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Als Reaktion auf AfD-VerhaltenKölner Stadtrat plant wichtige Änderung der Geschäftsordnung

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Eine Sitzung des Stadtrats Köln.

Eine Sitzung des Stadtrats Köln

Die AfD in der Bezirksvretretung Chorweiler beantragte für jedes Thema geheime Abstimmung, das Gremium brach entnervt die Sitzung ab. Nun reagiert der Rat. 

Eine große Mehrheit des Kölner Stadtrats plant nach der abgebrochenen Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Chorweiler in der Vorwoche, dass es zukünftig im Rat und den Bezirksvertretungen mehr als ein Fünftel der Stimmen braucht, um eine geheime Abstimmung durchzuführen.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereitet eine große Mehrheit einen Antrag für die Ratssitzung am heutigen Donnerstag (19. März) vor. Der Antrag sieht vor, die Mindestgrenze anzuheben, im Fachjargon wir sie Quorum genannt. Am Mittwochnachmittag stand aber noch nicht fest, wie sehr das Quorum angehoben werden soll.

Da der Antrag von einer großen Mehrheit der 90 Ratsmitglieder stammt, gilt die Zustimmung als sicher. Dann könnte die AfD zukünftig nicht mehr wie in der Sitzung der BV Chorweiler am 12. März über jeden Tagesordnungspunkt geheim abstimmen lassen, weil sie alleine nicht mehr genügend Mitglieder hat, um das Quorum zu erfüllen. Durch geheime Abstimmungen dauern die Sitzungen der ehrenamtlichen Gremien deutlich länger.

Johannes Dietlein leitet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Johannes Dietlein leitet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Johannes Dietlein leitet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dietlein sagte am Mittwoch: „Rechtlich bestehen keine Bedenken gegen die Erhöhung der notwendigen Quoren in der Geschäftsordnung, um eine geheime Abstimmung zu beschließen.“ Dietlein verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) aus dem Jahr 1993, das laut seiner Aussage im Grundansatz auch heute noch gilt.

Duisburg hat ähnlich gehandelt

Zuvor hatte der Stadtrat Duisburg das Quorum schon im vorigen November von einem Fünftel auf ein Drittel erhöht. Dort verfügt die AfD über 22 von 104 Sitzen, also mehr als einem Fünftel der Gesamtsitze, aber deutlich weniger als einem Drittel.

Wie am Samstag berichtet, hatte die Bezirksvertretung Chorweiler am Donnerstagabend nach fünf Stunden ihre Sitzung abgebrochen, obwohl erst ein Drittel der Tagesordnung abgearbeitet war. Zuvor hatte die AfD-Fraktion bei jedem Beschluss, den das Gremium zu treffen hatte, einer offenen Abstimmung widersprochen und eine geheime Wahl beantragt.

Bürgermeister kritisiert AfD

Für jede Abstimmung über die Anträge der Fraktionen mussten daher Stimmzettel konzipiert und ausgedruckt werden, die Abstimmung durchgeführt und die Stimmen ausgezählt werden. Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz (CDU) kritisierte das Verhalten der AfD-Vertreter anschließend als „destruktiv“.

AfD-Fraktionschef Matthias Büschges begründete das Vorgehen damit, dass sich seine Fraktion oft von den Prozessen der BV ausgeschlossen sehe. „Wir möchten mitgenommen und eingebunden werden, stellen aber oft fest, dass uns Informationen etwa nicht erreichen.“

So ist die Situation in der Kölner Politik

Laut der Geschäftsordnung des Kölner Rates und der neun Bezirksvertretungen braucht es „mindestens“ ein Fünftel der Mitglieder, um eine geheime Abstimmung erfolgreich zu beantragen.

In den 19-köpfigen Bezirksvertretungen braucht es demnach mindestens vier Mitglieder, die die geheime Abstimmung beantragen. Das Quartett muss nicht automatisch einer Fraktion angehören, es können sich auch mehrere BV-Mitglieder unterschiedlicher Parteien zusammentun. Und im 90-köpfigen Rat – ohne die Stimme von Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) – wären 18 Stimmen nötig.

AfD könnte alleine keine Geheimwahl mehr beantragen

Konkret bedeutet das: Mit der aktuellen Geschäftsordnung erfüllt die AfD das Quorum nur in der BV Chorweiler, dort hat sie vier Sitze. Im Rat verfügt sie über acht Mandate. Geht der Antrag der Fraktionen am Donnerstag durch, könnte die AfD alleine mit ihren eigenen Stimmen weder im Rat noch in den Bezirksvertretungen eine geheime Wahl durchsetzen.

Experte Dietlein regte aber auch an, „weniger einschneidende Lösungswege“ zu prüfen, beispielsweise digitale Abstimmungssysteme, um Zeit zu sparen. Er sagte: „Solange schnellere Verfahren für geheime Abstimmungen nicht zur Verfügung stehen, ist es aber sicherlich legitim, über eine Erhöhung von Quoren nachzudenken, um das Verfahren in den kommunalen Gremien praxisgerecht zu halten. Die Gremien leben eben von der ehrenamtlichen Mitarbeit.“

Seiner Aussage nach kann eine geheime Abstimmung zwar „die Freiheit der Abstimmung zusätzlich faktisch absichern“.

Aber laut des OVG-Urteils und Dietlein geht es weniger um den Schutz der Minderheiten. „Denn letztlich soll der Öffentlichkeitsgrundsatz eben auch transparent machen, wer welche Entscheidungen zu verantworten hat. Geheime Abstimmungen sind also immer auch als Ausnahme von dem – im Demokratieprinzip wurzelnden – Grundsatz der (Sitzungs-)Öffentlichkeit zu verstehen.“