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Beschwerden beim PapstKardinal Woelki reagiert erstmals persönlich

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29.06.2025 Geleitet durch Kardinal Rainer Woelki feierten zahlreiche Besucher am Sonntag das 75-jährige Bestehen des Schönstattheiligtums Maria Rast. (links: Pfarrer Tobias Hopmann)

Kardinal Rainer Woelki besucht das Schönstatt-Heiligtum Maria Rast.

In mehreren Eingaben an Papst Leo XIV. geht es um die Positionierung des Erzbistums Köln unter Woelki. Der Vorwurf: Verrat an der katholischen Lehre vom Priesteramt.

Nach Beschwerden gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, und einer weiteren Anzeige bei Papst Leo XIV., hat Woelki zum ersten Mal persönlich auf die Vorwürfe reagiert. Diese zielen auf die kirchliche Positionierung in der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers. Das Erzbistum bestreitet eine Amtshaftung für Verbrechen des Ex-Priesters und Serientäters Hans Ue. an seiner minderjährigen Pflegetochter Melanie F., weil der Geistliche die Taten in seiner Freizeit begangen habe.

Darin sahen die Beschwerdeführer einen – so wörtlich – Verrat am katholischen Verständnis des Weihepriestertums. Wegen des entstandenen geistlichen Schadens und fortgesetzten Vertrauensverlusts wird der Papst gebeten, Woelki abzuberufen. Der Kardinal erklärte nun: „Priester sind immer Priester.“ Nach kirchlichem Verständnis habe ein Priester nie einfach Feierabend: „Er ist berufen, das Wort Gottes zu verkünden, die Sakramente zu feiern, zu beten, zu segnen und zu helfen, wann immer es nötig ist. Er steht mit seinem ganzen Leben im Dienst Gottes und der Menschen.“

In erster Instanz unterlegen

F. war mit ihrer Schmerzensgeldklage auf insgesamt 850.000 Euro Anfang Juli in erster Instanz unterlegen. Das Landgericht Köln folgte der Argumentation des Erzbistums, wonach der Priester Ue. die Verbrechen an F. nicht im Rahmen seines Amtes begangen habe, sondern – durch die Übertragung des staatlichen Sorgerechts für das Mädchen – als Privatmann. F. hat Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln angekündigt.

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Woelkis Amtsleiter Hüppelshäuser vertrat in einer ergänzenden Stellungnahme die These, für das Urteil des Landgerichts sei die Frage des kirchlichen Weiheverständnisses „überhaupt nicht entscheidend“ gewesen. Überdies sei das Verfahren nur möglich geworden, weil das Erzbistum auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe.

Sondergenehmigung für Ex-Priester

F. erklärt in ihrem Schreiben an Papst Leo, es gehe ihr „nicht um das Geld, sondern um Gerechtigkeit. Ich will, dass das Erzbistum Köln seinen Teil der Verantwortung übernimmt.“ Woelkis Vorvorgänger, Kardinal Joseph Höffner, hatte dem Priester Ue. per Sondergenehmigung erlaubt, die F. und einen zwei Jahre älteren Jungen zu sich zu nehmen. „Aber danach hat sich niemand von der Kirche mehr darum gekümmert, was der Priester Ue. mit uns, seinen Kindern, tat“, so F.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sagte, der Kardinal habe offenbar erkannt, dass die bisherige Argumentation zum Fall Ue. der kirchlichen Lehre widerspreche. „Die Beschwerde beim Papst stellt augenscheinlich eine so große Gefahr für ihn dar, dass er jetzt genau das bestätigt, was die Klägerin und auch theologische Gutachter immer wieder vorgetragen haben: Ein Priester ist immer im Dienst. Damit erhöht Woelki die Chancen auf einen Erfolg der Klägerin im Berufungsverfahren.“ Das sei zu begrüßen. „Es bleibt aber ein Skandal, dass Woelki die nach katholischer Lehre absurde These vom Täter Ue. als Privatperson vor Gericht hat vertreten lassen. Die Ausführungen des Herrn Amtsleiters dazu sind schlicht falsch und nichts weiter als eine Nebelkerze.“ (mit kna)