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Kölner AbschiebeaffäreGeduldeter Asylbewerber trat 147 Mal polizeilich in Erscheinung

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Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug.

Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug. 

Marko M., seit 2003 abgelehnter Asylbewerber, lebt geduldet in Köln, trotz mehrfacher Vorstrafen und geplanter Abschiebung. 

Die Asylaffäre um den bosnischen Flüchtling Marko M. (Name geändert) geht weiter. Der 42-jährige Migrant ist in 147 Fällen bei der Polizei in NRW aktenkundig geworden. Dies geht aus einem internen Papier der nordrhein-westfälischen Landesregierung hervor, das der „Kölner Stadt-Anzeiger“ einsehen konnte.

Wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten habe M. entsprechende Einträge im polizeilichen Informationssystem Viva, heißt es in dem Schreiben. Viva verknüpft in Nordrhein-Westfalen verschiedene polizeiliche IT-Systeme, fasst unter anderem Ermittlungen, Anzeigen oder Verkehrsunfälle zusammen. Ein solcher Eintrag sagt aber erstmal nichts darüber aus, ob der Betroffene sich etwas hat zuschulden kommen lassen.

Auch was aus den Ermittlungen geworden ist, erfährt man dort nicht. Die Liste der Einträge von Marko M. liest sich wie ein Ritt durch das Strafgesetzbuch: 80 Mal soll er wegen Diebstahls aufgefallen sein, in 41 Fällen bestand der Verdacht des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, in vier Fällen soll es Betrugsvorwürfe gegeben haben. Drei Mal stand er in Verdacht, besonders schweren Diebstahl begangen zu haben. Dazu kommen unter anderem der Verdacht zweier Raubüberfälle, eines räuberischen Diebstahls, zweier gefährlicher Körperverletzungen nebst Wohnungseinbrüchen sowie zwei mutmaßliche Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte.

Marko M. wollte sich nicht äußern

Marko M. wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu den Vorwürfen äußern. „Lass mich in Ruhe“, sagte er am Donnerstag in einem Telefonat. Auf Nachfrage, ob er einen Anwalt habe und ob er dessen Kontaktdaten nennen möchte, ergänzte er: „Vergiss es.“ Dann beendete er das Gespräch.

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse wie in Viva fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Elf Verurteilungen im Strafregister

Das Strafregister von M. weist dem Vernehmen nach elf Verurteilungen auf. Die Palette reicht von mehreren Eigentumsdelikten bis hin zu schwerem Bandendiebstahl, Urkundenfälschungen, Leistungserschleichung sowie Betrügereien. Meist wurde der Bosnier zu Geldstrafen verurteilt, was ihn augenscheinlich kaum beeindruckte. Im Jahr 2015 erhielt er zehn Monate auf Bewährung wegen Diebstahls.

Aktuell hat die Kölner Staatsanwaltschaft den Migranten erneut wegen Betrugs beim Kölner Amtsgericht angeklagt. Vor einem Jahr soll er mit einem Komplizen in drei Fällen in Drogeriemärkten einen Schwindel mit Gutscheinkarten inszeniert haben. Der Prozess wurde ins neue Jahr verschoben. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte M. die Vorwürfe bestritten.

Bereits 2003 sollte der abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden

Wie berichtet sollte der Bosnier, der ohne Ausweispapiere nach Köln gekommen war, bereits im Jahr 2003 abgeschoben werden. Sein Asylantrag war im Oktober 2003 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden, weil er im Herkunftsland weder verfolgt noch bedroht wurde. Wenig später sollte er abgeschoben werden. Damals lagen auch die entsprechenden Unterlagen aus seinem Heimatland vor, ist einem Behördenpapier zu entnehmen.

M.  jedoch verschwand spurlos. Als er 2007 wieder auftauchte, legte sein Anwalt Widerspruch gegen den Ausweisungsbescheid ein, der nach einem zweijährigen Rechtsstreit 2009 abgewiesen wurde. Passersatzpapiere, die für eine Abschiebung notwendig wären, hat die Stadt Köln aber nicht wieder beantragt, heißt es in internen Unterlagen. Dabei gilt der Balkan-Staat als sicheres Herkunftsland. Als EU-Beitrittskandidat, so heißt es etwa beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration, scheint es kein Problem zu sein, entsprechende Dokumente zu besorgen.

Die Familie erhält Gelder vom Sozialamt

Der abgelehnte Asylbewerber indes wird seitdem in Köln geduldet. Und staatlich mit enormen Summen unterstützt. Für seine Familie, mit seiner Frau hat er mittlerweile acht Kinder bekommen, betrug die monatliche Leistung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz durch das Kölner Sozialamt etwa im September 2023 etwa 7250 Euro. Mittlerweile sind einige der Kinder volljährig oder haben einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen. Die staatlichen Zuwendungen werden seitdem teilweise auch durch Bürgergeld beglichen.

Wie viel die Familie aktuell an finanzieller Unterstützung erhält, wollte die Stadt Köln trotz mehrfacher Anfragen mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht sagen. Auch eine Anfrage unserer Zeitung, ob M. seit seiner Ankunft in Köln jemals gearbeitet hat, hat die städtische Pressestelle mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zunächst nicht beantwortet. Auf erneute Nachfrage, mit dem Hinweis auf das gesetzliche Informationsrecht der Presse, hieß es dann, M. sei „seit dem Jahr 2007 nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt“ gewesen. Es gebe keinerlei „rechtlich anerkannten Gründe“, aufgrund „derer es Herrn M. aktuell oder in der Vergangenheit nicht möglich oder zumutbar ist oder war, einer Arbeit nachzugehen“.

Aufgrund der Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ meldete sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst zu Wort. „Ich verstehe jeden, der bei diesem Fall Wut empfindet", sagte der CDU-Politiker. Die Angelegenheit zeige „schonungslos die Schwächen des deutschen Asylrechts“. Personen ohne Bleiberecht und „Menschen, die unser Gastrecht ausnutzen, um Straftaten zu begehen“, müssten konsequent abgeschoben werden.

Kölner Oberbürgermeister antwortet nicht auf Fragen

Oberbürgermeister Torsten Burmester aber hat zahlreiche Nachfragen unserer Zeitung nicht beantwortet. Der SPD-Politiker hatte zunächst eine verwaltungsinterne Prüfung des Falles beauftragt. Und ließ anschließend wissen: „Die Prüfung kommt zum Ergebnis, dass die besagte Person – unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowie der persönlichen Verhältnisse – aktuell zurecht über einen Duldungsstatus verfügt. Dieser Duldungsstatus wird regelmäßig durch die Ausländerbehörde geprüft.“

Welche Dienststelle der Stadtverwaltung den Fall denn geprüft hat, wollte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter anderem wissen. Ob ausschließlich die aktuelle Situation oder auch die vergangenen 17 Duldungsjahre analysiert wurden? Und ob es beispielsweise im Jahr 2009 Versäumnisse oder Fehler der Kölner Stadtverwaltung gegeben hat, weshalb die Abschiebung nicht stattfand? Der Kölner Oberbürgermeister aber beantwortete bislang keine dieser Fragen.