Die Kölner Staatsanwaltschaft stufte den Schuh als ein gefährliches Werkzeug ein.
Vor den KindernKölner Ehepaar schlägt sich mit Schuhen – Mann wegen Körperverletzung vor Gericht

Der Strafprozess drehte sich um Gewalttätigkeiten durch Schuhe.
Copyright: dpa (Symbolbild)
Eine gewalttätige Auseinandersetzung eines Ehepaares im Hausflur des Mehrfamilienhauses und vor den Augen der gemeinsamen Kinder markierte den Schlusspunkt einer zehnjährigen Partnerschaft und den Beginn eines Strafverfahrens. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich der Ehemann, ein gelernter Bäcker, vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er stritt alle Vorwürfe ab.
Köln: Ehefrau laut Anklage mit Schuh geschlagen
Am Tattag im vergangenen Oktober habe der Angeklagte seiner Ehefrau einen Schuh auf den Kopf und ihr mit der Hand ins Gesicht geschlagen, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Der Schuh wurde von den Ermittlern als gefährliches Werkzeug und die Tatbegehung daher als gefährliche Körperverletzung eingestuft – was laut Gesetz mindestens sechs Monate Gefängnis bedeuten kann.
Der beschuldigte Ehemann sagte aus, sich an besagtem Tag zunächst um die gemeinsamen Kinder im Alter von zwei bis zehn Jahren gekümmert zu haben. Auch habe er mit seinem Schwiegervater gefrühstückt. Seine Frau habe hingegen den Vormittag im Bett verbracht. „Dann wollte ich zu einem Freund und habe mir die Schuhe angezogen“, so der Angeklagte. Das habe seiner Frau nicht gepasst.
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Köln: Mann streitet Vorwürfe im Gerichtssaal ab
Abweichend zur Anklageschrift schilderte der Mann, dass seine Ehefrau es war, die ihm einen der Schuhe ins Gesicht geschlagen habe. „Meine Nase hat geblutet“, so der Angeklagte weiter. Dann sei der Schwiegervater in den Flur gestürmt und habe ihn gepackt. Die Polizei wurde gerufen. Vor den Beamten habe er seine Frau aber in Schutz genommen und den vermeintlichen Angriff verschwiegen.
Im Zeugenstand bekräftigte die Ehefrau ihre Vorwürfe. Sie habe ihren Mann aufhalten wollen, man habe an dem Tag einen Ausflug mit der Familie machen wollen. „Er hatte zwei Jobs und nie Zeit“, sagte sie. Sie habe ihrem Mann die gegelten Haare zerzaust – so sollte er sich unwohl fühlen und nicht weggehen. Der Mann habe sie dann mit dem Schuh geschlagen, „mir wurde schwindelig“.
Köln: Richterin schlägt Einstellung zum Wohl der Kinder vor
Nachdem ihr Vater eingegriffen habe, habe sie sich so gedemütigt gefühlt, dass auch sie den Schuh als Waffe eingesetzt und ihren Mann geschlagen habe, räumte die Frau ein. Besonders schlimm für sie sei, dass ihre Kinder den Vorfall mitbekommen hätten. Das Ehepaar lebt seit diesem Tag in Trennung. Erst seit zwei Wochen habe er wieder Kontakt zu den Kindern, sagte der Angeklagte.
Die Richterin sagte, dass aufgrund der unterschiedlichen Versionen womöglich die Kinder als Zeugen in Betracht kämen. Um diese nicht weiter zu belasten, schlug die Richterin vor, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Dem stimmte die Staatsanwältin zu. Der Angeklagte muss nun 600 Euro an den Kinderschutzbund bezahlen. Sein Vorstrafenregister bleibt weiterhin sauber.