Zunehmende Kontroversen nähren die Befürchtung, dass staatliche Interventionen die künstlerische Freiheit in Deutschland limitieren.
Kunst unter DruckDebatte um staatliche Eingriffe und Antisemitismus-Vorwürfe

Für die Kunstfreiheit wurde in Berlin schon 2019 demonstriert. (Archivbild)
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Als eine Form des Protests lud die Volksbühne in Berlin Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zu einer Debatte über Kunstfreiheit ein. Es wurde mitgeteilt, man beabsichtige ihn zu fragen, „inwieweit er neidvoll auf Ungarn, Slowakei, Serbien, China und Russland schaut, wo Politiker:innen ganz anders durchgreifen und ihre Vorstellung von Kunst umsetzen können“. Der Minister lehnte die Teilnahme an dem für diesen Freitag angesetzten Termin ab.
Die Angelegenheit ist damit jedoch keineswegs abgeschlossen. Zunehmend wird die Befürchtung geäußert, dass die künstlerische Freiheit hierzulande eingeschränkt wird. Auf die Diskussion um eine vermeintliche „Cancel Culture“ von linker Seite folgt nun der Vorwurf von staatlichen Interventionen und politischer Drangsalierung von rechts. Häufig entbrennt die Auseinandersetzung an der Positionierung gegenüber Israel. Eine Analyse der Situation, wie die „dpa“ meldet.
Welchen rechtlichen Rahmen hat die Kunstfreiheit?
In Artikel 5 des Grundgesetzes steht: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Dieses Prinzip werde von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stark gewichtet, erklärt der Münsteraner Staatsrechtler Bodo Pieroth. „Sie ist klar und kunstfreundlich.“ Nach Auffassung von Pieroth finden die Schranken der Kunstfreiheit ihre Definition im Straf- sowie im Persönlichkeitsrecht. „Es gibt viele Dinge, die sind scheußlich, aber die sind nicht verboten“, äußert der emeritierte Professor. Dies treffe ebenfalls auf antisemitische Bekundungen zu, welche „widerlich, aber von der Meinungsfreiheit geschützt“ seien.
Berlinale und Buchpreis: Jüngste Streitfälle
Für neue Aufregung sorgte der Entschluss von Kulturstaatsminister Weimer, drei linksgerichtete Buchhandlungen aufgrund von „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises auszunehmen. Welche konkreten Vorwürfe gegen die Läden bestehen, wurde nicht erläutert. Davor hatte es Auseinandersetzungen rund um die Berlinale gegeben, nachdem Preisträger bei der Verleihungszeremonie die israelische Militäroperation im Gazastreifen beanstandeten und Vorwürfe des Antisemitismus aufkamen. Eine vergleichbare Diskussion entstand schon 2022 im Rahmen der documenta fifteen in Kassel, als ein Kunstwerk infolge von Antisemitismus-Anschuldigungen entfernt werden musste.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer stand zuletzt im Mittelpunkt der Debatte. (Archivbild)
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Kunstfreiheit: Ein Blick in die Vergangenheit
Auseinandersetzungen über die Schranken der künstlerischen Freiheit existieren in Deutschland seit vielen Jahrzehnten. Pieroth führt als Beispiel an: „Ich erinnere daran, dass es noch in den 60er Jahren einen Polizeieinsatz und die Beschlagnahme eines Bildes von Georg Baselitz gab, weil darauf ein onanierender Mann zu sehen ist“. Auch Marion Ackermann, die Leiterin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, verweist auf den „Kulturkampf“ der 1970er Jahre und sagte in einem Interview: „Es gab eine Zeit, da hat ein Ankauf von Beuys einen ewig währenden Streit ausgelöst“.
Der Kulturwissenschaftler Julius Heinicke von der Universität Hildesheim ist dennoch der Ansicht: „Ich würde schon sagen, dass sich in den letzten Jahren der Freiraum der Kunst verengt hat.“ Einerseits würden „Polarisierungen nach Freund-Feind-Muster“ die Kultur in vorgefertigte Muster pressen. „Das andere ist, dass sich hierzulande die amtierende Politik verstärkt für künstlerische und kulturelle Prozesse interessiert und Einfluss nehmen möchte.“
Die Rolle des Staates bei der Kulturförderung
Den Vorwurf staatlicher Interventionen weist Kulturstaatsminister Weimer von sich. „Meinungs- und Kunstfreiheit ist ein so hohes Gut, dass diese Bundesregierung und hoffentlich alle Bundesregierungen, die nach uns folgen werden, das immer in toto verteidigen werden“, erklärte der parteilose Politiker im Kulturausschuss des Bundestags. Davon abzugrenzen sei die Frage, was der Staat mit finanziellen Mitteln unterstütze. „Wenn der Staat direkt einen Staatspreis vergibt, dann muss er doch hinschauen, wen fördert er da.“ Es bestehe eine Sorgfaltspflicht des Staates.
Dem widerspricht der Kulturwissenschaftler Heinicke: „Das Grundgesetz sagt ganz klar, Kunst und Wissenschaft sind frei. Das heißt auch, dass die amtierende Politik nicht in die Förderung eingreifen darf.“ Aus eben diesem Grund existiere das System von unabhängigen Gremien, welche über die Zuteilung von Mitteln befinden. „Das ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass Kunstfreiheit auch bedeutet, kritische Stimmen zu erhalten“, so Heinicke.
Staatliche Eingriffe: Rechtliche Bedenken
Auch der Jurist Pieroth betont, der Staat habe bei der Förderung die Pflicht, für „pluralistische Vielfalt“ zu garantieren. Im Fall des Buchhandlungspreises sei der Entschluss augenscheinlich nicht unparteiisch erfolgt, da nichts auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der ausgeschlossenen Läden hindeute. Christoph Möller, ein Staatsrechtler aus Berlin, äußert in der „Süddeutschen Zeitung“ ebenfalls Zweifel an der Legalität der Nachfrage beim Verfassungsschutz. „Dazu bedarf es einer gesetzlichen Grundlage mit einer anspruchsvollen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung“, warnt er. Eine solche Grundlage sei nicht vorhanden.
Der Vorwurf des Antisemitismus als Dauerthema
Anschuldigungen wegen Antisemitismus sind ein wiederkehrendes Sujet, obgleich sie im Kontext des Buchhandlungspreises nicht relevant waren. Kürzlich kritisierte das Auswärtige Amt das Goethe-Institut wegen einer Ausstellung in Vilnius, Litauen, da dort die palästinensisch-amerikanische Kunstschaffende Basma al-Sharif ausstellte. Beanstandet wurde nicht ihr künstlerisches Werk, sondern Beiträge in sozialen Medien, worin sie Israel einen „Genozid“ unterstellt.

Der israelische Regisseur Yuval Abraham stand 2024 im Mittelpunkt eines Antisemitismusstreits. (Archivbild)
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Empörung entstand bei der Berlinale 2024, nachdem der israelische Filmemacher Yuval Abraham im Westjordanland von „Apartheid“ sprach. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, äußerte sich zu diesem Zeitpunkt wie folgt: „Hetze gegen Israel und Juden auf deutschen Kulturveranstaltungen ist eine erschreckende Regelmäßigkeit geworden.“ In der Kulturförderung sei eine grundlegende Veränderung notwendig. (red)
Heinicke gibt hingegen zu bedenken, dass die Anschuldigung des Antisemitismus heutzutage häufig zu Selbstzensur leite. Er befürwortet eine offene Debatte, mit dem Ziel, die „roten Linien der Gesellschaft tatsächlich herauszufinden“, so Heinicke. Ein möglicher Ausgangspunkt wäre ein Verhaltenskodex, „aber daran müssen die betroffenen Institutionen und Künstlerinnen und Künstler beteiligt sein.“ (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
