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Kölner Prozess um Folter-VideoOnur G. soll Wachtmeister bedroht haben – Verwirrung um Zeugen

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Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann im Landgericht Köln

Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann im Landgericht Köln

Der laufende Prozess am Landgericht hat schon wieder eine Wendung erfahren.

Der Strafprozess um das Foltervideo aus Istanbul wird kompliziert. Das Gericht muss die Frage beantworten, ob es sich bei den Aufnahmen eines misshandelten Mannes – das Opfer musste augenscheinlich eine Patrone schlucken – womöglich um eine Inszenierung handelt. Das zumindest behauptet der Ex-Rocker Onur G. (37). Ein Kronzeuge aus der Türkei sollte dazu am Karnevalsfreitag in Köln aussagen. Doch der angebliche Entlastungszeuge will nun doch nicht nach Deutschland reisen.

Kronzeuge will nun doch nicht nach Köln kommen

Er habe gar keinen gültigen Reisepass und könne die Türkei gar nicht verlassen, hatte der Mann dem Vorsitzenden Richter Christoph Kaufmann mitteilen lassen. Der Kronzeuge lässt sich vertreten vom bekannten Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal, der die Nachricht übermittelte. Weiterhin sei der Zeuge aber bereit zu einer Videovernehmung aus dem Gerichtsgebäude in Istanbul. Dazu bedarf es aber einer Amtshilfe durch die türkische Justizbehörde. Und das könnte dauern, womöglich zu lange.

So hatte der Staatsanwalt bereits die Befürchtung ausgesprochen, dass das Verfahren platzen und der Angeklagte G. dann auf freien Fuß gesetzt werden müsste – wegen einer bis zu einem Neustart des Verfahrens überlangen Untersuchungshaft. Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt Gerichte dazu, Zeugen auch per Videovernehmung im Ausland zu hören. Zeugen abzulehnen, nur weil sie nicht direkt vor dem Richter aussagen können oder wollen, geht demnach nicht.

Köln: Geschädigter aus Folter-Video will nicht aussagen

Er wolle „die Wahrheit“ aussagen, hatte der Kronzeuge verlauten lassen, er sei bei dem Geschehen dabei gewesen. Doch was ist die Wahrheit? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Onur G. einen Mann in Istanbul vor laufender Kamera bedroht, gedemütigt, beraubt und misshandelt hat. Als Bestrafung, weil er eine Frau aus G.s Umfeld „Hure“ genannt haben soll. Das Video wirkt dramatisch und echt; Onur G. spricht von Show. Man habe die Frau damit lediglich besänftigen wollen.

Der Fall wird trotz Tatorts in Istanbul hier in Köln verhandelt, da der Angeklagte einen deutschen Pass besitzt und nach seiner Rückkehr am Flughafen Köln/Bonn verhaftet wurde. Der Geschädigte aus dem Video wollte in dem Verfahren zunächst aussagen, antwortete auf Anfragen des zuständigen Staatsanwalts aber nicht mehr. Auch dessen Schwester, die womöglich über den Sachverhalt hätte berichten können, erschien nicht zu einem anberaumten Vernehmungstermin im Landgericht.

Köln: Angeklagter soll einen Wachtmeister bedroht haben

Nachdem der Geschädigte sich auch im Vorfeld nie gegenüber der Polizei zu dem Geschehen in dem Istanbuler Hotel geäußert hat, gilt das Foltervideo als das zentrale Beweismittel im laufenden Prozess. Dass es inszeniert sein könnte, konnte sich die psychiatrische Gutachterin im Verfahren nicht vorstellen. Zumindest nicht, wenn der Angeklagte – so hatte er es angegeben – bei dem Geschehen massiv unter Drogen gestanden haben will. Die Sachverständige zweifelte deutlich an, dass man in einem solchen Zustand zu einer derartigen schauspielerischen Leistung überhaupt fähig sei.

Am Freitag wurde durch den Richter bekannt, dass Onur G. nach einem vorherigen Verhandlungstag einen Justizbediensteten bedroht haben soll. G. soll ungehalten darauf reagiert haben, dass sich der Transport zum Gefängnis verzögert habe. Dann habe er nach Schmerztabletten verlangt und von Herzstechen gesprochen und sei behandelt worden. Dem zuständigen Wachtmeister soll er dann mit einer „schneidenden Geste am Hals“ zugerufen haben: „Du hast noch nie einen Onur vor dir gehabt.“