„Siegburg zeigt Haltung“ appelliert an die Kreisverwaltung, dem Ersuchen der Härtefallkommssion des Landes NRW zu folgen und die Familie nicht abzuschieben.
Drohende AbschiebungSiegburger Initiative fordert Bleiberecht für Bagrat

Einer Familie aus Georgien mit einem behinderten Kind droht die Abschiebung, Nani Ninua mit ihrem Sohn Bagrat und Christa Feld von der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V.
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Die Initiative „Siegburg zeigt Haltung“ appelliert an den Rhein-Sieg-Kreis, der georgischen Familie Sharia ein Bleiberecht zu gewähren: Wie berichtet, übt die Behörde zum wiederholten Mal Druck auf die Familie zur freiwilligen Ausreise aus und droht mit der Abschiebung.
„Nutzen Sie die vorhandenen humanitären Spielräume“ fordern hingegen Ruth Döring, Mechthild Mariathasan, Uwe Neuser und Kirsten Georg im Namen der Initiative, die sich seit Sommer 2025 mit zahlreichen öffentlichen Aktionen für gesellschaftliche Vielfalt, Demokratie und gegen rechtsextreme Tendenzen engagiert. „Schließen Sie sich dem Votum der Härtefallkommission an und machen Sie von den Möglichkeiten Gebrauch, die das Aufenthaltsrecht bietet, um außergewöhnliche Härtefälle abzufedern.“
Mutter befürchtet Tod des Sohns nach der Ausreise
Sohn Bagrat (14) ist schwerstbehindert und hat ein lebensbedrohliches Blasenleiden. Seine Mutter Nani Ninua befürchtet seinen Tod durch Nierenversagen, wenn seine in Deutschland bewährte, in Georgien aber nicht mögliche Behandlung ausbleibt.
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Merab Sharia mit seinem Sohn Bagrat.
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Deren Notwendigkeit wird von der Uniklinik Bonn attestiert, von der Ausländerbehörde aber bestritten, die der Familie im Falle der Ausreise Kontaktdaten zu Kliniken und ein Medikamentendepot mitgeben will. Das Verwaltungsgericht Köln folgt der Linie der Behörde in einem Beschluss hierzu.
Kein Grundsatzurteil über das Asylsystem
Der Initiative geht es nicht darum, ein Grundsatzurteil über das Asylsystem zu sprechen, sondern um ein konkretes Kind und um die „Frage, welches Zeichen wir als Gesellschaft – gerade auch in polarisierten Zeiten – setzen wollen“. Landrat Sebastian Schuster hatte sich auf Anfrage der Redaktion nicht persönlich zu der Frage geäußert, warum seine Behörde dem Ersuchen der Härtefallkommission des Landes für ein Bleiberecht nicht folgte. Die Pressestelle hatte zur Begründung insbesondere Gerichtsurteile in der Sache angeführt.
Bagrat sei mehrfach schwerbehindert, blind, weitgehend auf den Rollstuhl angewiesen und benötige eine komplexe medizinische Versorgung, so die Initiative weiter. In Rösrath besuche er eine Förderschule, erhalte Therapien und werde von engagierten Fachkräften und Ehrenamtlichen begleitet, sein Zustand habe sich nach übereinstimmenden Berichten deutlich gebessert. „Diese Entwicklung wäre im Herkunftsland so kaum möglich gewesen.“
Menschliche Dimension ins Bewusstsein rücken
Juristisch ist die Lage nach Einschätzung der Initiative zwar eindeutig, die zuständigen Gerichte hätten entschieden, dass eine Abschiebung nach Georgien rechtlich zulässig ist. „Wir respektieren diese rechtsstaatliche Entscheidung ausdrücklich. Es geht uns nicht darum, Gerichte oder Behörden anzugreifen, Urteile infrage zu stellen oder das Asylrecht grundsätzlich zu diskutieren.“
Allerdings: „Wir möchten die moralische und menschliche Dimension dieses konkreten Falles ins Bewusstsein rücken und an die Verantwortlichen appellieren, die bestehenden humanitären Spielräume zu nutzen.“ Das Votum der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Bleiberecht der Familie zeige, „dass hier besondere Umstände vorliegen, die über den ‚Normalfall‘ eines abgelehnten Asylverfahrens hinausgehen“.
Juristisch und medizinisch könne die Initiative den Vorgang nicht beurteilen. „Was wir jedoch beurteilen können – und müssen – ist das Signal, das von einer Abschiebung eines schwerstbehinderten Kindes ausgeht, das in unserer Nachbarschaft lebt, hier zur Schule geht und hier medizinisch versorgt wird. Wir können fragen, was es für das konkrete Kind bedeutet, aus einer gewachsenen und funktionierenden Versorgungs- und Bildungsstruktur herausgerissen zu werden.“

Aktion der Initiative Siegburg zeigt Haltung vor dem Stadtmuseum.
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Inklusion beinhalte ein Kernversprechen: Menschen mit Behinderung dürften nicht an den Rand gedrängt werden, sondern müssten aktiv teilhaben können. „Und wir können daran erinnern, dass die UN-Kinderrechtskonvention das Kindeswohl an erste Stelle setzt und jedem Kind das Recht auf bestmögliche Förderung und medizinische Versorgung zuspricht.“
In Deutschland lebten nach offiziellen Angaben rund 200.000 Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, deren Aufenthalt aber geduldet wird. „Rund 26.000 davon haben ein Bleiberecht aus humanitären Gründen. Ähnliche Fälle zeigen: Bei behinderten Kindern wird humanitäres Bleiberecht regelmäßig gewährt.“
In rund 90 Prozent der Anträge seien Behörden den Empfehlungen der Härtefallkommissionen gefolgt. „Warum sollte gerade in einem Fall, in dem ein schwerkrankes und schwerbehindertes Kind mit seiner Familie betroffen ist, eine solche humanitäre Ausnahme nicht gewählt werden? Warum soll ausgerechnet hier an einer Abschiebung festgehalten werden, obwohl es Instrumente gibt, die genau für solche Härtefälle vorgesehen sind?“
Bagrat werde zu einem Prüfstein dafür, „wie ernst wir es meinen mit der Würde jedes einzelnen Menschen – insbesondere der Schwächsten“. Zudem: „Was sagt es über uns als Stadt und als Kreis aus, wenn wir bereit sind, eine solche Abschiebung geschehen zu lassen?“ Das Schreiben schließt: „Am Ende geht es nur um eines: Menschlichkeit.“
Die UN-Kinderrechtskonvention hebt auch Johannes Heyen aus Köln hervor, der eine Online-Petition „Bagrat und seine Familie müssen bleiben! - Schwerstbehindertes Kind von Abschiebung bedroht“ auf den Weg gebracht hat. Sie findet sich mit der Suchfunktion und dem Stichwort „Bagrat“ bei openpetition.de.

