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Kölner EbertplatzDrogendealer muss sich vor Landgericht verantworten

Lesezeit 2 Minuten
Mann steht auf einer Treppe an einem der Zugänge am Ebertplatz.

Der Ebertplatz für Menschen, die mit Drogen handeln, ein beliebter Platz für ihre Geschäfte. (Symbolbild)

Am Ebertplatz wird mit Drogen gehandelt – das zog auch einen Mann aus Wuppertal nach Köln. Ihm wird nun der Prozess gemacht.

Der Ebertplatz und dessen Umgebung zogen den 25-Jährigen, der sich seit Mittwoch wegen Drogenhandels vor dem Kölner Landgericht verantworten muss, immer wieder nach Köln. Am 1. April dieses Jahres griff die Polizei ihn in der Dagobertstraße auf. Bei sich trug der Mann 43 Druckverschlusstüten mit Cannabis, außerdem Ecstasy-Tabletten und zum Verkauf abgepackte Portionen Amphetamin. Er kam in Untersuchungshaft.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Wuppertal fanden die Ermittler unter anderem in einem Gefrierfach und einem Bettkasten weitere Drogen, darunter fast 800 Gramm Amphetamin und rund 80 Gramm Kokain. Überdies stellten sie 3700 Euro Bargeld sicher und eine Dose mit Tierabwehrspray.

Geldnot brachte Mann auf die Idee, Drogen weiterzuverkaufen

Über seinen Verteidiger legte der aus Guinea stammende Mann jetzt ein Geständnis ab. Seit 2018 habe sein Mandant regelmäßig selber Cannabis konsumiert, bis zu vier Joints am Tag. Dadurch sei er in einer Phase der Arbeitslosigkeit in Geldnot geraten und auf die Idee gekommen, sich mit Drogenhandel etwas dazuzuverdienen. Sein Dealer habe ihm die Drogen in Kommission gegeben und sich auszahlen lassen, was bei den Verkäufen heraussprang, bis auf den Lohnanteil.

Den Besitz des Pfeffersprays erklärte der Anwalt damit, der Angeklagte sei eines Nachts, von einem Discobesuch in Dortmund zurückkehrend, in einem Zug von Passagieren angepöbelt worden. Deshalb habe er sich die Spraydose für den Fall zugelegt, sich körperlich verteidigen zu müssen. Er habe sie aber nie angerührt und schließlich vergessen. Sie zu den Drogengeschäften in Köln mitzunehmen, wäre ihm nicht in den Sinn gekommen.

Verteidiger: Jobs nach der Haftentlassung bereits in Aussicht

Nach Angaben des Verteidigers ist der Angeklagte, der in seiner diktatorisch regierten Heimat in einer Kfz-Werkstatt gearbeitet habe, 2016 nach Deutschland gekommen und hat einen Deutsch- und einen Integrationskurs besucht. Er besitze eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, die nachweist, dass sich der Inhaber trotz Ablaufs seines Aufenthaltstitels rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält; außerdem verfüge er über eine Arbeitserlaubnis.

Immer habe der Angeklagte sich bemüht, seinen Lebensunterhalt selber zu verdienen, ob als Küchen-, Ernte- und Produktionshelfer, über eine Zeitarbeitsfirma oder als Mitarbeiter einer Selbstbedienungsbäckerei. Für die Zeit nach der Haftentlassung habe er bereits Jobs in Aussicht. Der 25-Jährige bereue, was ihm zur Last gelegt wird, sei fest entschlossen, künftig die Finger von Drogen zu lassen, und bereit, „jede Hilfe anzunehmen“. Der auf zwei Tage angelegte Prozess soll am 28. Juli fortgesetzt werden.