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Tatort Köln-MülheimMildere Strafe nach Kopfschuss-Mord? Richter äußert klare Meinung

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Mai 2023: Die Polizei sicherte Spuren des Verbrechens im Böcking-Park. Daneben saßen Menschen im Brauhaus.

Mai 2023: Die Polizei sicherte Spuren des Verbrechens im Böcking-Park. Daneben saßen Menschen im Brauhaus.

Die Verteidigung sieht im Angeklagten nicht den Auftraggeber. Er habe lediglich Beihilfe geleistet.

In der Neuauflage des Prozesses um den Auftragsmord an einem Hells-Angels-Rocker in Mülheim deutet sich erneut ein Schuldspruch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe an. Der Angeklagte Hami S. (35) hatte an einem früheren Verhandlungstag zwar erstmals eine Beteiligung an dem Verbrechen eingeräumt. Er sei aber nicht der Auftraggeber gewesen, sondern sein Bruder Kamil S., ein früherer Rockerboss. Doch offenbar glaubt das Gericht nicht an eine bloße Gehilfentätigkeit des Angeklagten.

Köln: Landgericht geht offenbar nicht von Beihilfe aus

Eine Stunde lang hatten der Vorsitzende Richter Martin Kümpel, seine Beisitzer und die Schöffen beraten. Das Ergebnis: „Wir sehen keine Veranlassung, einen rechtlichen Hinweis zu erteilen.“ Der hätte erfolgen müssen, wenn die Schwurgerichtskammer dazu neigt, auch eine Beihilfe zur Anstiftung eines Mordes zu sehen. Wäre dem so, könnte Hami S. mit einer deutlich geringeren Freiheitsstrafe rechnen. Dieses Ziel hatte Verteidiger Leonard Mühlenfeld ausgegeben. Er reagierte sehr überrascht.

Im Mai 2023 wurde Eren Y. (35) im Bereich des Mülheimer Böcking-Park hinterrücks in den Kopf geschossen, er starb unmittelbar danach. Auch seine Freundin wurde von einer Kugel getroffen. Blutüberströmt lief sie zu einem nahegelegenen Brauhaus. Ein Köbes band ihr mit einer Stoffserviette die klaffende Wunde am Hals ab und rettete der Frau so das Leben. Die zwei mutmaßlichen Schützen Marco C. (27) und Emre U. (31) flüchteten danach in die Türkei. Bis heute sollen sie sich dort aufhalten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Hami S. vor, die beiden Täter engagiert zu haben. Als Motiv sahen sie Streitigkeiten im Rockermilieu. In einem ersten Prozess wurde S. wegen Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Überführt habe Hami S., dass er kurz vor und nach dem Mord mit den mutmaßlichen Schützen telefoniert hatte. Das belegen Verbindungsdaten. Im ersten Prozess hatte S. unglaubhaft behauptet, die Telefonate hätten der Verabredung zum Fußballgucken gedient.

Köln: Bundesverfassungsgericht hob ein erstes Urteil auf

Obwohl der Bundesgerichtshof das damalige Urteil bestätigte, bekam der Beschuldigte eine neue Chance: Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung aufgehoben. Ein wichtiger Zeuge – der mutmaßliche Schütze Emre U. hatte sich zur Videovernehmung angeboten – sei nicht gehört worden. Das Landgericht hatte auf U. verzichtet, weil nur eine Vernehmung in Köln zielführend gewesen wäre. Das sah das Bundesverfassungsgericht anders. Mittlerweile ist U. komplett untergetaucht.

In der Neuauflage schob Hami S. die Hauptschuld auf seinen Bruder. Kamil S., abgesetzter Präsident des Hells-Angels-Charters „Rhine Area“, habe Gegenmaßnahmen ergreifen wollen. Vor allem, nachdem auf dessen Friseursalon in Meschenich zwei Anschläge verübt worden seien. Erst per Molotowcocktail, dann mit Schüssen. Verdächtigt habe er Eren Y., das spätere Mordopfer. Sein Bruder habe die Details eigenständig mit den Haupttätern besprochen, beteuerte Hami S. im Landgericht.

Köln: Verteidigung will offenbar weitere Beweisanträge stellen

Tatsächlich hatte ein neu aufgetauchter und unabhängiger Zeuge zuletzt berichtet, dass Kamil S. hinter dem Auftrag stecke. Die Frage, auf die es nun ankommt, ist aber: Hat Kamil S. die Mörder tatsächlich selbst angeheuert oder war es sein Bruder? So hatte die Lebensgefährtin von Marco C. mehrfach im Zeugenstand erwähnt, dass dieser „einen Job für Hami“ erledigen sollte. Von dessen Bruder Kamil war nicht die Rede. Die Verteidigung hält die Zeugin in dem Punkt für unglaubwürdig.

„Offenbar überzeugt die Erklärung unseres Mandanten zu dem Geschehen das Gericht nicht“, stellte Mühlenfeld fest, nachdem Richter Kümpel keine Beihilfe annehmen und bereits die Beweisaufnahme schließen wollte. Der Anwalt behielt sich im Gerichtssaal vor, nun weitere Beweisanträge zu stellen und deutete an, die Freundin von Marco C. erneut befragen zu wollen. Staatsanwältin Heike Nöldgen bat das Gericht um eine Fristsetzung für neue Anträge. Sie will den Fall offenbar endlich abschließen.