Der Aachener Schütze könnte zum Monatsende freikommen. Die Polizei denkt nun über eine Fußfessel nach.
Wegen Krieg im IranAbschiebung eines Kriminellen in den Irak gescheitert

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Die Nachricht löste bei der Aachener Ausländerbehörde in der vergangenen Woche Hektik aus. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Sicherheitskreisen, scheiterten die Pläne, den Iraker Jihad A. zeitnah in seine Heimat abzuschieben. Die Bundespolizei hatte mitgeteilt, dass man den in der kommenden Woche geplanten Sammelcharterflug für den mutmaßlich kriminellen, abgelehnten Asylbewerber in sein Heimatland aus Sicherheitsgründen stornieren musste.
Da keine weiteren Linienflüge zur Verfügung standen, müsste der 30-jährige Araber in diesem Fall spätestens Ende April aus der Abschiebehaft in Büren entlassen werden. Nur so lange reicht der Haftbeschluss. Der Grund: Die Behörden können derzeit mangels Reiseverbindungen in den Irak keinen festen Abschiebetermin angeben.
Dabei gilt der vorbestrafte Migrant aus Sicht der Staatsschützer als Sicherheitsrisiko. Am 14. März soll Jihad A. zwölf Mal auf eine Wohnung in der Aachener Innenstadt mit einer Pistole gefeuert haben. Die Bewohner hatten eine iranische Fahne aus der Zeit des Schah-Regimes aus dem Fenster gehängt. Manche Projektile schlugen in die Fenster und in die Küchendecke des Ziels ein. Auch die Gasleitung der Wohnung wurde getroffen. Zwölf Menschen mussten evakuiert werden.
Betrunken bei der Festnahme
Nach Informationen dieser Zeitung schien der schießwütige Iraker bei seiner Festnahme betrunken gewesen zu sein, ein späteres Drogen-Screening soll auch Hinweise auf Amphetamin-Missbrauch ergeben haben. Bei einer Befragung soll der Asylbewerber die Tat dem Vernehmen nach eingeräumt und erklärt haben, er sei ein „Freiheitskämpfer“. Seine Schüsse sollen einem Hausbewohner gegolten haben, der bei Instagram einen Post zur politischen Lage der Kurden im Iran veröffentlicht hatte. Offenbar hatte dieser Eintrag dem Schützen nicht gefallen. Und so soll er sein Magazin leergeschossen haben.
Obwohl die Polizei seinerzeit von versuchtem Totschlag ausging und einen Haftbefehl anregte, stufte die Staatsanwaltschaft Aachen den Fall auf Sachbeschädigung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz herunter. Jihad A. kam frei. Dabei soll der Festgenommene den Behörden bereits unter etlichen Aliasnamen bekannt gewesen sein. Gegen ihn soll schon wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls ermittelt worden sein. Ein Verfahren wegen versuchten Totschlags mittels einer Messerattacke wurde eingestellt, weil Jihad A. von der Tat zurückgetreten sei. 2019 war der Mann wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt worden.
Die Aachener Polizei, dem Vernehmen nach überrascht und verärgert über den verweigerten Haftbefehlsantrag, soll einen zweiten Anlauf genommen und das städtische Ausländeramt eingeschaltet haben. So erwirkte die Behörde nach längerem juristischem Hickhack bei Gericht einen Abschiebehaftbefehl. An einem Kiosk wurde Jihad A. in Aachen festgesetzt und wanderte in das Abschiebegefängnis in Büren. Seither läuft die Zeit.
Kein Flieger Richtung Herkunftsland
Ursprünglich sollte der Iraker Anfang nächster Woche in einen Flieger Richtung Herkunftsland steigen. Doch daraus wird nun nichts. Die Auswirkungen rund um die Kriegshandlungen mit dem Iran haben das Sicherheitsrisiko erhöht. Für diesen Monat, so war zu erfahren, fehle es an Rückführungsalternativen. Erst im Frühsommer könnte sich wieder ein Abschiebeslot öffnen. Für diesen Fall müsste der zuständige Amtsrichter den Haftbefehl verlängern. Sollte Jihad A. allerdings Ende des Monats freigelassen werden, denkt die Polizei über andere Maßnahmen nach. So etwa im Zuge der Gefahrenabwehr an einen Antrag bei Gericht, dem Beschuldigten eine elektronische Fußfessel anlegen zu lassen.
