Der Rhein-Sieg-Kreis besteht auf die Ausreise des schwerstbehinderten Bagrat (14) und seiner Eltern. Jetzt hat sich die Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg eingeschaltet.
Georgische FamilieMutter fürchtet Abschiebung aus Lohmar und Tod des Sohns

Einer Familie aus Georgien mit einem behinderten Kind droht die Abschiebung, Nani Ninua und Merab Sharia mit ihrem Sohn Bagrat
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„Für meinen Sohn bedeutet eine Abschiebung den Tod“, sagt Nani Ninua, ihre Tränen kann sie nicht unterdrücken. „Was sollen wir tun? Wir können einfach nicht nach Georgien zurückkehren.“ Ein paar Monate hatten sie, ihr Sohn Bagrat und der Vater Merab Sharia Ruhe, in ihrem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft in Birk. Jetzt setzt die Ausländerbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis die Familie wieder unter Druck: Bei einem Termin im Kreishaus wurde ihnen die freiwillige Ausreise nahegelegt, ansonsten drohe ihnen die Abschiebung, berichtet Christa Feld von der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg.
Die Mutter, fürchtet, dass sie mitten in der Nacht aus dem Bett geholt werden und Hals über Kopf zum Flughafen gebracht wird, „deportiert“, wie sie es auf Russisch ausdrückt. Dabei war Bagrat vor drei Jahren der Grund, nach Deutschland zu kommen: Die Eltern sahen für den schwerstbehinderten Jungen keine Perspektive, gaben alles auf. „Wir tun alles, um unser Kind zu retten“
Ohne die richtige Therapie versagen die Nieren
In der alten Heimat ist das ihrer Ansicht nach nicht möglich: Bagrat hat ein schweres, lebensgefährliches Blasenleiden, sein Gehirn steuert die Blasenentleerung nicht richtig. Derzeit wird ein Medikament, das die Funktion des Organs beruhigt, dem Jungen durch einen speziellen Katheter injiziert. „Wenn er nicht richtig behandelt wird, versagen irgendwann die Nieren“, fürchtet Nani Ninua. Das entnimmt sie einem Attest der Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie an der Bonner Uniklinik.
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Nani Ninua mit ihrem Sohn Bagrat im Gepräch mit Christa Feld von der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V.
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Zu einem Eilantrag, eine Abschiebung vorläufig auszusetzen, gibt es einen aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, der negativ ausfällt. Zur Begründung heißt es im Wesentlichen, in Georgien könne eine Behandlung, wenn auch nicht durch Medikamentengabe durch den Katheter, mit Tabletten und einem Saft erfolgen. Bagrat könne in Privatkliniken behandelt werden.
Geld für Privatbehandlungen fehlt
Die Mutter lehnt das ab, das Geld für Privatbehandlungen fehle, an Tabletten sei auch wegen der Nebenwirkungen nicht zu denken, die Kathetermethode sei sicherer. Was in dem Gerichtsbeschluss nicht erwähnt wird: Bagrat ist kein gesundes Kind, er leidet unter Enzephalopathie, einer spastischen Zerebralparese (Bewegungsstörung infolge einer frühkindlichen Hirnschädigung), einer kombinierten Entwicklungsstörung, Epilepsie und ist zudem blind. Folgen einer Gehirnblutung, die er als Frühgeborener erlitt.
In Georgien besuchte er zunächst eine Grundschule, für ein Jahr und ohne Erfolg, wie Nani erzählt. Dann folgte der Besuch einer Blindenschule. „Aber eigentlich braucht Bagrat eine Schule, die sich auch mit der Motorik beschäftigt.“ Als sich der Zustand des Kinds verschlechterte, entschloss sich das Ehepaar zur Ausreise.
Besserung in Deutschland
„Seitdem wir in Deutschland sind, geht es Bagrat viel besser“, berichtet Nani. Der 14-Jährige besucht die LVR-Förderschule am Königsforst in Rösrath, mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Bagrat - er ist geistig nicht eingeschränkt- hat Deutsch gelernt und singt im Chor: „Er hat eine wunderschöne Stimme“, sagt die Mutter stolz. Die Blasenprobleme bekamen Ärzte mit der besagten Methode in den Griff. Mit der Förderschule ist sie hochzufrieden. „So etwas gibt es in Georgien gar nicht.“
Als erstmals die Abschiebung drohte, schaltete sich die Hilfsorganisation Seebrücke in Köln ein. Politisches Asyl zu bekommen war aussichtlos, Georgien gilt als sicheres Herkunftsland. Doch die Härtefallkommission des Landes NRW stellte ein Ersuchen an die Ausländerbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis, der Familie ein Bleiberecht einzuräumen – vergeblich. Wenigstens blieb die befürchtete Abschiebung über die Weihnachtstage aus.

Mit einem Asylantrag scheiterte die georgische Familie.
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Nani Ninua schöpfte Hoffnung: Aktuell will sie eine Deutsch-Prüfung absolvieren und bewarb sich auf eine Stelle bei einer Reinigungsfirma. Am 1. April könnte sie anfangen, den Vertrag hat sie schon unterschrieben. Ihr Ehemann, der bereits im Rentenalter ist, ist gelernter Elektriker und hat angeboten, ehrenamtlich zu arbeiten.
Christa Feld von der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg nahm sich des Falls an. „Ich bin der Meinung, dass die Familie ein Bleiberecht erhalten soll, weil es so viele Unwägbarkeiten gibt, die nach der Abschiebung den Gesundheitszustand von Bagrat so verschlimmern können, dass ihm Gefahr für Leib und Leben droht“, sagt sie. „Die Familie muss zur Ruhe kommen, damit sie die Pflege durchführen kann.“
Unmenschliche Situation ausschließen
Die Helferin betont, dass sie für die Flüchtlingsinitiative keine Rechtsberatung durchführen kann. Aber sie pocht auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Eine Abschiebung sei unzulässig, wenn im Aufnahmeland keine angemessene medizinische Versorgung oder existenzielle Lebensgrundlage vorhanden sei, was bei behinderten Personen zu einer unmenschlichen Situation führen könne. Das zu prüfen, sei jetzt Aufgabe der Ausländerbehörde. Auch eine drohende Verelendung der Familie müsse ausgeschlossen werden.
Rückendeckung kam und kommt aus dem Lohmarer Rathaus. Die ehemalige Bürgermeisterin Claudia Wieja (Die Grünen) sprach sich für die Familie aus. „Was eine Rückkehr nach Georgien für Bagrat und seine Familie bedeuten würde, können wir wohl nur erahnen. Es geht hier nicht um Paragrafen, sondern um Menschlichkeit. Lohmar steht an der Seite dieser Familie – Bagrat soll bleiben!“, verlautbarte sie. Ihr Nachfolger Matthias Schmitz (CDU) bietet an, das Gespräch mit der Ausländerbehörde zu suchen: „Wo ist der Hebel, den wir betätigen müssen, um für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden, insbesondere für das Kind?“, das sei für ihn die Frage.
Medikamente „auf landestypischem Niveau“
Die Kreisverwaltung bleibt bei ihrer Linie und nahm auf Anfrage der Redaktion Stellung: „Alle in Frage kommenden rechtlichen Grundlagen für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet wurden geprüft“, heißt es seitens der Pressestelle. Die besagten Erkrankungen/Behinderungen seien bekannt und vom BAMF (Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge), von der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Ausländerbehörde in die Entscheidung einbezogen worden. Dazu, und zu der Frage der Reisefähigkeit, gebe es ein ärztliches Gutachten. Eine Weiterbehandlung der Grunderkrankung von Bagrat sei in Georgien „mit den notwendigen Medikamenten auf landestypischem Niveau möglich“.
Die Problematik des Eintretens eines eventuellen Nierenversagens sei als mögliche Folge einer Nichtbehandlung erwähnt worden, heißt es weiter. Da eine Weiterbehandlung in Georgien möglich sei, sei dies aber rein hypothetisch. „Zudem ist auch eine Dialysebehandlung in Georgien möglich.“
Medikamentendepot für die Ausreise
Der Familie werde man bei einer Ausreise Kontaktdaten benennen, eine „medizinische Inempfangnahme“ organisieren und ein Medikamentendepot mitgegeben, „um die Zeit bis zur Wahrnehmung eines Termins in einer ausgewählten medizinischen Einrichtung überbrücken zu können“.
In Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt die Pressestelle: „Läge ein Verstoß gegen die EMRK vor, wäre dieser mit großer Sicherheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren thematisiert worden.“ Landrat Sebastian Schuster wollte als Dienstherr keine persönliche Stellung zu dem Vorgang nehmen. Insbesondere hatte die Redaktion gefragt, warum seine Behörde einem Ersuchen zu einem Bleiberecht für die Familie durch die Härtefallkommission des Landes nicht nachkam.
Die Pressestelle schreibt: „Von hier wurde in der Stellungnahme zum Härtefallantrag bereits herausgearbeitet, dass entgegen den Ausführungen der Antragsteller eine Behandlung des Jungen im Heimatland möglich und der Vortrag der Familie zur Erkrankung/Behinderung des Jungen deutlich übersteigert ist.“ Seitens der Bonner Uniklink liest sich das folgendermaßen: Eine fehlerhafte Therapie könne zu ‚„fieberhaften Harnwegsinfektionen“‘ und „akut bis zur Urusepsis und zum Tod führen“. Nani Ninua hat das Schwarz auf Weiß.

