Den Rechtsstreit über die Aktenknauserei beim Flutausschuss hat NRW-Ministerin Ina Scharrenbach verloren, die Kosten für ihren Rechtsbeistand werden aus Steuermitteln beglichen.
Niederlage bei AktenstreitScharrenbachs Rechtsbeistand kostete 14.280 Euro

Der verlorene Rechtsstreit ist für NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach ein beträchtlicher Image-Schaden.
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Politisch hat Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) einen hohen Preis für die Nicht-Herausgabe ihrer gesamten Akten an den Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe gezahlt: Das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen bescheinigte ihr, gegen die Verfassung verstoßen zu haben – zudem war das mediale Echo verheerend. Der Preis für Scharrenbachs Rechtsbeistand kommt noch dazu – auf Steuerzahlerkosten: Wie das Ministerium auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeigers“ mitteilte, bekommt der Prozessbevollmächtigte des Landes 12.000 Euro plus Umsatzsteuer, also 14.280 Euro.
Während die SPD den Parteifreund und Rechtsprofessor Dieter Wiefelspütz ins Rennen geschickt hatte, engagierte das Bauministerium den Bonner Jura-Professor Klaus F. Gärditz. Dessen Antwort auf die Klage der drei SPD-Abgeordneten verfing allerdings nicht. Der Verfassungsgerichtshof zerpflückte die Argumentation des Landes in der 26-seitigen Urteilsbegründung (Az. VerfGH 31/23).
Verfassungsgerichtshof in Münster zerpflückte die Argumentation der Ministerin
Zusammengefasst urteilten die Richter: Dass Scharrenbach nur zehn Seiten aus der Zeit „während“ der Flutkatastrophe an den Ausschuss schickte – aus Sicht der Ministerin waren das drei Tage – war Quatsch. Die Richter schlugen sogar unter dem Stichwort „Katastrophe“ nach. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Eine Katastrophe ist laut Duden ein ‚schweres Unglück, Naturereignis mit verheerenden Folgen‘.“ Die Lesart, dass eine Katastrophe sich nur auf die Zeit „hoher Pegelstände“ bezieht, könne „nicht überzeugen“.
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Dass Scharrenbach sich ihrer Sache so sicher war, dass sie die Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof nicht scheute, liegt eventuell auch an einem Gutachten aus der CDU-Fraktion. Die hatte dem Vernehmen nach im U-Ausschuss prüfen lassen, ob Scharrenbach recht hat. Im Ausschuss stellte sich die CDU tatsächlich demonstrativ hinter Scharrenbach, als die im Februar 2023 das Wort „während“ sezierte.
Nach dem Richterspruch am Mittwoch kündigte Scharrenbachs Ministerium an, das Urteil zu prüfen und danach „selbstverständlich die entsprechenden Akten zur Verfügung zu stellen.“ Wann das sein wird, blieb unklar.