Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Badeverbot im RheinAb sofort kontrolliert das Kölner Ordnungsamt – aber es gibt Ausnahmen von der Regel

5 min
19.09.2025, Köln: Die Stadt Köln informiert bei einem Rundgang zum "Badeverbot im Rhein". Das Ordnungsamt will auch Menschen ansprechen, die sich verbotenerweise im Rhein aufhalten. Foto: Arton Krasniqi

Gerade noch erlaubt: Mehr als knöcheltief darf man den Rhein in Köln nicht mehr betreten, sonst droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro.

Bis Ende des Jahres setzt das Ordnungsamt auf Information, Bußgelder sollen vorerst nur in Ausnahmefällen verhängt werden.

Knapp 30 Grad und Sonne satt erwartet die Kölnerinnen und Kölner an diesem Samstag zwei Tage vor Herbstbeginn. Noch einmal perfektes Badewetter. Voll wird es vermutlich wieder an der Rodenkirchener Riviera, doch diesmal ist etwas neu: Seit Mittwoch ist das Schwimmen im Rhein verboten. Gefährlich war es zwar immer schon, aber ab sofort drohen auch Geldbußen. So hat es der Stadtrat Anfang des Monats beschlossen.

Am Freitagmittag brennt die Sonne bei 28 Grad vom Himmel. Vereinzelt liegen Menschen in Badekleidung auf Handtüchern im Sand, eine Mutter spielt am Ufer mit ihrem Kind. Einsatzkräfte des Ordnungsamtes schauen erstmals für eine Kontrolle des Badeverbots in Rodenkirchen vorbei, am Wochenende sollen weitere Kontrollen folgen. Im Wasser ist gerade niemand, und so nutzen die Ordnungskräfte die Gelegenheit für eine kleine Informationsrunde, sie sprechen die Menschen am Strand an und klären sie über das neue Verbot auf. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

19.09.2025, Köln: Die Stadt Köln informiert bei einem Rundgang zum "Badeverbot im Rhein". Das Ordnungsamt will auch Menschen ansprechen, die sich verbotenerweise im Rhein aufhalten. Foto: Arton Krasniqi

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes informiert zwei Männer am Rheinufer in Rodenkirchen über die neuen Baderegeln.

Was genau ist denn jetzt verboten?

Alles zum Thema Feuerwehr Köln

Das „planmäßige Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser“. So steht es neuerdings in der Kölner Stadtordnung. Der Rat hatte sich gegen ein ursprünglich geplantes komplettes Betretungsverbot ausgesprochen. Im Umkehrschluss heißt das nun: Mit den Fußsohlen durch den Fluss streifen, im ufernahen Wasser toben, Beachball spielen oder sich in den nassen Sand zu legen, bleibt erlaubt – aber eben nur im wenige Zentimeter hohen Wasser.

Warum knöcheltief? Warum nicht wenigstens knietief? Oder hüfttief?

Weil es bereits im Uferbereich gefährliche Strömungen geben kann, warnen Stadt, Feuerwehr und DLRG. Fahren etwa große Schiffe vorüber, ziehe sich das Wasser erst zurück, um dann sehr schnell und „mit unerwarteter Kraft“ wieder anzusteigen. Das habe zur Folge, dass Menschen, die dem zurückweichenden Wasser durch das Flussbett watend folgen, plötzlich im tiefen Wasser stehen und in die Hauptströmung gerissen werden könnten, warnt Ralf Mayer, Chef des Kölner Ordnungsamtes. Vor allem für Kinder kann das gefährlich sein. Edgar Muth von der Wasserschutzpolizei sagt: „Wie oft sehen wir, dass Kinder unbeaufsichtigt im Wasser spielen, während die Eltern 20, 30 Meter entfernt sitzen und auf ihren Handys daddeln. Dabei ist der Rhein saugefährlich.“

Die Gefahren sind schon lange bekannt, warum jetzt plötzlich ein Verbot?

Weil allein seit Mai in Köln und Düsseldorf mehrere Menschen im Rhein abgetrieben und ertrunken sind – darunter ein sechsjähriger Junge – und Feuerwehr, DLRG und Polizei offenbar mit ihrem Latein am Ende sind, so könnte man es wohl ausdrücken. Sie sehen keine andere Lösung als ein Verbot. „Solche Einsätze machen uns jedes Mal sehr betroffen, wir fragen uns dann immer: Warum ist das schon wieder passiert? Wir wollen diese Einsätze nicht“, sagt Kölns Feuerwehrsprecher Ulrich Laschet. 30-Mal sei die Feuerwehr in Köln dieses Jahr schon ausgerückt, weil Menschen im Rhein untergegangen sind, 21-Mal habe man Schwimmer aus dem Fluss gezogen. „Wir wissen nicht, wo die übrigen neun geblieben sind. Vielleicht sind sie selbständig an Land gekommen, vielleicht wurden sie als Leiche irgendwo angespült“, sagt Laschet. „Wie oft haben wir schon am Schreibtisch gestanden und überlegt: Was können wir nur tun? Was müssen wir machen, um den Menschen klarzumachen, dass der Rhein kein Plantschbecken ist?“

Kian Shahbodaghi von der DLRG ergänzt: „Mit Prävention allein hat es leider nicht funktioniert. Wir erleben immer wieder Situationen, da suchen wir nach ertrunkenen Menschen, und direkt neben uns gehen die Leute schon wieder baden. Das ist unfassbar.“ Mit dem Verbot, sagt Laschet, habe man nun klare Verhältnisse. „Es gibt keine Diskussionen mehr.“ Auch in Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Krefeld und Duisburg darf man neuerdings nur noch bis zu den Knöcheln ins Wasser.

19.09.2025, Köln: Die Stadt Köln informiert bei einem Rundgang zum "Badeverbot im Rhein". Das Ordnungsamt will auch Menschen ansprechen, die sich verbotenerweise im Rhein aufhalten. Foto: Arton Krasniqi

Das Ordnungsamt wird künftig verstärkt am Rhein kontrollieren, setzt aber zunächst auf Information statt auf Bußgelder.

Was droht mir, wenn ich beim Schwimmen im Rhein erwischt werde?

Kurz gesagt: ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Zunächst jedoch will die Stadt Köln davon absehen, Bußgelder zu verhängen. „Den Rest des Jahres wollen wir dazu nutzen, die Leute aufzuklären und über die neuen Regeln zu informieren“, sagt Ordnungsamtschef Mayer. Das gelte allerdings nicht für Badegäste, „die uns an der Nase herumführen wollen“. Die Verbotsschilder seien noch in Arbeit, sollen aber in den kommenden Monaten an 60 Standorten am Rheinufer aufgestellt werden.

Gibt es Ausnahmen vom Badeverbot?

Ja, auch die werden in der Kölner Stadtordnung genannt. Das „kurzfristige Ein- und Aussteigen“ auf Wasserfahrzeuge bleibt demnach erlaubt, auch in mehr als knöcheltiefem Wasser. Ebenso das Zuwasserlassen und Herausziehen von Booten, Sportbrettern oder Jetskis. Ausgenommen vom Verbot sind zudem Übungen zum Erlernen von Wassersportarten wie Kanufahren oder Rudern – aber nur unter Anleitung und Aufsicht von „qualifiziertem Fachpersonal eingetragener Wassersportvereine“. Darüber hinaus dürfen sich auch Angler mehr als knöcheltief in den Rhein stellen. Erlaubt bleiben auch Rettungsmaßnahmen im Rhein sowie Übungen von Rettungsdiensten oder der Feuerwehr – und Veranstaltungen, die die Stadt Köln ausdrücklich genehmigt hat, zum Beispiel der jährliche Triathlon. Der werde mit einer Vielzahl an Maßnahmen abgesichert, sagt Kian Shahbodaghi von der DLRG. Für die Retter sei das ein „erheblicher Aufwand“.

Der Stadtrat hat die Verwaltung aber auch beauftragt, Flächen zu identifizieren, an denen Ausnahmen vom Badeverbot möglich sind. Zudem soll die Stadt prüfen, wie Badeseen besser zugänglich gemacht werden können. Eine Evaluierung des Badeverbots ist ebenfalls vorgesehen.