Der Bundesgerichtshof hatte den Fall zurück an das Landgericht verwiesen.
„Pink Panther“-KomplexDarum droht dem Juwelenräuber in Köln jetzt eine höhere Gefängnisstrafe

Der Angeklagte Milos L. (36) mit seinem Verteidiger Michael Hakner beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
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Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen startete am Mittwoch im Landgericht der Prozess gegen den 36-jährigen Milos L., der von Ermittlern dem Umfeld der berüchtigten und weltweit agierenden „Pink Panther“-Bande zugerechnet wurde. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein erstes Urteil von sechseinhalb Jahren Gefängnis aufgehoben hatte, droht dem Angeklagten nun eine höhere Strafe.
Geldtransporter in Esslingen überfallen und hohe Beute gemacht
Bestätigt hatte der BGH zwar nicht die Strafhöhe, den Tatablauf allerdings schon. Demnach war der Serbokroate im Jahr 2016 an einem Überfall auf einen Werttransporter im baden-württembergischen Esslingen beteiligt. Auf einem Firmengelände hatten damals drei Täter zwei Boten bedroht und Armbanduhren und Schmuck von Schweizer Herstellern im Wert von rund 588.000 Euro erbeutet.
Aus dem Verkaufserlös der Beute habe jeder der Täter bis zu 40.000 Euro erhalten. Während die Komplizen bereits im Jahr 2017 zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren, war Milos L. lange auf der Flucht. Als die Identität des Mannes bekannt war, spürten ihn Ermittler im spanischen Barcelona auf. Hier lebte der Juwelenräuber mit seiner Verlobten und der gerade erst geborenen Tochter.
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Freisprüche für zwei Kölner Raubüberfälle haben Bestand
Der Richter betonte in der damaligen Urteilsbegründung, dass zwar keine direkten Beweismittel existierten, wie Videos, Fingerabdrücke oder DNA-Spuren. Das Bündel an Indizien reiche aber aus, um jeden Zweifel an einer Mittäterschaft aus dem Weg zu räumen. L. soll den gestohlenen Fluchtwagen gefahren haben. Verteidiger Michael Hakner hingegen hatte Freispruch gefordert.
Der Fall wird in Köln verhandelt, da Milos L. ursprünglich auch Raubüberfälle auf Juweliere in Sülz und Nippes zur Last gelegt worden waren. Eine Beteiligung an diesen Taten konnte laut Richter „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden. In einem Fall war der Inhaber mit pinken Handschellen gefesselt worden – ein Hinweis auf die „Pink Panther“-Bande.
Köln: Angeklagten droht höhere Gefängnisstrafe
Mutmaßliche Fotos von L. im Tatzeitraum aus Köln, etwa am Affenfelsen im Zoo, reichten dem Gericht als durchschlagendes Indiz für eine Täterschaft nicht aus. Staatsanwältin Sabrina Heimers hingegen hatte den Angeklagten auch bei den Kölner Taten als überführt angesehen und insgesamt 13 Jahre Haft gefordert. Verteidiger Hakner hatte danach süffisant gefragt, ob die Staatsanwältin seinen Mandanten vielleicht noch für den Mord an John F. Kennedy verantwortlich machen wolle.
Die Neuauflage des Prozesses ist nur auf drei Verhandlungstage angesetzt. Die neue Strafkammer muss nun etwa eine Änderung des BGH im Schuldspruch verarbeiten. So sei Milos L. zwar, wie in erster Instanz festgestellt, des besonders schweren Raubes schuldig, allerdings in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Allein dieser Umstand kann für einen satten Strafaufschlag sorgen.