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Öffentlicher Nahverkehr
Wupsi-Chef und Stadt Leverkusen streiten ums Geld

3 min
Marc Kretkowski, umrahmt vom Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Rhein-Wupper, Andreas Tressin, und Vorstand Arndt Krebs

Marc Kretkowski – hier umrahmt vom Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Rhein-Wupper, Andreas Tressin, und Vorstand Arndt Krebs – muss mit der Stadt Leverkusen über sein Gehalt debattieren. 

Die Wiederbestellung von Marc Kretkowski ist erledigt. Aber was ist mit seinen Bezügen? Die Stadtverwaltung sieht ein Problem.

Es gibt Streit um das Gehalt von Marc Kretkowski: Der Wupsi-Chef sollte seit vorigen Juni ein deutlich höheres Gehalt beziehen – im Rathaus sieht man dafür aber keine Rechtsgrundlage. Denn bisher gibt es keinen eindeutigen Beschluss des Leverkusener Stadtrates dazu. Der zögert, weil es nicht in die tiefgreifende Finanzkrise der Stadt passt, die Bezüge der Geschäftsführer von Tochtergesellschaften zu erhöhen. Das ist bisher jedenfalls die herrschende Meinung.

Während bei der starken Erhöhung der Bezüge von Björn Krischick in seinem Nebenjob als mittlerweile alleiniger Geschäftsführer der Leverkusener Parkhausgesellschaft (LPG) ein Formfehler offenkundig ist, gibt es in Sachen Kretkowski Interpretationsspielraum. So sieht es jedenfalls die Stadtverwaltung in einer nichtöffentlichen Darstellung des Problems, die dem „Leverkusener Anzeiger“ vorliegt.

Rund zehn Prozent mehr

Verabredet war ursprünglich, Kretkowskis Vertrag bis Ende 2030 zu verlängern und seine Bezüge um rund zehn Prozent auf 300.000 Euro im Jahr zu erhöhen. Außerdem sollte die Pauschale für seine Altersversorgung um weitere 25.000 Euro pro Jahr steigen.

Wupsi-Bus in Schlebusch

Die Wupsi – hier ein Bus in Schlebusch – gehört der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Deshalb müssen Stadtrat und Kreistag über Vertragsangelegenheiten entscheiden.

Im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Wupsi, in die beide Eigentümer – also Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis – Vertreter entsenden, ist das am 3. Juli so durchgegangen. Allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Der Aufsichtsrat wollte die gut zehnprozentige Gehaltserhöhung rückwirkend schon ab dem 1. Juni 2025, die Gesellschafterversammlung erst ab dem 1. Juni 2026. Ein Irrtum, sagte Kretkowski am Dienstag: „Die neuen Konditionen sollten seit 1. Juni 2025 gelten.“ Jedenfalls wurde sofort ein neuer Vertrag mit ihm geschlossen – einschließlich der Gehaltserhöhung ab Juni 2025.

Dabei können beide Wupsi-Gremien weder die Vertragsverlängerung, noch die Konditionen endgültig absegnen – dazu braucht es die politischen Beschlüsse des Kreistags und des Stadtrats. Im Leverkusener Rat ist man laut Beschluss vom 25. August zwar mit der Vertragsverlängerung für Kretkowski einverstanden, nicht aber mit den erneut deutlich verbesserten Konditionen. Dazu wurde nichts gesagt – vielmehr wird grundsätzlich darüber diskutiert, wie es mit den Geschäftsführer-Gehältern bei Tochtergesellschaften der Stadt weitergehen soll. Die bisher übliche Erhöhungsautomatik soll es jedenfalls nicht mehr geben.

Höheres Gehalt wird noch nicht gezahlt

Kretkowski sieht das ausweislich der vertraulichen Vorlage anders – und laut Stadtverwaltung werde es auch so gehandhabt: Seit vorigen Juni bekomme er mehr Gehalt nebst deutlich höherer Versorgungspauschale, heißt es im Rathaus. „Das stimmt nicht“, entgegnete der Geschäftsführer am Dienstag. „Ich arbeite weiterhin zu den Konditionen des alten Vertrags.“

Dass über die Auslegung der Vertragsangelegenheit überhaupt diskutiert werden muss, liegt an nicht eindeutigen Formulierungen. Im Leverkusener Rathaus ist man der Ansicht, dass die Gehaltserhöhung nicht vom Stadtrat beschlossen wurde. Deshalb gälten die bisherigen Konditionen. Erst recht, weil die Gesellschafterversammlung im Gegensatz zum Aufsichtsrat der Wupsi die höheren Bezüge erst ab Juni 2026 gewähren wollte.

Für die Stadtverwaltung ist damit klar: Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung hatte kein Recht, einen neuen Vertrag mit Kretkowski zu besseren Bedingungen zu schließen, das Arbeitspapier „ist nicht wirksam zustande gekommen. Die Auszahlung der erhöhten Vergütung erfolgt daher ohne Rechtsgrundlage.“ Auch da gibt es Widerspruch seitens der Wupsi: Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung hätten sehr wohl das Recht, einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen zu schließen. Noch wichtiger: Das höhere Gehalt fließe ja gar nicht.

Klar ist: Der Stadtrat muss die Angelegenheit endgültig regeln. Auch Marc Kretkowski hätte gerne Klarheit: „Man hätte mal mit mir reden können.“