In einem Fall des versuchten Tötungsdeliktes gingen die Angeklagten straffrei aus.
Versuchter MordMesserstiche am See, Schuss auf Wiener Platz – so urteilt das Landgericht Köln

Zwei der Angklagten mit den Verteidigern Karin Bölter und Sebastian Schölzel beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.
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Zwei Urteile zum Vorwurf des versuchten Mordes hat das Kölner Landgericht gefällt. Ein Trio, das den neuen Freund einer Verwandten laut Anklageschrift in einen Hinterhalt gelockt und an einem See mit Messerstichen traktiert haben soll, wurde freigesprochen. Ins Gefängnis hingegen muss ein 23-jähriger Beschuldigter, der auf dem Wiener Platz auf einen Jugendlichen geschossen hatte.
Köln: Mann an abgelegenem See in den Hals gestochen
Das Geschehen des ersten Falles spielte sich im Juni des Jahres 2016 ab, also bereits vor fast neun Jahren. Zwei der Angeklagten sollen den Geschädigten unter einem Vorwand aus einem Flüchtlingsheim im hessischen Darmstadt abgeholt und zu einem abgelegenen See in Neubrück gebracht haben. Dort habe der Vater dessen neuer Freundin bereits auf die Männer gewartet.
Der 57-Jährige habe dem neuen Partner der Tochter ins Gesicht geschlagen. „Dann hielt er ihm ein Messer an den Hals und zwang ihn, zum Ufer des Sees zu gehen“, hieß es in der Anklage. Dort habe der Beschuldigte dem Mann zweimal in den Hals gestochen und ihn in den See gestoßen. Das Trio habe den Tatort verlassen, wonach das Opfer sich aus dem Wasser habe retten können.
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Köln: Schussabgabe auf Wiener Platz – Täter verurteilt
Bewiesen wurden die Vorwürfe vor Gericht nicht – vor allem, weil der Geschädigte selbst Abstand von früheren Aussagen genommen hatte. Die Familie hat den neuen Freund mittlerweile akzeptiert. Auch eine weitere Zeugenaussage erwies sich als unergiebig. Die Richter folgten den Anträgen von Staatsanwalt und den Verteidigern Karin Bölter und Sebastian Schölzel, entschieden auf Freispruch.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Gordon Christiansen beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.
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Mit einer Verurteilung endete hingegen der Fall um die Schussabgabe auf dem Wiener Platz. Der Angeklagte hatte sich laut Staatsanwalt im Februar vergangenen Jahres mit einer Pistole der Marke Bernardelli seinem Opfer genähert, das auf den Treppen zum Bürgerzentrum gesessen habe. Aus etwa zehn Metern Entfernung habe der Beschuldigte auf den arglosen Mann geschossen.
Köln: Angeklagter hatte Mordversuch abgestritten
Für den 19-Jährigen ging der Vorfall jedoch glimpflich aus. Er erlitt lediglich einen Streifschuss an der Schulter, was zu einer leicht blutenden Wunde geführt habe, hatte der Staatsanwalt ausgeführt. Über seinen Verteidiger Gordon Christiansen hatte der Beschuldigte die Schussabgabe eingeräumt – er habe im konkreten Moment einfach nur abgedrückt, ohne jemanden treffen oder gar töten zu wollen.
Der Mandant, der den Mann verwechselt und für einen Konkurrenten gehalten habe, hätte auch durchladen und nochmal schießen können, hatte der Anwalt erklärt und damit einen sogenannten Rücktritt vom Mordversuch erklärt. Ein Überwachungsvideo zeigte aber, dass der Schütze nach der Schussabgabe direkt vom Tatort geflohen war. Das Landgericht blieb beim versuchten Mord und setzte sieben Jahre Haft fest.