Der Mann aus Ossendorf hatte die Tat bis zuletzt abgestritten und auf einen Freispruch gehofft.
BGH-BeschlussGeliebte im Auto erschossen und angezündet – Mordurteil gegen Kölner bestätigt

In diesem Fiat Panda wurde die Frau erschossen. Beamte der Spurensicherung untersuchten im Januar 2021 das Fahrzeug.
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Nachdem er seine Geliebte in einem Auto erschossen hatte, zündete der Kölner Mehmet B. (38) die Leiche seines Opfers auf einem Feld bei Koblenz an – wie das Landgericht feststellte. Beim Prozess hatte der Mann jegliche Schuld von sich gewiesen, ein Bekannter habe die Frau getötet. Doch nun hat der Bundesgerichtshof die Höchststrafe bestätigt. Der Täter muss lebenslang ins Gefängnis.
Köln: Richter sprach von planvoller und heimtückischer Tat
Der Beschuldigte habe sein Opfer planvoll und heimtückisch in einem Fiat Panda erschossen, so hatte es der Vorsitzende Richter Peter Koerfers im Juni vergangenen Jahres in seiner Urteilsbegründung festgestellt. Auslöser sei ein kurz zuvor gestellter Scheidungsantrag der Ehefrau gewesen. „Ihm wurde klar, dass er die Beziehung zur Geschädigten nicht fortsetzen konnte“, hatte der Richter erklärt.

Mehmet B. (38) im Landgericht Köln zwischen Verteidiger Abdou Gabbar (r.) und Dolmetscher Bahadir Aksungur.
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Durch das Scheidungspapier, das ihm die Ehefrau hatte zukommen lassen, habe ein Zerbrechen der Familie gedroht. Im Tatzeitraum Dezember 2020 habe sich der Angeklagte laut Gericht in einer für ihn ausweglosen Lage befunden und zur Beendigung der Affäre nur einen Mord in Erwägung gezogen. Möglich erschien auch, dass B. den Gedanken nicht ertragen konnte, die Frau könnte sich neu verlieben.
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Köln: Geliebte in Fiat Panda per Kopfschuss getötet
Am Tattag habe B. eine Waffe im Kofferraum des Autos deponiert und bei einem Stopp eingesetzt. Zweimal habe er der Geliebten in den Kopf geschossen. Die 31-Jährige, die auf der Stelle tot war, sei völlig arg- und wehrlos gewesen, womit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Die Leiche zündete B. laut Urteil mit einem Bekannten auf einem Feld an. Spaziergänger fanden die verkohlten Überreste.
Schmauchspuren an Händen und Hose sowie Genmaterial an der Waffe, die später im Keller des Beschuldigten gefunden wurde, hätten B. überführt. „An Hahn, Sicherungshebel und Schlitten war seine DNA, genau diese Stellen berührt man, wenn man ein Projektil abfeuert“, hatte der Richter erklärt. Damit sei auch die Schutzbehauptung des Angeklagten widerlegt, dass nicht er der Täter sei.
Köln: Verteidiger schaltete Privatgutachter ein
Verteidiger Abdou Gabbar hatte einen Bekannten von B., der bei der Beseitigung der Leiche geholfen hatte, als den wahren Mörder ins Spiel gebracht. Gabbar hatte zur Untermauerung einen bekannten Digitalforensiker als Privatgutachter verpflichtet. Der nahm an, dass das Opfer während der Fahrt von der Rückbank aus erschossen wurde und stützte so die Version eines weiteren Tatbeteiligten.
Das Landgericht und nun auch der Bundesgerichtshof folgten der Argumentation des Gutachters nicht. Damit endet ein Verfahren, das zweimal am Landgericht verhandelt wurde. In erster Instanz hatte B. lediglich elf Jahre Haft wegen Totschlags erhalten. Dagegen wehrten sich die Angehörigen des Opfers erfolgreich. Die Eltern der Frau hatten geäußert, man wolle Gerechtigkeit – auch für den Sohn der Getöteten, der zur Tatzeit gerade zehn Jahre alt war.