Bischof Bätzing verteidigte Kardinal Woelki in einem Interview gegen den Vorwurf des Meineids.
Vorsitzender der Deutschen BischofskonferenzGeorg Bätzing: Menschen treten „wegen Köln“ aus der Kirche aus

Georg Bätzing (links), Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln.
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Aus Sicht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, wirkt sich die Vertrauenskrise im Erzbistum Köln auf die Kirche in ganz Deutschland aus.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki habe „die Akzeptanz der Leute verloren“, sagte er im Interview mit dem Wochenmagazin „Die Zeit“ (Donnerstag): „Köln ist nicht nur ein Spitzenreiter bei Kirchenaustritten, jetzt treten überall im Land Menschen auch wegen Köln aus.“
Bätzing über Woelki: „Keine gravierenden Fehler gemacht“
Der Limburger Bischof zog eine Parallele zu seinem eigenen Amtsvorgänger Franz-Peter Tebartz-van Elst. Dieser war 2014 unter anderem auf öffentlichen Druck wegen Verschleierung der Kosten für seinen Dienst- und Wohnsitz zurückgetreten. Anders wertet Bätzing das Rücktrittsangebot des Münchner Kardinals Reinhard Marx. Dieser habe „in München keine Fehler gemacht, die einen Rücktritt erzwingen“, so der Bischof weiter: „Marx hat seinen Rücktritt angeboten, um zu sagen: Ich bin seit 25 Jahren Bischof, wir haben alle das System geschützt, ich setze ein Zeichen. Doch der Papst hat abgelehnt.“
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Bätzing verteidigte zugleich Kardinal Woelki gegen den Vorwurf des Meineids: „Alle Versuche, ihn gerichtlich zu belangen, haben etwas Unwürdiges.“ Auch im Umgang mit Missbrauch habe der Kölner Erzbischof „wohl keine gravierenden Fehler gemacht.“ Das Erzbistum Köln habe auch richtig gehandelt, bei der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, fügte Bätzing hinzu.
Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil steht einem früheren Messdiener die historisch hohe Summe von 300.000 Euro zu: „Das ging aber nur, weil der Fall zweifelsfrei dokumentiert war. Als Kirche sehen wir die Belastung, die eine neuerliche Beweisführung für die Opfer bedeuten würde. Im betreffenden Fall hätten wir in Limburg genauso entschieden.“ (kna)