Ein neues Förderprogramm soll die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen erleichtern. Dafür stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung.
500 Millionen für WallboxenNeues Programm fördert Ladesäulen in Mehrparteienhäusern

Die Bundesregierung bringt ein neues Förderprogramm für das Laden von E-Autos in Mehrfamilienhäusern an den Start
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Um die Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Wohngebäuden mit mehreren Parteien auszubauen, hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm aufgelegt. Das Volumen beträgt 500 Millionen Euro, und Anträge sind ab heute möglich. „Wir bringen die Elektromobilität entscheidend nach vorne und steigern ihre Nutzerfreundlichkeit“, äußerte sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).
In Deutschland gibt es laut „dpa“ ungefähr 9 Millionen Parkplätze, die zu den circa 20 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gehören. Da die meisten davon bisher über keine Ladevorrichtungen verfügen, wird das Ausbaupotenzial als beträchtlich eingeschätzt. Die Förderung der Elektromobilität wird als wesentlicher Faktor für einen verbesserten Klimaschutz angesehen, zumal der Verkehrsbereich die gesetzten Klimavorgaben derzeit nicht erreicht.
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Nach Angaben des Ministeriums umfasst die Förderung den Kauf und die Montage von privater Ladeausstattung wie Wallboxen, inklusive der benötigten technischen Bauteile. Ebenso können Zuschüsse für den Anschluss an das Stromnetz und erforderliche Bauarbeiten beantragt werden.
Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist die Vorverkabelung von wenigstens 20 Prozent der Parkplätze eines Wohnhauses oder die Elektrifizierung von mindestens sechs Stellplätzen.
Höhe der finanziellen Unterstützung
Pro zu elektrifizierendem Parkplatz beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 1.300 Euro, wenn keine Wallbox installiert wird. Bei der Installation einer Wallbox steigt die Summe auf bis zu 1.500 Euro. Für die Einrichtung eines Ladepunkts mit Unterstützung für sogenanntes bidirektionales Laden sind sogar bis zu 2.000 Euro möglich.
Antragsberechtigte und Fristen
Zu den Antragsberechtigten zählen Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter von Wohnimmobilien. Ferner sind Wohnungsbaugesellschaften sowie Immobilienfirmen mit umfangreicherem Wohnungsbesitz berechtigt, die Mittel zu beantragen. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 10. November 2026.
Zuvor hatte der Verband der Automobilindustrie (VDA) auf eine ungleiche Verteilung der Ladepunkte aufmerksam gemacht. „Etwa drei Viertel der E-Auto-Besitzer wohnen derzeit in eigenen Häusern, während nur rund ein Viertel zur Miete oder in einer selbst genutzten, eigenen Wohnung lebt“, hatte VDA-Präsidentin Hildegard Müller bereits Ende März erklärt. Sie bewertete die Situation bei den Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern als kritisch. (red)
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