Die Kleingärtner in Raderthal haben vor Gericht einen Erfolg erzielt: Ohne Bebauungsplanverfahren darf auf den Flächen nicht gebaut werden.
Spätere Bebauung möglichKleingärtner in Raderthal – Bundesgerichtshof erklärt Kündigungen für unwirksam

Wegen eines Bauvorhabens an der Bonner Straße kündigte die Stadt elf Kleingärten im Faßbenderkaul in Raderthal. (Archivbild)
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Im Streit um die gekündigten Kleingärten in der Anlage Faßbenderkaul in Raderthal hat der Bundesgerichtshof jetzt das letzte Wort gesprochen: Die Kündigungen durch die Stadt Köln sind unwirksam. Damit bestätigte der BGH das Urteil des Amtsgerichtes Köln und des Landgerichtes.
Anfang 2022 hatte die Stadt elf Pächtern des Kleingartenvereins Köln Süd in der Anlage Faßbenderkaul gekündigt, bis November desselben Jahres sollten sie ihre Parzellen räumen. Der Grund: Die Stadt wollte die Grundstücke an einen Investor verkaufen, der auf dem benachbarten Areal an der Bonner Straße 536 bauen wollte und weitere Fläche für sein Bauvorhaben benötigte.
Der Kleingartenverein hielt die Kündigungen von Beginn an für nicht rechtmäßig. Es liege kein Bebauungsplan vor, der sei jedoch erforderlich für eine Bebauung, und alles sei ohne Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden worden, erklärte damals der ehemalige Sprecher des Vereins, Simon Burger. Es gab kein Bebauungsplanverfahren, bei dem Politik und Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. Der Verkauf und die Kündigungen hatte der Rat im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung entschieden, Burger sprach von einem „Hinterzimmer-Deal auf dem Rücken der Kleingärtner“.
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Der BGH erklärte die Kündigungen der Raderthaler Kleingärten für unwirksam.
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Kreisverband der Kleingärtner klagte
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Ernährungsrat Köln unterstützten die Kleingärtner und erklärten, Kleingärten erfüllten wichtige ökologische, klimatische und soziale Aufgaben. Der Kreisverband der Kölner Gartenfreunde, der 115 Kleingartenvereine in Köln betreut, teilte die Kritik und klagte im August 2022 gegen die Stadt wegen der Kündigungen. Er wies zudem auf die erhebliche Unterversorgung mit Kleingärten in Köln hin.
Im April 2023 entschied das Amtsgericht Köln zugunsten der Kleingärtner. Ohne Bebauungsplan dürfe auf den Grundstücken nicht gebaut werden, eine andere als die kleingärtnerische Nutzung sei zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung planungsrechtlich unzulässig gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Stadt ging in Berufung, im Juli 2024 bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts. Die Stadt ging wieder in Revision, und so landete der Streit vorm BGH.
BGH gibt den Kleingärtnern Recht
Der entschied im Juli, wie die beiden Vorinstanzen. „Die Entscheidung des BGH ist für kleingärtnerisch genutzte Pachtflächen, für die kein Bebauungsplan besteht, von großer Bedeutung. Es wird damit klargestellt, dass ohne Bebauungsplan eine Nutzungsänderung unzulässig ist und Kündigungen oder – wie hier – Teilkündigungen solcher Flächen rechtswirksam nicht möglich sind“, erklärt Armin Wirth, Vorsitzender des Kreisverbandes der Kölner Gartenfreunde.
Spätere Bebauung möglich
Die Freude bei den Kleingärtnern ist trotz des für sie positiven Urteils nicht ganz ungetrübt, denn leitet die Stadt ein Bebauungsplanverfahren ein, können – je nachdem, wie die Politik entscheidet – in einigen Jahren doch Wohnungen auf den betroffenen Kleingärten entstehen. Sollte das geschehen, muss die Stadt den Gärtnern Ersatzland anbieten. Der BUND geht davon aus, dass die Stadtverwaltung und die Domus Immobilien AG bereits an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan arbeiten. Die Verwaltung erklärte auf Nachfrage, dass sie noch keine Pläne habe, wie weiter verfahren werde. „Die Entscheidung, ob und wenn ja, in welcher Form das Bauvorhaben weitergeführt wird, ist von den politischen Gremien zu treffen, die erst wieder nach der Kommunalwahl tagen“, teilt eine Stadtsprecherin mit.
Generell zeigt das BGH-Urteil aber, dass Kleingärten durch das Gesetz stärker geschützt sind, als die Stadt offensichtlich angenommen hat.