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Nach DiebstahlvorwurfKölner Geschäftsmann soll Mitarbeiter vergewaltigt haben

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Beschuldigte führt einen Shop für E-Zigaretten und muss sich vor dem Landgericht verantworten.

Es ist ein schwerer Fall von Selbstjustiz und Sadismus, mit dem sich seit Dienstag das Kölner Landgericht beschäftigen muss. Auf der Anklagebank sitzt der Besitzer eines Geschäfts für E-Zigaretten. Er soll einen Mitarbeiter laut Anklage misshandelt und vergewaltigt haben, nachdem er diesen des Diebstahls beschuldigt hatte. Beim Prozessauftakt schwieg der Beschuldigte zu den Vorwürfen – im Gegensatz zu Verteidiger Abdou Gabbar, der den Staatsanwalt scharf attackierte.

Köln: Mitarbeiter beschuldigt, Waren gestohlen zu haben

An einem Freitagmittag im Dezember 2023 habe der Geschäftsinhaber seinen Mitarbeiter ins Büro zitiert und ihm vorgeworfen, ihn bestohlen zu haben. Waren im Wert bis zu 200.000 Euro seien in seiner krankheitsbedingten Abwesenheit aus dem Laden verschwunden, soll der Angeklagte geäußert haben. Nachdem der Mitarbeiter die Vorwürfe vehement von sich gewiesen habe, habe der Chef die Bürotür verschlossen und danach die Rollladen von den Fenstern heruntergelassen.

Dann sei dem Mitarbeiter ein weiterer Mann aufgefallen, ein Hüne mit Bart, so wird er ihn später beschreiben. Der Fremde sollte eine Drohkulisse aufbauen, so erklärte es der Staatsanwalt. Dem Mitarbeiter sei mit der Faust ins Gesicht geschlagen und das Handy abgenommen worden. Dann sei der Mann dazu genötigt worden, seinen Mailaccount auf dem Computer des Inhabers zu öffnen und alle Daten zu löschen – welchem Zweck dies diesen sollte, dazu verhält sich der Anklagesatz nicht.

Köln: Mann laut Anklage mit Kugelschreiber vergewaltigt

Der Geschäftsmann soll seinem Mitarbeiter dann gedroht haben, ihn in den Keller des Gebäudes zu sperren. Von Schlägen und Kniestößen in den Bauch- und Brustbereich spricht die Anklageschrift, danach habe der Geschädigte sich ausziehen und bäuchlings auf den Boden des Büros legen müssen. „Der Angeklagte drohte, den Geschädigten zu beschneiden“, sagte der Staatsanwalt, außerdem ihm Gegenstände einzuführen. Das sei mit einem Kugelschreiber oder Ähnlichem dann auch passiert.

Weitere Folterandrohungen seien ausgesprochen worden. Danach habe der Chef dem Mitarbeiter noch dessen Tasche und Handy abgenommen. Nach den mutmaßlichen Misshandlungen soll der zweite Täter das Büro durch einen Hinterausgang verlassen haben. Um wen es sich dabei handeln soll, konnten die Ermittler nicht herausfinden. Die Anklage wegen Vergewaltigung, Geiselnahme und räuberischer Erpressung richtet sich daher ausschließlich gegen den Geschäftsinhaber.

Zum Abschluss soll der Inhaber einen weiteren Mitarbeiter in das Büro gerufen haben. Der sollte als Zeuge dienen, während der Geschädigte laut Anklage seine Kündigung unterschreiben musste. Nach etwa zwei bis drei Stunden, die er in dem Büro habe verbringen müssen, sei der misshandelte Mitarbeiter dann wieder freigelassen worden. Er habe Hämatome und Prellungen am Körper davongetragen. Laut Staatsanwalt begab der Mann sich danach in psychotherapeutische Behandlung.

Köln: Verteidiger kritisiert Ermittlungsarbeit des Staatsanwalts

„Die Geschichte ist völlig absurd“, polterte Verteidiger Abdou Gabbar nach der Verlesung der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft habe alles ausgeblendet, was zur Entlastung seines Mandanten hätte beitragen können. Der Staatsanwalt habe laut Gabbar bei der Ausübung seines Amtes „jede rote Ampel überfahren“. Dabei gäbe es so viele Widersprüche. Etwa sei nie plausibel erklärt worden, wo der ominöse zweite Täter auf einmal hergekommen sei, „der große Mann mit dem Bart“.

Gabbar deutete in seinem Eröffnungsstatement im Gerichtssaal auch an, dass der zweite Mitarbeiter überhaupt nichts Belastendes berichtet habe – dabei hätte er die Verletzungen des Kollegen wahrscheinlich sehen müssen. Der Verteidiger unterstellte dem Anzeigenerstatter damit, die Geschehnisse im Büro erfunden zu haben. Nach dessen Vernehmung im Zeugenstand beim nächsten Verhandlungstag wolle der Anwalt überlegen, weitere Beweisanregungen anzubringen.

Zu seinem Lebenslauf äußerte der Angeklagte, zunächst BWL studiert und dann nach London ausgewandert zu sein. Dort habe er allerdings stressbedingt einen Tinnitus entwickelt, weshalb er zurück nach Köln in die Nähe seiner Familie gezogen sei. Zum Tatzeitpunkt habe er mit dem Geschäft für E-Zigaretten gut verdient. Mittlerweile habe er sogar expandiert. Dem Mann drohen bei einer Verurteilung viele Jahre Gefängnis. Ein Urteil soll noch in diesem Monat fallen.