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Schließungs-PläneNRW-Justizminister will 15 kleine Arbeitsgerichte dichtmachen

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Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Grüne) spricht bei einem Pressegespräch.

Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Grüne) spricht bei einem Pressegespräch. 

Die Landesregierung will die Zahl der Arbeitsgerichte halbieren.  Die Opposition spricht von einem Kahlschlag. Vor allem kleinere Standorte sind betroffen.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach plant massive Einschnitte in die Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW. Ein Gesetzentwurf, den der Grünen-Politiker in Düsseldorf vorstellte,  sieht vor, dass die Hälfte der bisher 30 Standorte geschlossen werden soll. Betroffen sind vor allem die kleineren Gerichte. Den Plänen zufolge soll es künftig in Iserlohn, Herford, Beckum, Ahaus, Herne, Brilon, Kleve, Moers, Oberhausen, Velbert, Solingen und Siegburg keine Arbeitsgerichtsverhandlungen mehr geben. Die SPD sprach von einem „Kahlschlag bei den Arbeitsgerichten“.

Auch in der „zweiten Instanz“ – bei den Landesarbeitsgerichten – soll es eine Neuaufstellung geben. Vorgesehen ist, dass das Landesarbeitsgericht in Köln mit dem Landesarbeitsgericht in der Landeshauptstadt am Standort Düsseldorf fusioniert. Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, kritisierte, der Vorstoß würde „den Zugang zur Justiz für Rechtssuchende erschweren, die sich häufig in prekären Situationen“ befänden. Er belaste zudem die Beschäftigten, die künftig sehr weite Wege auf sich nehmen müssten.

FDP kritisiert Justizminister Limbach

Werner Pfeil, Rechtsexperte der FDP, erklärte, Justizminister Limbach habe die Erkenntnisse aus einer Expertenanhörung bei seinen Planungen ignoriert. Der vorgelegte Entwurf unterscheide sich nur marginal von einem Diskussionspapier, das im November vergangenen Jahres vorgestellt worden war. „Einzige Änderungen gegenüber den ersten Plänen sind ein zusätzlicher Gerichtstag in Krefeld und der Erhalt des Arbeitsgerichts Bochum“, sagte der Liberale. Limbach zeige „erneut mangelnde Wertschätzung sowohl gegenüber der Arbeit des Parlaments als auch den Argumenten qualifizierter Expertinnen und Experten“.

Der Justizminister erklärte, Ziel der Reform sei es, die Leistungsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erhalten. Der sehr kleinteilige Aufbau sei eine strukturelle Schwachstelle. „Wenn an einem Gericht mit nur drei oder vier Richterplanstellen eine einzige Schlüsselperson ausfällt, sei es in der Geschäftsleitung oder im Wachtmeisterdienst, sind die zügigen Arbeitsabläufe in Gefahr“, erklärte der Politiker aus Bonn. „Wir nutzen jetzt die historische Chance, robuste Einheiten zu schaffen, die auch bei personellen Engpässen oder konjunkturellen Schwankungen stabil bleiben“, sagte Limbach. Diese Reform sei „kein Rückzug aus der Fläche“: „Wir bleiben landesweit mit den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, ihren auswärtigen Kammern und den Gerichtstagen an 38 Standorten im Land präsent“, so der Justizminister. Die Arbeitsgerichtsbarkeit müsse „erreichbar sein, schnell entscheiden und verlässlich handeln.“

Aktuell haben die 33 Arbeits- und Landesarbeitsgerichte in NRW rund 700 Mitarbeiter. Die Sozialgerichte haben dagegen 1000 Mitarbeiter an neun Gerichten. Die Reform sei keine Idee des Ministeriums, sondern aus der Richterschaft gekommen, sagte Limbach. Für gut 40 Prozent der Beschäftigten dürfte sich der Arbeitsort ändern, hieß es.