landgericht im Mai 2024 ausgesprochen hatte, kassierte das Bundesverfassungsgericht. Man hätte den Zeugen vernehmen müssen – den Verweis auf die fehlende Beweiskraft bei einer Videovernehmung ließen die Verfassungsrichter nicht gelten, sprachen von einem Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Emre U. hat sich danach nie wieder gemeldet. Da erscheint es logisch, dass der Richter im aktuellen Verfahren nicht in die gleiche rechtliche Falle tappen will. Der Prozess am Landgericht wird fortgesetzt – mit ungewissem Ausgang.

