Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kurioser Streit landet vor GerichtKölner klagen gegen Hühnerhaltung – Nachbar mit Gegenschlag

Lesezeit 2 Minuten
Gegen die Hühner und Hähne des Nachbarn klagten die Kölner vor dem Landgericht.

Gegen die Hühner und Hähne des Nachbarn klagten die Kölner vor dem Landgericht.

So entschied das Kölner Landgericht in dem Fall, in dem auch Bienen und Bäume eine Rolle spielten.

Die Bienen summten, die Hähne krähten und die Nachbarn hielten das nicht aus. Vor dem Landgericht erstritten sich die Kölner nun das Verbot der unliebsamen Tierhaltung auf dem benachbarten Grundstück. Der seit Jahren geführte Streit am Gartenzaun eskalierte im Verfahren so sehr, dass der Tierbesitzer eine Gegenklage einreichte. Daraufhin müssen jetzt mehrere Bäume der Nachbarn gefällt werden.

Köln: Nachbarn streiten wegen Hähnen und Bienen

Die Prozessparteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Köln, beide bebaut mit Wohnhäusern und angrenzenden Gärten. Seit März 2021 hält der Beklagte laut Gericht dort – mit Unterbrechungen – einen wechselnden Bestand an Hühnern und Hähnen.

Bereits seit 2019 betreibt der Nachbar in seinem Garten als privates Hobby eine Bienenhaltung. Nach und nach stellte er dafür insgesamt zehn Bienenstöcke auf, die unterschiedlich stark besetzt waren. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück drei kleinere Völker mit jeweils etwa 2000 bis 3000 Bienen.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Die Nachbarn fühlten sich durch das Krähen der Hähne und die zahlreichen Bienen gestört – auch, weil die Insekten über ihr Grundstück flogen, den Pool im Garten durch „Ausscheidungen“ verunreinigten und tote Tiere im Garten gefunden wurden.

Köln: Landgericht bestätigt Entscheidung aus erster Instanz

Das Amtsgericht Köln hatte dem Tierhalter bereits in erster Instanz untersagt, weiterhin Hähne und Bienen auf seinem Grundstück zu halten. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein, die nun weitgehend ohne Erfolg blieb. Die Richter des Landgerichts bestätigten die Entscheidung: Die Nachbarn müssten solche Störungen in einem städtischen Wohngebiet nicht hinnehmen.

Maßgeblich sei, was eine Person erwarten dürfe, die in einem Wohnhaus lebt und ihr Grundstück in erster Linie als Ort der Ruhe und Erholung nutzt. Die Tierhaltung des Beklagten überschreite das, was in einer solchen Umgebung zumutbar sei. Auch das Argument des Tierhalters, seine Haltungen seien ortsüblich, überzeugte die Richter nicht. Die Umgebung sei geprägt von Wohnhäusern, ein ländlicher Charakter oder eine Tradition der Tierhaltung liege nicht vor.

Köln: Nachbar hat mit Gegenklage um Bäume Erfolg

Im Verfahren holte der Tierhalter zum Gegenschlag aus. Er störte sich fortan an der Grenzbepflanzung durch die Nachbarn. Das Gericht stellte am Ende fest, dass auf dem Nachbargrundstück tatsächlich mehrere Bäume zu nah an der Grundstücksgrenze stehen und damit gegen die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Nachbarrechts verstoßen. Betroffen sind ein Kirschbaum, eine Kirschpflaume, ein Ahorn und eine Buche. Diese müssen nun entfernt werden.

Dass möglicherweise auch auf dem Grundstück des Tierhalters – wie von den Nachbarn vorgebracht – mehrere Bäume stehen, die die vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten, spielte für das Gericht keine Rolle. Einen Anspruch auf „Gleichheit im Unrecht“ gebe es nicht.