In anderen deutschen Städten gab und gibt es deshalb bereits Auseinandersetzungen vor Gericht, die unterschiedlich ausgingen.
So teuer wie ein TaxiUber zweifelt an Rechtmäßigkeit des von der Stadt Köln geplanten Mindestpreises

Taxifahrer demonstrierten im Sommer 2025 an der Deutzer Werft gegen digitale Plattformanbieter, wie Uber und Bolt
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Dass die Stadt Köln, wie berichtet, die Preise für Taxis und private Mietwagen angleichen will, ist bei den Mietwagen-Vermittlern Uber und Bolt auf Kritik gestoßen. Die Verwaltung will für die Mietwagen ein Mindestentgelt festsetzen, das mindestens 80 Prozent des Taxitarifs entspricht. Gleichzeitig soll eine Neuregelung ermöglichen, dass die Taxifahrer bei Bestellungen über App und Telefon den Taxitarif um 20 Prozent unterschreiten dürften. Damit wären Taxi und Mietwagen de facto gleich teuer. In anderen Städten gab und gibt es deshalb bereits Auseinandersetzungen vor Gericht.
Auch Bolt lehnt Neuregelung ab
Wie Uber Deutschland mitteilte, gebe es „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einführung von Mindestpreisen“. Der Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil festgestellt, dass rein wirtschaftliche Motive der Taxiunternehmer keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen und eine Regelung, die Mietwagenunternehmer in ihrer Niederlassungs- und Berufsfreiheit beschränkt, daher nicht rechtfertigen können.
Auch der Konkurrent Bolt lehnt die Einführung eines Mindestentgelts ab. „Die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen würde vor allem eines bedeuten: höhere Preise für Fahrgäste, ohne die strukturellen Herausforderungen im Taxigewerbe zu lösen. Mobilität darf kein Luxus werden“, sagt Christoph Hahn, General Manager von Bolt Deutschland. Gerade für Menschen mit geringerem Einkommen seien flexible Fahrdienste eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Statt starrer Preisvorgaben brauche es einen modernen Rahmen, der fairen Wettbewerb ermöglicht, konsequente Kontrollen sicherstellt und Innovation zulässt. Bolt vermittele zudem ausschließlich Fahrten an konzessionierte Mietwagenunternehmen, die den geltenden gesetzlichen Vorgaben unterliegen.
Köln ist nicht die einzige Stadt in Deutschland, die sich mit Mindestpreisen für Uber, Bolt und andere Vermittler von Mietwagen beschäftigt. Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2021 dürfen Kommunen Mindestpreise für Mietwagen festlegen. Als ein Vorreiter gilt Leipzig. Die Stadt führte ein Mindestentgelt ein, musste dieses allerdings nach einem Gerichtsurteil wieder zurücknehmen. Das lag aber ausschließlich daran, dass ein Mietwagen teurer gewesen wäre als ein Taxi, das hielt das Verwaltungsgericht für rechtswidrig. Dass eine Stadt grundsätzlich Mindestbeförderungsentgelte festlegt, sei allerdings nicht zu beanstanden, urteilten die Richter.
Schwierigkeiten in Solingen
Auch die Stadt Solingen hatte im vergangenen Jahr kurzzeitig ein Mindestentgelt festgelegt, nahm es aber bereits im Monat darauf wieder zurück. Das Problem: Die örtliche Politik fühlte sich nicht ausreichend einbezogen und die Stadt hatte sich rechtlich angreifbar gemacht, weil kein Gutachten vorlag, das begründete, warum Mindestpreise notwendig sind. Das ist in Köln anders: „Die Stadt Köln hat eine Untersuchung mit Preisabfragen zu bestimmten Fahrtstrecken und Anbietern gemacht“, sagt ein Stadtsprecher.
Die Stadt Köln hat demnach festgestellt, dass der behördliche Taxitarif von Mietwagenfirmen „regelmäßig und erheblich unterboten wird“. Das gelte insbesondere in den Fällen, in denen von den Mietwagenplattformen Rabatte gewährt werden. „Die Untersuchung umfasste dabei verschiedene Teststrecken und einen einige Wochen andauernden Zeitraum“, so die Stadt Köln. Daneben sei festgestellt worden, dass die Preise für Mietwagenfahrten „hohen Schwankungen unterliegen, die für die Fahrgäste nicht vorhersehbar“ seien.
In Nordrhein-Westfalen war Essen im September 2025 die erste Stadt, die einen Mindestpreis für Mietwagen eingeführt hat, er gilt seit Januar dieses Jahres. Die Mietwagenfirmen dürfen dort seitdem nur höchstens sieben Prozent günstiger sein als ein Taxi. Mehrere Fahrer von Unternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, haben am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage dagegen eingereicht.
Die Stadt Heidelberg hatte den Mindestpreis im August 2025 eingeführt. Dieser liegt rund drei Prozent unterhalb des Taxitarifs. Ein Mietwagenunternehmen klagte dagegen, seine Auftragsdaten herauszugeben, damit die Stadt diese für ein Gutachten verwenden kann. Er unterlag jedoch vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.
In Berlin und Dortmund wird derzeit ebenfalls über eine Einführung von Mindestentgelten diskutiert, in München sind entsprechende Pläne vorerst verworfen worden. Das liegt daran, dass Zweifel aufkamen, dass die Mietwagenfirmen tatsächlich einen negativen Einfluss auf den Verkehrsmarkt haben. Nur dann dürfte die Stadt aber mit einem Mindestpreis in den Wettbewerb eingreifen.
Die Kölner Mietwagenunternehmen werden am Montag (9. März) ab 14.30 Uhr gegen die von der Stadtverwaltung geplanten Mindestpreise demonstrieren und von der Deutzer Werft aus durch die Innenstadt zum Rathaus fahren.

