Ein mutmaßlicher Handlanger der Kölner Bande muss sich nun vor dem Landgericht verantworten.
Nächster „Drogenkrieg“-ProzessGeiselnahme in Lagerhalle – Anwälte sehen nur geringen Tatbeitrag

Der Angeklagte wird von einem Wachtmeister im Landgericht in den Gerichtssaal geführt.
Copyright: Hendrik Pusch
Nach der Anklage gegen die Schlüsselfigur im „Kölner Drogenkrieg“ muss sich nun ein mutmaßlicher Handlanger von Sermet A. vor dem Landgericht verantworten. Der 26-jährige E. soll im Juni 2024 drei Geiselnehmer in einer Hürther Lagerhalle unterstützt haben, die Informationen zu einem Raub von 350 Kilogramm Marihuana erlangen sollten. Sermet A. soll seine eigenen Leute verdächtigt haben.
Köln: Männer in Lagerhalle als Geiseln genommen
Laut Anklageschrift kam E. am Tattag an besagter Halle in der Rodenkirchener Straße an, als die Geiselnahme schon in vollem Gange war. Mutmaßliche Mitglieder einer Drogenbande waren bereits mit Kabelbindern an Stühle gefesselt. Den Männern soll gedroht worden sein, dass man ihnen die Fußnägel ziehe, die Zehen abschneide oder sie mit kochend heißem Wasser übergieße.
Drei Niederländer, die als Auftragstäter fungierten, sind vom Landgericht bereits verurteilt worden. Für jeweils 2000 Euro hatten sie dem „Job“ in Deutschland zugestimmt, wie sie selbst eingeräumt hatten. Sie hätten die Verdächtigen gefesselt und auch geschlagen. Dass es um Drogen ging, wollen sie jedoch vorher nicht gewusst haben. Auch ausgesprochene Todesdrohungen stritten sie ab.
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Köln: Angeklagter soll Befragung fortgeführt haben
Der Angeklagte E. soll auch deshalb hinzugezogen worden sein, da es Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen den Niederländern und den Geiseln gegeben habe. Und weil ein zuvor in der Halle mitwirkender Täter inzwischen selbst gefesselt und verdächtigt wurde. E. soll die „Befragung“ der Männer laut Anklage fortgeführt und einen Videoanruf mit Sermet A. geführt haben.

In dieser Lagerhalle in Hürth wurden die Männer gefesselt und misshandelt.
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Über das Telefon soll die Anweisung erteilt worden sein, die Gewalthandlungen in der Halle fortzusetzen. Die Männer würden getötet, sollten sie nicht mit Informationen herausrücken, soll laut Anklage geäußert worden sein. Ein Zeuge konnte schließlich die Polizei rufen. Die Geiseln wurden befreit und die drei Niederländer in einem Gebüsch hinter der Halle entdeckt und festgenommen.
Köln: Verteidiger sehen lediglich eine Beihilfetat
Den Angeklagten E. ließen die Beamten nach einer Kontrolle zunächst laufen. Der 26-Jährige habe laut einem Polizisten glaubhaft dargestellt, dass er eine Freundin bei einer nahegelegenen Produktionsfirma habe abholen wollen und sich lediglich verfahren habe. Auch durch Aufnahmen einer Überwachungskamera geriet E. jedoch erneut ins Visier der Ermittler. Es kam zur Festnahme.
Beim Prozessauftakt erklärte die Verteidigung, lediglich eine Beihilfe zur Tat zu erkennen. Die könnte milder bestraft werden. Zwei der Niederländer hatten als Haupttäter bereits bis zu neun Jahre Haft erhalten. Der dritte Beschuldigte muss nach Jugendstrafrecht dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hat seine Strafe akzeptiert – und steht damit im aktuellen Verfahren wohl als Zeuge zur Verfügung.

