Die Richterin hatte von einem Geschehen gesprochen, „das einen menschlichen Abgrund offenbart“.
Mitbewohnerin zu Tode gequältBGH bestätigt Mordurteil gegen Mitglieder von Kölner „Folter-WG“

Drei der Verurteilten mit ihren Verteidigern beim damaligen Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Copyright: dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil im Fall der sogenannten „Folter-WG von Höhenberg“ bestätigt. Zwei Frauen und ein Mann hatten im Februar 2024 lebenslange Haftstrafen erhalten, weil sie ihre Mitbewohnerin über Tage hinweg gequält und dadurch den Tod der jungen Frau verursacht hatten. Für zwei Angeklagte wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der BGH sah keine Rechtsfehler – das Urteil ist damit rechtskräftig.
Köln: Richter sprach von „menschlichem Abgrund“
„Am Ende des Verfahrens blickt die Kammer auf ein Geschehen, das einen menschlichen Abgrund offenbart“, hatte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar bei ihrer Urteilsbegründung erklärt. Über mehrere Tage hätten die Mitbewohner das 21-jährige Opfer gedemütigt und misshandelt. Die zierliche Frau habe um Erlaubnis bitten müssen, wenn sie duschen oder auf die Toilette gehen wollte.
„Die Geschädigte musste auf den Boden urinieren und den Urin aufwischen“, schilderte die Richterin. Auch habe sie mehrfach den Boden ablecken müssen. Immer heftiger sei auf die Geschädigte eingewirkt worden. Die junge Frau sei immer wieder geschlagen und mit Stahlkappenschuhen getreten worden, die Folge waren Knochenbrüche und Hämatome im Gesicht und am ganzen Körper.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- BGH-Beschluss Geliebte im Auto erschossen und angezündet – Mordurteil gegen Kölner bestätigt
- Bar im Zülpicher Viertel Schwere Messerattacke auf Herrentoilette – war es etwa doch Notwehr?
- Kölner Landgericht Prostituierte soll Freier betäubt und beraubt haben – Prozessauftakt geplatzt
- „Kölner Drogenkrieg“ Richter begründet hartes Urteil für Geiselnehmer – Verteidiger erwägen Revision
- Urteil 10.000 Euro, weil ein Hund eine Frau in Leverkusen umrannte
- „Kölner Drogenkrieg“ Landgericht verhängt hohe Strafen für Geiselnahme
- Eklat beim „Kölner Drogenkrieg“ Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt
Köln: Tod der Mitbewohnerin zumindest billigend in Kauf genommen
Einen möglichen Tod der Frau hätten drei der Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen. Zum Versterben des Opfers hatte vor allem der große Flüssigkeitsmangel beigetragen, dem auch die Aufnahme von Wasser und Nahrungsmitteln verweigert worden sei. Nach einem Polizeieinsatz konnte die Geschädigte zwar schwer verletzt aus der Wohnung gerettet werden. Die Nieren waren aber so sehr geschädigt, dass die Frau Wochen später im Krankenhaus an den Folgen verstarb.
Auch der Ex-Freund der Verstorbenen hatte sich an den Misshandlungen beteiligt. Der an einer Intelligenzminderung leidende Angeklagte sei aber ebenfalls ein Opfer, so hatte es Verteidiger Ingo Lindemann formuliert. Richterin Kretzschmar sagte, die übrigen Mitbewohner hätten ihn gegen seine Lebensgefährtin aufgehetzt und behauptet, diese habe ihn „jahrelang verarscht“. Dann sei er auch selbst misshandelt worden. Der Mann erhielt lediglich eine Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung, muss insgesamt viereinhalb Jahre in Haft.
Köln: Neue Mitbewohner übernahmen direkt die Kontrolle
Erst kurz zuvor hatten die drei übrigen Angeklagten die Wohnung in Höhenberg bezogen, das spätere Todesopfer und ihr Freund lebten dort bereits. Durch einen Freundschaftsdienst seien die zwei Frauen und der Mann in der Wohnung aufgenommen worden, dann hätten sie die Kontrolle übernommen und den Bewohnern das Schlafzimmer genommen.
Die Angeklagten hätten ausgenutzt, dass die eigentlichen Bewohner ihnen geistig komplett unterlegen gewesen seien. Letztlich hätten sie dem Freund der Toten alles in die Schuhe schieben wollen.