Ab Sommer will Köln die Mietwagen-Preise anheben. Uber zeigt Kunden jetzt bereits, was das heißen würde.
Mietwagen-PreisUber schießt mit neuem Tarif gegen Pläne der Stadt Köln

Der neue Uber-Tarif
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Nach der Ankündigung der Stadt, für Mietwagenangebote ab Sommer einen Mindestfahrpreis einführen zu wollen, der die Fahrtkosten effektiv denen von Taxifahrten angleichen würde, geht der Mietwagen-Vermittler Uber in die Offensive. Ab sofort bietet er in seiner App für Fahrten in Köln die Buchungsoption „Uber Teuert“ an. Darunter können Kunden bereits jetzt den Preis zahlen, der voraussichtlich ab Sommer gelten würde. Daneben sehen Kunden weiterhin die regulären preiswerteren Buchungsoptionen.
Laut App wäre demnach die Buchung einer Fahrt vom Chlodwigplatz zum Ebertplatz am frühen Donnerstagnachmittag ab 7,99 Euro möglich. Im Tarif „Uber Teuert“ kostet sie 13,38 Euro. Eine Fahrt von der Sülzburgstraße zur Deutzer Freiheit wäre zu einem Preis von 12,93 Euro buchbar – oder für 21,13 Euro. Unter den teureren Optionen lesen Nutzer jeweils den Hinweis: „Höhere Preise, von der Stadt verordnet.“
In einer Pressemeldung zur Aktion heißt es: „Mit unserer neuen Vermittlungsoption zeigen wir den Nutzern, was die Einführung der Mindestpreise für ihren Alltag bedeutet – denn sie wären von der geplanten künstlichen Verteuerung von Fahrten am härtesten betroffen.“ Und weiter: „Wir appellieren an Oberbürgermeister Burmester, zukunftsorientiert zu denken und die Mindestpreise fallen zu lassen.“
Taxitarif muss durch den Stadtrat
Die Stadtverwaltung hatte angekündigt, eine Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen zu erlassen. Es beträgt mindestens 80 Prozent des regulären Taxitarifs. Gleichzeitig ist ein neuer Taxitarif geplant, der bei vorbestellten Fahrten um 20 Prozent unterschritten werden kann. Effektiv wären die Preise damit angeglichen.
Der neue Taxitarif muss noch durch den Stadtrat. Die drei großen Ratsfraktionen unterstützen das Vorhaben. Für die Allgemeinverfügung ist kein politischer Beschluss notwendig. Burmester sagt dazu: „Das Taxigewerbe leistet als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs einen Beförderungsauftrag. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, muss es faire Wettbewerbsbedingungen geben. Ein ausgewogen ausgestaltetes Mindestbeförderungsentgelt soll für faire Bedingungen sorgen.“ (red)

