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Opfer im ZeugenstandKölner Türsteher ins Koma getreten – Versöhnliche Gesten im Gerichtssaal

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Die fünf Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt in Saal 112 des Kölner Landgerichts

Die fünf Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt in Saal 112 des Kölner Landgerichts

Eine Jugendgang muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Es waren rührende Szenen, die sich am Donnerstag bei einem Strafprozess um versuchten Mord im Kölner Landgericht abspielten. Auf der Anklagebank saßen fünf junge Männer, die in Nippes den Türsteher einer Kneipe angegriffen und ins Koma geprügelt haben. Der 56-Jährige wäre fast gestorben. In Saal 210 des Justizgebäudes überraschte der noch immer schwer gezeichnete Mann mit einer großen Geste: Er nahm die Entschuldigungen seiner Peiniger an und reichte ihnen die Hand.

Köln: Opfer mit versöhnlicher Geste im Gerichtssaal

Als einer der Angeklagten zur Entschuldigung ansetzte und glaubhaft zu bereuen schien, was er dem Geschädigten angetan hatte, sprang der ehemalige Bundespolizist von seinem Zeugenstuhl auf. Der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg schien den Atem anzuhalten, im voll besetzten Gerichtssaal herrschte plötzlich eine Totenstille. Die Wachtmeister machten sich bereit, einzugreifen – doch das war nicht nötig. Das Opfer streckte lediglich seine rechte Hand als Geste der Versöhnung aus.

Nacheinander entschuldigten sich alle Angeklagten, die sich seit der Tat im September vergangenen Jahres allesamt in Untersuchungshaft befinden. Selbst da zeigte sich der 56-Jährige empathisch, sagte zu einem Angeklagten: „Ich hoffe, du kommst wieder einigermaßen gut raus aus der JVA.“ Er habe auch Fehler gemacht in seinem Leben, so der Geschädigte, aber sei natürlich nie so weit gegangen. „Mensch, was war denn los an dem Tag?“, fragte das Opfer den 36 Jahre jüngeren Beschuldigten.

Köln: Anlass soll ausgesprochenes Lokalverbot gewesen sein

Was zu dem fatalen Geschehen führte, hatte die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift beschrieben. Auch hatten sich die Angeklagten am ersten Verhandlungstag umfassend geäußert. Als Schlüsselfigur gilt ein 19-Jähriger, der eine Woche vor der Tat mit dem Türsteher aneinandergeraten war. Dieser habe einen Freund nicht ins Lokal gelassen. „Ich wollte etwas gerade rücken“, hatte der Angeklagte gesagt. Um ein entsprechendes Zeichen zu setzen, habe er den Spiegel vom Auto des Türstehers abgetreten.

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) soll den Angriff gestartet haben.

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) soll den Angriff gestartet haben.

Der Türsteher habe daraufhin einen Schlagstock gezogen und noch weitere Männer hinzugerufen. Der Angeklagte beschrieb, er sei panisch vor den Männern geflüchtet und am Grundstück einer nahegelegenen Musikschule über den Zaun gesprungen und habe sich versteckt. Nach etwa zehn Minuten sei „die Luft rein“ gewesen, dann habe er nach Hause gehen können. Es war ein Erlebnis, das der 19-Jährige nicht auf sich sitzen lassen wollte – so entstand offenbar der Plan eines Racheangriffs.

Am nächsten Wochenende hatten sich mehrere der Männer offenbar vor dem Lokal postiert. Zeugen berichten von Lachgaskonsum und einer angespannten Stimmung in der Gruppe. Fest steht: Als der Türsteher in der Nacht zu Samstag seine Schicht beendet hatte, stürmte erst einer der Beschuldigten auf den Mann zu und stieß ihn zu Boden. Dann folgten die weiteren Beteiligten und schlugen und traten auf ihr Opfer ein. Der Initiator: „Ich war in einem Wahnzustand, mein Bauch war voller Wut.“

Köln: Türsteher wurde lebensgefährlich verletzt

Nicht erinnern wollte sich der 19-Jährige daran, dass er noch mit einer abgebrochenen Glasflasche auf sein Opfer eingestochen haben soll – so beschreibt es die Anklageschrift. „Die Bilder sind so verschwommen“, meinte der Beschuldigte auf Nachfrage des Richters. Eine Zeugin berichtete am Donnerstag von einer Blutlache im Bereich des Rückens des Opfers, die sie gesehen habe. Der Mann sei nicht ansprechbar gewesen. Ein weiterer Zeuge wurde deutlich: „Der kämpfte ums Überleben.“

Der Türsteher erlitt Brüche der Rippen und der Nase, dazu entwickelte sich eine lebensgefährliche Lungenentzündung. Vier Tage lag er in der Uniklinik im künstlichen Koma. „Als ich aufgewacht bin, dachte ich erst, ich hätte einen Verkehrsunfall gehabt“, schilderte der Geschädigte im Zeugenstand. Seine Tochter habe ihm dann alles erzählt. Noch Monate später sei seine Aussprache verwaschen gewesen, auch berichtete der Angegriffene von Gleichgewichtsstörungen und auch Depressionen.

Schwer zu schaffen mache ihm auch noch das rechte Bein. Das sei nicht mehr richtig belastbar und schmerze, nachdem die Tritte in den Rücken einen Nerv in der Wirbelsäule beschädigt hätten. Er könne keinen Sport mehr machen. Er sei noch bei Neurologen und Orthopäden in Behandlung. Auch das Essen bereite ihm Probleme. Durch die Tritte der Täter gegen den Kopf seien auch seine Zähne lädiert worden. „Ich kann nur mit einer Zahnprothese richtig kauen“, berichtete der Geschädigte.

Köln: Den fünf Angeklagten drohen lange Jugendstrafen

Der Türsteher berichtete, nach seinem Ausscheiden aus dem Polizeidienst erst fünfmal in der Kneipe gearbeitet zu haben. Viele ältere Stammgäste und Studenten hielten sich dort regelmäßig auf. Meist gehe es sehr friedlich dort zu. Am Wochenende sei es auch mal anders, dann seien auch viele Jugendliche da. „Ich will jetzt nicht von Krawallmachern reden, aber bei denen reichen kleine Anlässe, um aus der Haut zu fahren“, berichtete der Türsteher. Meist würde untereinander gestritten.

Die Angeklagten kündigten an, sich in einem privateren Rahmen noch einmal mit dem Geschädigten unterhalten und aussprechen zu wollen. Dazu zeigte der Mann seine Bereitschaft. Der Vorgang könnte dann als sogenannter „Täter-Opfer-Ausgleich“ gewertet werden, der Straferlass bringt.

Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes droht allen Angeklagten eine mehrjährige Jugendstrafe. Bis zum geplanten Urteil im Mai hat die 4. Große Strafkammer noch mehrere Prozesstage vorgesehen.