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Verstärkung an KarnevalBereitschaftspolizei unterstützt Einsatzkräfte in Leverkusen

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Polizei gab den Jecken ein gutes Sicherheitsgefühl beim Zug der Schlebuscher Weiber an Weiberfastnacht

Die Polizisten waren 2025 auch beim Zug der Schlebuscher Weiber ausgesprochen präsent.

Das Mitführverbot von Messern gilt auch für die Karnevalsumzüge in Leverkusen.

Das Rheinland bereitet sich auf die jecken Tage vor – selbiges gilt auch für die Polizei, die sich nun mit Informationen über die Einsatzplanung für die Karnevalstage sowie Tipps für die Bevölkerung gewandt hat.

Den größten Ansturm aller Karnevalshochburgen wird es bereits an Weiberfastnacht wieder in Köln geben. Dies veranlasst die Polizei, mehr als 1400 zusätzliche Einsatzkräfte in der Domstadt einzusetzen. Allerdings gibt es auch in Leverkusen ein verstärktes Aufgebot: Die Polizeiinspektion 7, für Leverkusen verantwortlich, wird durch Personal der Bereitschaftspolizei unterstützt.

Polizei warnt unter anderem vor Gefahr durch Diebe und K.-o.-Tropfen

Auch für die Leverkusener Züge über die Karnevalstage gilt: Die Polizei hält sich die Möglichkeit offen, Personen- und Taschenkontrollen vorzunehmen. Denn das Mitführverbot von Messern gilt auch für die Umzüge in Leverkusen.

„Mir ist wichtig, dass Messer und andere gefährliche Gegenstände gar nicht erst mit zu den Veranstaltungsflächen gebracht werden. Auch täuschend echt aussehende Waffen und angsteinflößendes Verhalten gehören in diesen Zeiten nicht zu einer gelungenen Kostümierung. Wer sich nicht daran hält, wird unter Umständen mit einem unvollständigen Kostüm weiterziehen“, erklärt der leitende Polizeidirektor Martin Lotz aus Köln hierzu.

Zudem gibt es seitens der Polizei noch fünf Handlungsanweisungen für die Feiernden über die Karnevalstage:

  1. Aus Schutz vor Taschendieben wird geraten, nur das Nötigste bei sich zu tragen. „Ein Telefon, Ausweis, Bahnticket und Bargeld genügen meistens“, heißt es hierzu von der Polizei. Verbunden ist der Tipp mit der Maßnahme, die Sachen „körpernah“ zu verstauen, um sich vor Diebstählen zu schützen.
  2. Wer eine drohende Auseinandersetzung beobachtet, soll dieser aus dem Weg gehen – und sich stattdessen an Einsatzkräfte wenden.
  3. Darüber hinaus rät die Polizei, schon vorab zu organisieren, wie die Feiernden nach Hause kommen – vorgeschlagen wird, das etwa gemeinsam mit weiteren vertrauten Personen zu machen.
  4. Zum Schutze soll weiterhin darauf verzichtet werden, offene Getränke von Fremden anzunehmen – oder das eigene Getränk unbeaufsichtigt zu lassen. Hierbei geht es in erster Linie um den Schutz vor K.-o.-Tropfen.
  5. Ein weiterer Hinweis, der nicht zuletzt an den Karnevalstagen gilt: „Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fährt, riskiert Gesundheit und Leben anderer Menschen – und den Führerschein.“ Dies gilt nicht zuletzt für Autos, sondern auch für Mopeds, E-Scooter und Fahrräder. (dth)