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„Kölner Drogenkrieg“Landgericht verhängt hohe Strafen für Geiselnahme

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Die drei Angeklagten mit Verteidigern, Dolmetscherin und Wachtmeister beim Prozess im Kölner Landgericht

Die drei Angeklagten mit Verteidigern, Dolmetscherin und Wachtmeister beim Prozess im Kölner Landgericht

Im Zuge des „Kölner Drogenkriegs“ sind drei beschuldigte Niederländer zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Der Prozess um eine Geiselnahme und Misshandlungen in einer Hürther Lagerhalle im Komplex „Kölner Drogenkrieg“ endete am Montag (11. August) mit hohen Gefängnisstrafen für die drei beschuldigten Niederländer. Die erwachsenen Angeklagten müssen laut Urteil des Landgerichts rund acht und neun Jahre ins Gefängnis, ein Komplize nach Jugendstrafrecht immerhin dreieinhalb Jahre.

Köln: Niederländer sollten Infos zu Drogenraub erlangen

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Beschuldigten sich im vergangenen Juni aus Amsterdam kommend zu der Lagerhalle in Hürth begeben hatten – um dort Männer unter Druck zu setzen, die womöglich an einem Drogenraub beteiligt waren. Ziel sei es gewesen, an Informationen zum Verbleib von 350 Kilogramm Marihuana zu gelangen. Notfalls mit Gewalt.

Den Auftrag zur Geiselnahme habe der Kölner Bandenboss Sermet A. erteilt, sagte zuvor die Staatsanwältin. Der soll die Mitglieder seiner eigenen Gruppierung des Verrats verdächtigt haben. Über Gehilfen in den Niederlanden seien schließlich die drei Angeklagten beauftragt worden, für je 2000 Euro. Sie hatten gestanden, die Männer in der Halle gefesselt und geschlagen zu haben.

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Köln: Staatsanwältin hält Hauptzeugen für glaubwürdig

Die Staatsanwältin warf den Niederländern vor, ihre Tat kleingeredet zu haben. So hätten diese abgestritten, die Geschädigten mit dem Tod bedroht zu haben. Auch der Einsatz einer Pistole und einer Art Machete sei erwiesen, sowie die Andeutung, die Männer mit kochend heißem Wasser zu übergießen. Auch sei gedroht worden, ihnen die Zehen abzuschneiden.

Lediglich eine der Geiseln aus der Lagerhalle hatte vor Gericht ausgesagt, die anderen verweigerten wegen ihrer mutmaßlichen Verstrickung in die Drogengeschäfte. Der Zeuge J. habe sein Martyrium in der Halle detailreich und auch glaubhaft geschildert, so die Staatsanwältin. Bis heute leide der Mann durch die Tat unter Panikattacken und Alpträumen.

Köln: Verteidiger wollten Handyauswertung hinzuziehen

Auch das Gericht sah eine Todesdrohung als erwiesen an, wenn auch nicht unter Einsatz einer Pistole. Es sei auch nicht nötig, diese direkt auszusprechen, sagte Richter Tilman Müller bei der Urteilsverkündung. „Was soll ein Opfer denn denken, wenn man ihm eine Machete vorhält?“, so der Vorsitzende Müller, der von einer hohen kriminellen Energie der Auftragstäter sprach.

Die Verteidiger hatten für die erwachsenen Täter jeweils maximal vier Jahre Haft beantragt und sprachen von einem unglaubwürdigen Zeugen. Sie hatten den Richter vergeblich als befangen abgelehnt, weil der eine Handyauswertung nicht beiziehen wollte. Müller sagte, auf den Zeugen sei es letztlich gar nicht so sehr angekommen. Das Szenario in der Halle – auch jener Wasserkocher zum möglichen Übergießen der Opfer mit kochendem Wasser – spreche klar für die Drohkulisse.