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Urteil gefallenKölner Dealer mit Zange gefoltert, weil er sein „Diensthandy“ verlor

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Philipp Thiée (l.) kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Köln

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Philipp Thiée (l.) kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Köln

Eine Tätergruppe hatte den Mann schwer misshandelt. Nun stand ein Beschuldigter vor Gericht.

Fünf Jahre und neun Monate Haft für eine Tat „außerhalb jeglicher gesellschaftlicher Norm“, so stieg Richter Alexander Linke am Montag in Saal 2 des Landgerichts in seine Urteilsbegründung ein. Auf der Anklagebank saß ein 32-jähriger Beschuldigter, der an einem äußerst brutalen Foltergeschehen im Stadtteil Kalk beteiligt war. „Aus nichtigem Anlass“, so das Gericht, weil er ein Handy verloren hatte, musste das Opfer unfassbare Qualen erleiden. Etwa hatten die Täter versucht, dem Mann die Zehen abzutrennen.

Köln: Dealer verlor „Arbeitshandy“ und wurde gefoltert

Bei dem Geschädigten handelt es sich um einen ehemaligen Dealer, auf dem Smartphone befanden sich die Telefonnummern von Kunden. Der Drogenboss glaubte dem Mann nicht, dass dieser das Handy verloren hatte. Vielmehr hegte er den Verdacht, dass das Telefon mit den sensiblen Daten entweder der Polizei oder einem Konkurrenten übergeben werden sollte. Um das herauszufinden, wurde der heute 33-jährige unter einem Vorwand in eine Wohnung in der Kalker Steprathstraße gelockt.

Was in der Wohnung passierte, sprenge laut dem Richter jegliche Vorstellungskraft. In mehreren Etappen seien dem Mann verschiedene Verletzungen beigebracht worden. Mit Faustschlägen ins Gesicht oder auf die Brust fing es an. Der aktuelle Angeklagte habe dem Opfer einen Teller über dem Kopf zerbrochen. Als der Mann geäußert hatte, das Handy bereits verkauft zu haben, sei die Gewalt viel intensiver geworden. Der Angeklagte und auch ein Mittäter hätten zu einer Zange gegriffen.

Mit dem Werkzeug sei versucht worden, dem Opfer die Zehen am linken und rechten Fuß abzutrennen. Der Plan habe nicht ganz funktioniert, jedoch sei es zu knöchernen Verletzungen gekommen. Amputiert werden musste einer der Zehen später aber doch. So sei dem Geschädigten ein Band um die Zehen gelegt worden, was das Blut abgeschnürt habe. Zigaretten wurden laut Urteil auf dem Körper ausgedrückt, auch wurde der Mann mit einer heißen Metallstange verbrannt.

Köln: Opfer schwer verletzt und traumatisiert

Der Angeklagte habe dann noch zu Stofftüchern gegriffen, dem Opfer damit die Augen verbunden und es gefesselt. Ein weiteres Tuch habe er ihm dann um den Hals gelegt und zugezogen. Bis zur Bewusstlosigkeit sei der Geschädigte gewürgt worden. „Damit haben Sie ihn zumindest abstrakt in die Gefahr des Todes gebracht“, so sprach der Richter den Beschuldigten an. Mit der zuvor genutzten Zange soll dieser zudem versucht haben, dem Geschädigten die Zähne zu ziehen, was gescheitert sei. Damit er die Schmerzen irgendwie ertrage, hätten die Täter ihm Kokain gegeben.

Von der Tätergruppe aufgenommene Fotos und Videos dokumentieren zumindest teilweise das Geschehen. Zeigen erste Aufnahmen einen unversehrten Mann, ist er laut Gericht auf späteren Fotos halbnackt in eine Decke gewickelt zu sehen – mit blutverschmiertem Gesicht. Gerettet wurde der Mann, nachdem die Tätergruppe die Wohnung verlassen hatte. Zwar war die Wohnungstür verriegelt. Der Verletzte konnte aber den Balkon betreten und um Hilfe rufen. Nachbarn alarmierten die Polizei.

Richter Linke hob die erheblichen Folgen für das Opfer hervor. Hilflos sei er einer „ultraaggressiven“ Männergruppe ausgeliefert gewesen, „die Situation will sich nicht ausmalen“.  Zwar seien die körperlichen Verletzungen verheilt und auch ein Zeh konnte dem Vernehmen nach wieder angenäht werden. Doch wiegten die psychischen Beeinträchtigungen schwer. „Hier wurde ein Leben zerstört“, so der Richter. Das Opfer sei schwer traumatisiert, ihn plagen Alpträume und Suizidgedanken.

Pluspunkte habe der Angeklagte mit seinem Geständnis gesammelt, erklärte der Richter. Aus Albanien kommend, habe der dreifache Familienvater eigentlich eine Arbeitsstelle gesucht. Auch habe er ein Auto kaufen wollen, so hatte es Verteidiger Philipp Thiée erklärt. Nach Köln habe es ihn verschlagen, da hier ein Cousin wohnte. Der habe ihn in die Drogengeschäfte involviert. Der Richter wertete strafmildernd, dass der Angeklagte nicht der Drahtzieher gewesen sei. Allerdings habe er das Opfer auch aus eigenem Antrieb misshandelt. Weil er ihm vorgeworfen hatte, ihn bestohlen zu haben.

Untersuchungshaft in Montenegro wird stärker angerechnet

Anwalt Thiée hatte auf eine Haftstrafe von nicht mehr als dreieinhalb plädiert. Eine „absolut utopische“ Forderung, befand der Richter. Die Strafkammer übertraf sogar den Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Ankläger hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt – allerdings mit dem Hinweis auf die sogenannte Binnengerechtigkeit. So hatte der Drogenboss und Haupttäter bei einem früheren Prozess im Jahr 2022 lediglich fünf Jahre und drei Monate Haft erhalten. Eine höhere Haftstrafe sei daher unangemessen.

Dass sich der Komplize für die Tat vom März 2021 erst jetzt vor Gericht verantworten musste, lag an seiner Flucht. Erst im April 2025 war der Angeklagte in Montenegro verhaftet worden. Vier Monate saß er dort in Auslieferungshaft. Der Angeklagte hatte von schlechten Haftbedingungen gesprochen. Er habe sich mit zehn Männern einen Haftraum teilen und in einem Dreierbett schlafen müssen. Auch hätten sich Ratten in der Zelle befunden. Das Gericht rechnete die Haftzeit im Verhältnis ein zu drei an. Statt vier gelten nun bereits zwölf Monate als vollstreckt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Verteidiger Thiée erwägt Revision.