Der Angeklagte soll im Internet auch den Holocaust geleugnet haben.
Bizarrer ProzessauftaktKölner mit Morddrohungen bei „X“ – Gewaltfantasien sogar im Gerichtssaal

Auf der Plattform X soll der Angeklagte unter anderem Morddrohungen verbreitet haben.
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Wegen der Verbreitung von Morddrohungen und Hassbotschaften sowie Kinderpornografie im Internet muss sich ein 35-jähriger früherer Getränkelieferant seit Montag vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er soll unter anderem Teilnehmern aus Chatforen einen grausamen Tod angekündigt und entsprechende Listen angefertigt haben – nachdem er sich über die Personen geärgert hatte.
Köln: Morddrohungen über Internetplattform „X“
Der Angeklagte habe sich vor allem auf der Plattform „X“ (ehemals „Twitter“) immer wieder von Chatpartnern angegriffen gefühlt. „Mal sehen, ob du noch lachst, wenn ich deine Kinder geköpft habe“, soll er einem Nutzer geschrieben haben. Einer weiteren Teilnehmerin habe der Mann eine Vergewaltigung gewünscht und einer ganzen Gruppe laut Anklage einen Amoklauf angekündigt.
„Wenn ich deine Adresse habe, dann werde ich danach hinter Gitter sein“, habe er einem weiteren „X“-Nutzer geschrieben. „Warum, wegen eines Klingelstreichs?“, habe der daraufhin geantwortet. „Nein, wegen Mordes“, soll der Angeklagte daraufhin geäußert haben. „Er wollte ihn in Angst und Schrecken versetzen“, erklärte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt in Saal 32 des Justizgebäudes.
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Köln: Laut Anklage auch den Holocaust geleugnet
Einen Artikel der Jüdischen Allgemeine über einen Angriff auf einen Juden in Berlin habe der Mann mit Hassbotschaften quittiert. Es käme die Zeit, dass Juden wieder verfolgt würden, „ihr verdient nichts anderes.“ Auch habe der Mann die Existenz von Konzentrationslagern und die Ermordung der europäischen Juden zur Zeit des Dritten Reiches geleugnet und gesagt: „Es gab keinen Holocaust.“
Ein psychiatrischer Sachverständiger ging in einem vorläufigen Gutachten von einer Gefahr des Angeklagten für die Allgemeinheit aus, daher droht nun die unbefristete Einweisung in die forensische Psychiatrie. Selbst vor dem Richter äußerte der 35-Jährige noch Gewaltfantasien. Kontrahenten wolle er am liebsten die Finger abschneiden. Er wolle, dass man Angst vor ihm habe.
Köln: Beschuldigter spricht selbst von seinen „Todeslisten“
Im Gerichtssaal räumte der Beschuldigte auch die Existenz von zwei „Todeslisten“ ein, die er angefertigt habe. „Von der einen kann man noch herunterkommen, wenn man lieb zu mir ist, von der anderen halt nicht“, meinte der 35-Jährige. Sein Problem sei bei den angekündigten Amokläufen gewesen, keinen Zugang zu Waffen gehabt zu haben, „sonst wäre das ihr Aus gewesen“.
Bei einer Razzia in der völlig verdreckten Wohnung des Angeklagten hatten Ermittler auch viele Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt. Im Abstand von etwa einem Jahr kam es zu zwei weiteren Durchsuchungen bei dem Mann, der zuletzt in einem Hotel für Obdachlose untergebracht war. Der Prozess am Landgericht wird fortgesetzt, ein Urteil ist für den 9. Mai geplant.