Bochum muss die Ratsausschüsse nach einem Urteil neu besetzen. Kreistagsmitglied Hans Decruppe (BSW) zieht Parallelen zum Rhein-Erft-Kreis.
KreistagBSW Rhein-Erft sieht sich durch Urteil zur Ausschussgröße in Bochum bestätigt

BSW-Kreistagsmitglied Hans Decruppe sieht sich durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt.
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Hans Decruppe fühlt sich bestärkt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die Verkleinerung der Ratsausschüsse in Bochum rechtswidrig gewesen ist. Die Stadt ist nun verpflichtet, die Ratsausschüsse aufzulösen und neu zu bilden. Das OVG hatte den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kassiert, das den Argumenten der Ruhrgebietsstadt gefolgt war.
Geklagt hatte die Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“, die wie andere kleinere Fraktionen keinen Sitz in den Ausschüssen erhalten hatte. Derselbe Dissens besteht zwischen der Gruppe BSW im Kreistag und dem Kreistag des Rhein-Erft-Kreises.
Jurist Hans Decruppe wirft der Jamaikakoalition Ausgrenzung vor
Kreistagsmitglied Decruppe hatte Mitte Januar Organklage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Nach Auffassung des Juristen habe die Jamaikakoalition allein deshalb 15er-Ausschüsse gebildet, um „unsere Gruppe von den demokratischen Entscheidungsprozessen gezielt auszugrenzen“.
Doch auch Minderheiten wie die zweiköpfige BSW-Kreistagsgruppe müssten bei der Bildung der Ausschüsse berücksichtigt werden. Decruppe bezeichnet das Vorgehen von CDU, FDP und Grünen – unterstützt von der SPD – als „politische Willkür“.
BSW erhielt bei der Kreistagswahl in Rhein-Erft weniger als zwei Prozent
Dem Argument, dass alle im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen auch in den Ausschüssen vertreten sein müssen, folgten die Richter in Münster in ihrem Urteilsspruch zu Bochum allerdings nicht. Bedeutet: Die Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ wird auch künftig leer ausgehen. Folgen die Richter am Verwaltungsgericht Köln ihren Kollegen, bliebe auch für die BSW-Gruppe in den Fachgremien vermutlich nur die Zuschauerrolle.
Gleichwohl müssten die Ausschüsse möglicherweise vergrößert werden. So sahen es die Juristen in Münster. In der Urteilsbegründung heißt es: „Jeder Gemeindeausschuss muss ein verkleinertes Bild des Rates sein und dessen Zusammensetzung widerspiegeln.“
Nach Informationen dieser Redaktion argumentieren die Juristen im Kreishaus damit, dass die Zahl der Ausschuss-Sitze vor allem aus Kostengründen verringert worden sei. CDU-Fraktionschef Gregor Golland hatte darauf verwiesen, dass das BSW bei der Kreistagswahl weniger als zwei Prozent der Stimmen erhalten habe. Decruppe müsse damit leben, dass der politische Gestaltungsspielraum kleiner ausfalle als für deutlich größere Parteien.

