Die in letzter Minute gestoppte Zwangsräumung aus einer Kölner GAG-Wohnung wirft Fragen auf. Die Frau sagt, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Fast blind, psychisch labilKölnerin soll zwangsgeräumt werden – Scharfe Kritik an städtischer Baugesellschaft

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GAG, hier ein Projekt an der Sechtemer Straße vor, steht wegen einer Zwangsräumung in der Kritik.
Copyright: Archivbild: Alexander Schwaiger
Das Kölner Landgericht hat die Zwangsräumung einer fast blinden und psychisch beeinträchtigten Kölnerin aus einer GAG-Wohnung in Raderberg in letzter Minute verhindert. Der Gerichtsvollzieher stand bereits vor der Haustür, die Frau soll in Panik geraten sein und „Mich bekommt hier keiner lebend raus!“ gerufen haben, als ein Richter wenige Minuten vor der anberaumten Räumung beim Gerichtsvollzieher anrief und einem Räumungsschutzantrag der 56-jährigen Frau stattgab. Die Frau wurde in der Folge mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Ein Sachverständiger soll jetzt ihren Schutzbedarf begutachten.
Der Fall wirft Fragen auf. Zum einen, weil der behinderten (Pflegegrad 3) und gefährdeten Frau bei einer Zwangsräumung die Obdachlosigkeit gedroht hätte – die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim (SSM) hatte die Stadt Köln mehrfach aufgefordert, der Frau und ihrem Blindenhund eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, dies sei laut SSM nicht geschehen. Zum anderen ist ungeklärt, warum die Frau mit zahlreichen körperlichen und mentalen Beeinträchtigungen überhaupt zwangsgeräumt werden sollte. Nach eigenen Angaben habe sie sich nichts zuschulden kommen lassen.
Ich hatte keine Kenntnis von dem von Monat zu Monat höher werdenden Mietrückstand erlangt und war der Meinung, dass mit der Mietzahlung alles in Ordnung sei
Sie habe bis zum 31. Januar 2025 Bürgergeld bezogen und ab dem 1. Februar Grundleistungen nach SGB XII. Das Jobcenter habe zwischen Januar 2023 und Januar 2025 eine zu geringe Miete an die GAG überwiesen, was zur Kündigung des Mietverhältnisses geführt habe. „Dieser Fehler konnte mir nicht angelastet werden, da ich darauf vertrauen durfte, dass das Jobcenter die Miete vollständig und fristgerecht zahlen würde“, sagt sie.
Der entstandene Mietrückstand in Höhe von 1.895,48 Euro sei am 2. Juni 2025 vom Jobcenter an die GAG überwiesen worden. Trotzdem habe das Wohnungsbauunternehmen seine Räumungsklage aufrechterhalten. Während des Zeitraums von zwei Jahren bis zur Kündigung habe die GAG die Rückstände „nicht einmal angemahnt“, sagt die Frau. „Ich hatte deshalb keine Kenntnis von dem von Monat zu Monat höher werdenden Mietrückstand erlangt und war der Meinung, dass mit der Mietzahlung alles in Ordnung sei.“
GAG antwortet auf Fragen nicht
Die GAG antwortet auf Detailfragen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht. „Seien Sie versichert: In diesem Fall hält die GAG eine Zwangsräumung für verhältnismäßig“, schreibt ein GAG-Sprecher auf Anfrage lediglich. „Leider können wir aus Gründen des Datenschutzes diese Überzeugung nicht mit Argumenten untermauern.“ Auch eine Entbindung von der Schweigepflicht würde dem Unternehmen nicht ausreichen, um über die Gründe für die Zwangsräumung zu informieren.
Da die städtische Wohnungsbaugesellschaft auf Fragen nicht antwortet, bleibt auch ungeklärt, ob die Vorgeschichte eine Rolle spielt: Bereits im Jahr 2023 hatte die GAG ein Räumungsklageverfahren gegen die Mieterin angestrengt – Anlass waren Streitigkeiten mit der Nachbarschaft. Die Klage war auf Anraten des Gerichts fallengelassen worden. Grund für die aktuelle Räumungsklage war allein der Mietrückstand.
„Die Mieterin hat der Stress durch das Verfahren und den Streit vor drei Jahren nachhaltig traumatisiert, so dass sie sehr gern umziehen würde“, sagt Hermann J. Schaaf von der SSM, der die Frau in rechtlichen Fragen unterstützt. Ein geeignetes Wohnungsangebot habe sie bislang von der Stadt nicht erhalten. „Als die Frau geräumt werden sollte, war auch niemand von der Stadt Köln vor Ort. Ein fast blinder Mensch mit vielen Beeinträchtigungen hätte also auf der Straße gestanden. Das ist völlig inakzeptabel.“
Die SSM will den Rechtsanspruch der Frau auf eine Wohnung jetzt gerichtlich durchsetzen. „Was Menschen in diesen existenziellen Situationen brauchen, ist eine Anbindung an das Rechtssystem, um Räumungen zu verhindern – und nicht nur die von der Verwaltung angebotene ‚ambulante Begleitung in die Obdachlosigkeit‘, die oftmals Jahre dauert und durch die Unterbringung in angemieteten Hotels immense Kosten verursacht“, so Schaaf.
1700 wohnungslose Menschen leben in Köln in gemieteten Hotels
Laut Stadtverwaltung sind aktuell rund 1700 wohnungslose Menschen in Hotels untergebracht. Pro Monat und Person kostet eine solche Unterkunft im Schnitt 1500 Euro. Bis 2030 möchte die Stadt Köln die Zahl der vorgehaltenen Akutversorgungsplätze für Wohnungslose auf 600 reduzieren. 18 Millionen Euro könnten so pro Jahr gespart werden.
Zum konkreten Fall der von Zwangsräumung bedrohten Frau äußert sich die Stadt nicht. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in der Fachstelle Wohnen biete „umfangreiche Leistungen zum Erhalt von Mietverhältnissen an, wenn Kölner Bürgerinnen und Bürger von Wohnungsverlust bedroht sind“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. „Die systematischen Bemühungen der Verwaltung zum Erhalt des Wohnraums sind zu rund 85 Prozent erfolgreich.“ In 450 Fällen pro Jahr könnten Betroffenen Ersatzwohnungen angeboten werden. „Wenn der Vermieter auf Räumung besteht, aber die betroffenen Personen keinen Ersatzwohnraum gefunden haben, erfolgt regelmäßig das Angebot einer Notunterbringung durch die Fachstelle Wohnen.“
Genau das wäre im Falle der fast blinden, schwer beeinträchtigten 56-Jährigen, die unter Panikattacken und schweren Angststörungen leidet, womöglich fatal.

