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Cyberangriffe stoppenSo können Betroffene sich gegen digitale Gewalt wehren

3 min
Eine Frau hält ein Handy in der Hand.

Digitale Gewalt hat viele Formen. Was kann man tun, wenn man betroffen ist?

Cyberstalking, Doxing, Deepfakes: Digitale Gewalt kann massive Folgen haben. So können Betroffene reagieren und Hilfe finden.

Sie beginnt mit einer unbekannten Nachricht. Einem Foto, das man nie geteilt hat – und das jetzt überall ist. Einem Video, das KI-generiert und anonym online gestellt wurde: Digitale Gewalt kann jederzeit stattfinden und jeden und jede treffen. „Gerade im sozialen Nahraum finde Gewalt zunehmend digital statt“, so die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb). Und das bedeutet reale Gefahr.

Was ist digitale Gewalt überhaupt?

Was nicht nur Betroffene wissen sollten: Digitale Gewalt ist jede Form von Gewalt, die über digitale Kanäle ausgeübt wird – Smartphone, Social Media, E-Mail, Messenger oder Dating-Apps. Sie ist real, auch wenn sie online passiert. Typische Formen sind etwa:

  1. Cyberstalking – ständige Überwachung, Verfolgen auf Social Media, unerwünschte Kontaktaufnahme
  2. Cyberharassment – systematische Beleidigung, Bedrohung, Einschüchterung
  3. Non-consensual Pornography (Racheporno) – Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung
  4. Deepfakes – KI-generierte Nacktbilder oder Videos, die täuschend echt wirken
  5. Doxing – Veröffentlichung privater Daten (Adresse, Arbeitgeber, Telefonnummer)
  6. Identitätsdiebstahl – Fake-Profile im Namen des Opfers erstellen

„Digitale Gewalt ist keine Privatangelegenheit und kein Kavaliersdelikt“, betont das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Sie kann massive psychische Folgen haben – Angst, Rückzug, Schlafstörungen. Deshalb ist es entscheidend, nicht zu schweigen und Hilfe zu suchen, auch wenn das vielen schwerfällt – aus Scham, aus Angst oder weil sie nicht wissen, wohin sie sich wenden sollen.

Digitale Gewalt: Wo gibt es Hilfe?

Doch es gibt in Deutschland kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Anlaufstellen, bei denen Expertinnen und Experten arbeiten, die beraten und weiterhelfen können, etwa:

- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016, 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr kostenlos erreichbar und anonym nutzbar, unter hilfetelefon.de gibt es Online-Beratung auch per Chat; Beratung in 18 Fremdsprachen und Gebärdensprache.- HateAid: Spezialisiert auf digitale Gewalt und Hassrede, bietet kostenlose Erstberatung, rechtliche Unterstützung und Begleitung bei Anzeigen an https://hateaid.org/betroffenenberatung- „Frauen gegen Gewalt“ ist eine Webseite des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Dort kann man über eine Suchfunktion 210 Frauennotrufe und Beratungsstellen deutschlandweit finden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-beratung.html.

- Weißer Ring: Opferhilfe bei allen Formen von Gewalt - auch digitaler - bietet rechtliche und emotionale Unterstützung, Hilfetelefon täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar unter 116 006, vor Ort kann man sich in 400 Außenstellen beraten lassen (https://weisser-ring.de/standorte). Für Köln gibt es eine rechtsrheinische und eine linksrheinische Stelle, die Vulkaneifel hat ebenfalls eine eigene Außenstellenleitung.

Was tun, wenn einem digitale Gewalt widerfährt?

Wer den Verdacht und/oder Beweise hat, dem kann dieses Vorgehen helfen:

1. Beweise sichern – sofort und bevor Inhalte gelöscht werden, etwa als Screenshots. Datum und Uhrzeit sollten sichtbar sein, möglichst auch Username und URL. Wenn man das nicht selbst kann, weil es zu sehr belastet, rät die Polizei, eine Person Ihres Vertrauens zu bitten, die Beweise zu sichern. Mögliche Zeugen sollte man dokumentieren.

2. Melden auf der Plattform: Die meisten Plattformen (Instagram, TikTok, WhatsApp etc.) haben Meldefunktionen, über die man informieren und die Löschung von Inhalten verlangen kann. Auch die Meldung selbst sollte man dokumentieren. 

3. Inhalte sperren lassen: Bei intimen Bildern kann das kostenlose Tool StopNCII-Tool (stopncii.org) einen digitalen Fingerabdruck (Hash) des Bildes erstellen, ohne es hochzuladen. Technologieunternehmen, die sich an StopNCII.org beteiligen, erhalten den Hash und können diesen nutzen, um festzustellen, ob jemand diese Bilder auf ihren Plattformen geteilt hat oder zu teilen versucht. So kann man die weitere Verbreitung auf Partnerplattformen verhindern.

4. Anzeige erstatten bei der nächsten Polizeidienststelle. Man kann auch online Anzeige erstatten, viele Bundesländer haben dafür spezielle Portale.

Digitale Gewalt: Was sagt das Gesetz?

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt und eine Anpassung des Cyberstrafrechts. Derzeit stellt digitale Gewalt keinen einheitlichen Straftatbestand dar, doch je nach Fall können verschiedene Gesetze greifen.

So kann Cyberstalking als Nachstellung nach § 238 Strafgesetzbuch verfolgt werden. Die unbefugte Verbreitung intimer Aufnahmen kann ebenfalls strafbar sein, auch wenn die Bilder ursprünglich einvernehmlich entstanden sind.

Neben dem Strafrecht können Betroffene auch zivilrechtlich gegen Täter vorgehen. Die Rechtslage ist im Einzelfall oft komplex, daher kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein. (dpa)