Der 37-Jährige musste sich wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Landgericht verantworten.
Kölner Bademeister13-Jährige in Schwimmbad angesprochen – Haftstrafe nach „Liebesbeziehung“

Der beschuldigte Bademeister beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Ein Bademeister aus Köln muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes für vier Jahre ins Gefängnis – das entschied am Donnerstag das Kölner Landgericht. Der 37-jährige Angeklagte hatte während seines Dienstes im Schwimmbad ein 13-jähriges Mädchen angesprochen, das aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammte. Dann begann der Mann eine „Liebesbeziehung“ mit der Schülerin.
Köln: Richter spricht von Straffreiheit ab 14. Geburtstag
„Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“, stellte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner Urteilsbegründung in Saal 5 des Kölner Justizgebäudes fest. Denn die zehn abgeurteilten sexuellen Handlungen, die einvernehmlich geschehen sein, ereigneten sich nur kurz vor dem 14. Geburtstag des Mädchens – erst ab diesem Zeitpunkt gilt die sexuelle Selbstbestimmung.
Vieles spreche dafür, dass der Angeklagte nie eine reife männliche Persönlichkeit entwickelt habe, sagte Kaufmann. Sein Lebenslauf sei geprägt von vielen Jobwechseln, seine Wohnung sei verwahrlost gewesen. Gegenüber einem weitaus älteren Kollegen im Schwimmbad habe er von sexuellem Notstand gesprochen und dass er seiner Freundin erstmal gewisse Praktiken beibringen müsste.
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Köln: Bademeister sprach Schülerin im Schwimmbad an
Dass er auf seiner Arbeitsstelle über seine viel zu junge „Freundin“ und einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen Bekannten sprach, führte nach einer Anzeige des Geschäftsführers des Schwimmbads letztlich auch zum Strafverfahren gegen den Angeklagten, der beim Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Seit einigen Monaten saß er bereits in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte hatte zugegeben, das Mädchen Mitte vergangenen Jahres im Kombibad Paffrath in Bergisch Gladbach angesprochen zu haben. Dort sei er seit Anfang 2023 als Bademeister beschäftigt gewesen. Er habe der 13-Jährigen seine Handynummer und E-Mail-Adresse gegeben – damit diese sich nach dem Schwimmbadbesuch bei ihm melde. Dazu kam es dann auch in der Folgezeit.
Köln: Mädchen blieb Aussage im Zeugenstand erspart
Die Anklage sprach von einer „Beziehung“, die der Angeklagte ab einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Kind geführt haben soll. In der Porzer Wohnung des Mannes sei es dann immer wieder zum Geschlechtsverkehr gekommen und auch in einem Wohnwagen, der vor dem Schwimmbad abgestellt war. „Er bedauert das sehr“, hatte der Verteidiger des 37-jährigen Beschuldigten zunächst erklärt.
Durch das Geständnis blieb dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart. Ein Auftritt im Zeugenstand hätte unwürdige Szenen hervorrufen können, hatte der Richter erklärt. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Hafturteil ist noch nicht rechtskräftig.