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Alles nur erfunden?Kölner meldet Einbruch – und landet selbst auf der Anklagebank

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Ein Kölner hatte bei der Polizei einen Einbruch in seine Wohnung gemeldet.

Ein Kölner hatte bei der Polizei einen Einbruch in seine Wohnung gemeldet.

Der Strafprozess am Kölner Amtsgericht nahm einen ungewöhnlichen Verlauf. Eine Hauptrolle spielte ein Drucker.

Wegen Vortäuschens einer Straftat musste sich ein gelernter Koch vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der 44-Jährige hatte bei der Polizei einen Einbruchsdiebstahl gemeldet. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass die Geschichte erfunden war – um die Versicherung zu betrügen. Bei der Verhandlung traf der Angeklagte nun aber auf eine milde gestimmte Richterin.

Köln: Einbruch in Kalker Wohnung bei Polizei angezeigt

Im August vergangenen Jahres war der Kölner auf der Polizeiwache in Kalk erschienen. Ihm seien Kleidung und ein Drucker gestohlen worden. „Ich brauche eine Bescheinigung für die Versicherung“, sagte der Mann. Ein Beamter auf der Dienststelle entgegnete, eine solche Anzeige müsse vor Ort aufgenommen werden. Und so verabredete man sich an der Wohnadresse des Beschuldigten.

„Vor Ort ließ er die Beamten nicht rein“, hieß es in der Anklageschrift. Der Mann habe auf der Straße auf die Polizisten gewartet, heißt es im Protokoll des Einsatzes. Offenbar widerwillig habe er die Beamten dann doch noch ins Haus geführt. An der Wohnungstür hätten sich keine Einbruchspuren befunden. Da habe der Mann gesagt, dass die Tür wahrscheinlich nicht abgeschlossen gewesen sei.

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Köln: Beamte erblicken vermeintliches Diebesgut

„Ein Drucker stand im Wohnzimmer“, vermerkte einer der Polizisten. Für die Beamten ein klares Indiz, dass der Einbruch wohl erfunden wurde. „Da stand kein Drucker“, entgegnete der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin. Er habe sich zwischenzeitlich lediglich einen neuen Putzeimer gekauft, der sei ihm nämlich auch geklaut worden.

Ein Nachbar des Angeklagten sagte im Zeugenstand, dass ihm eine offenstehende Wohnungstür aufgefallen sei. Er habe geklopft und nach seinem Nachbarn gerufen, der habe sich aber nicht zurückgemeldet. Dann habe er die Tür zugezogen. „Ich war acht Tage im Urlaub“, erklärte der Beschuldigte. Der Nachbar habe ihn dann bei seiner Rückkehr sofort über den Vorfall informiert.

Köln: Richterin stellt Strafverfahren ohne Auflagen ein

Nach dem Hinweis des Nachbarn habe er den Diebstahl bemerkt und dann direkt die Versicherung informiert. Er sei zur Polizei gegangen, weil der Sachbearbeiter einen Nachweis verlangt habe. „Hast du bei mir einen Drucker gesehen?“, fragte der Angeklagte den Zeugen. „Nein“, so die Antwort. „Also hier ist mehrfach aktenkundig, dass da ein Drucker stand“, erklärte die Staatsanwältin jedoch.

„Er hat bei der Polizei ja keinen Einbruch angezeigt, sondern nur angegeben, dass etwas fehlt“, meinte die Richterin. Für sie sei das kein Fall der Vortäuschung einer Straftat. Sie schlug daher vor, das Strafverfahren ohne Auflagen einzustellen. Die Staatsanwältin zögerte, stimmte dem Vorschlag der Richterin dann aber trotz offensichtlicher Bedenken zu. Der Angeklagte bleibt damit unbestraft.