Der Richter richtete im Landgericht mahnende Worte an den Angeklagten.
Rache an KölnerGericht lässt Vorwurf der Vergewaltigung fallen – trotzdem Gefängnis

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Der schwerste Vorwurf der Vergewaltigung wurde fallengelassen, doch wegen erpresserischen Menschenraubs, vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zum Nachteil eines Bekannten muss ein 28-jähriger Kölner dennoch für vier Jahre ins Gefängnis. Richter Benjamin Roellenbleck mahnte, dass eine weitere Tat dem vorbestraften Kölner sogar die Sicherungsverwahrung einbringen könnte.
Köln: Durch Anzeige bei der Polizei ins Gefängnis gebracht
Ausgangspunkt des aktuellen Verfahrens war ein länger zurückliegender Überfall auf den Bekannten, den der Angeklagte nach eigener Aussage aus einem Jugendklub im Kölner Stadtteil Mülheim kannte. Nach einer Anzeige wurde der Angreifer zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Nach der Haftentlassung hatte der Verurteilte den Mann in dessen Wohnung aufgesucht.
Ziel des Besuchs sei es gewesen, den Bekannten zu demütigen, sagte Richter Roellenbleck in seiner Urteilsbegründung. Der 42-Jährige wurde unter Gewaltanwendung dazu gebracht zuzugeben, dass er den Angeklagten ins Gefängnis gebracht habe. Dabei lief die Handykamera. Als Entschädigung habe der Beschuldigte dann noch eine Zahlung von 50 Euro monatlich von dem Geschädigten verlangt.
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Köln: Staatsanwaltschaft sprach von Vergewaltigung
Laut Anklage soll das zu einem weiteren Besuch des Angeklagten geführt haben – und diesmal endete das Treffen laut den Ermittlern in einem Gewaltexzess. Sollte er die neue Anzeige nicht umgehend zurücknehmen, dann werde er ihn töten, soll der 28-Jährige gedroht haben. „Das war es jetzt mit dir, ich werfe dich aus dem Fenster“, soll er geäußert und Zigaretten auf dem Mann ausgedrückt haben.
Im Wohnzimmer habe er sein Opfer dann zum Oralverkehr gezwungen und zur Bierflasche gegriffen. Laut Staatsanwältin habe der Geschädigte danach große Schmerzen gehabt. „Er konnte nicht aufrecht gehen“, heißt es in der Anklageschrift. Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte in seiner Einlassung die Anwendung von Gewalt eingeräumt, den Vorwurf der Vergewaltigung aber vehement bestritten.
Köln: Vorwurf nach Zeugenaussage fallengelassen
Zu der angeblichen Vergewaltigung konnte das Gericht am Ende keine Feststellungen treffen, sagte der Richter. Das Opfer habe in seiner Vernehmung angegeben, sich nicht zu erinnern. Der Angeklagte hatte sich den Vorwurf zuvor so erklärt: Offenbar wolle der Bekannte mit einer ausgeschmückten Aussage erreichen, „dass ich zwölf, 13 oder 14 Jahre ins Gefängnis muss, damit er Ruhe vor mir hat.“
Für die übrigen Tatvorwürfe verhängte das Landgericht aber immerhin noch vier Jahre Haft. Derzeit sitzt der 28-Jährige bereits eine mehrjährige Haftstrafe ab, die er vor dem Landgericht Hagen erhalten hatte. Der Angeklagte hatte eingeräumt, ein grundsätzliches Aggressionsproblem zu haben. Bei weiteren Taten droht ihm laut Richter Roellenbleck, für immer weggesperrt zu werden.


