Die Kirschlorbeerbäume machen es noch schwerer, im Notfall zum Haus von Traute Fuchs zu kommen – neue Eskalationsstufe im Nachbarschaftsstreit.
Bergisch GladbachNachbar blockiert 91-Jähriger zusätzlich mit Baumwand den Zugang zum Haus

Traute Fuchs aus Bergisch Gladbach will sich nicht aus ihrem Haus vertreiben lassen.
Copyright: Uta Böker
Die sieben, etwa 1,50 Meter hohen Kirschlorbeerbäume, dicht an dicht gesetzt, wirken wie eine feindliche Mauer. Das Statement, das dahinter steckt, ist wohl eindeutig: Beim nächsten Mal kommt hier keiner mehr so leicht durch. Dabei zählt im Ernstfall jede Minute.
Genau darum spitzt sich der Konflikt in der kleinen Siedlung Juck östlich des Stadtteils Moitzfeld immer mehr zu. Der Nachbar hat zusätzlich zu den Barrikaden eine Baumreihe gepflanzt, so dass es noch schwerer ist, das Haus von Traute Fuchs im Notfall zu erreichen. „Jetzt ist gar kein Durchkommen mehr“, sagt die 91-Jährige. Ihre Kraftreserven seien langsam aufgebraucht. Das hätte sie sich selbst nie vorstellen können.

Als zusätzliche Barriere hat der Nachbar Kirschlorbeer-Bäume gepflanzt.
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Noch deutlich steht die alte Dame unter dem Eindruck des Noteinsatzes Anfang Januar, als sie schnelle medizinische Hilfe brauchte. Doch der Rettungsdienst konnte nicht bis zu ihrem Haus vorfahren, weil der Nachbar die Zufahrt zum Grundstück mit Sperren, verankert durch Ketten und Schlösser, sowie einem Traktor abgeriegelt hat.
Der Notärztin und ihrem Assistent blieb zunächst nichts anderes übrig, als eine ein Meter hohe, mit Gestrüpp überwucherte Böschung hinunter zu steigen, um zur Patientin zu kommen. Die Feuerwehr Bergisch Gladbach kam mit einem Hilfeleistungsfahrzeug, ausgerüstet mit Werkzeugen, um Schlösser und Hindernisse welcher Art auch immer zu beseitigen, zur Unterstützung des Rettungsdienstes dazu. Und trotzdem hat der Mann die Situation jetzt noch verschärft. Gerne hätte die Redaktion mit ihm darüber gesprochen. Aber es gab keine Reaktion auf Anrufe.
Stadt duldet das Gebäude ausdrücklich
Die Barrieren hat der Nachbar aufgebaut, damit die Seniorin und ihr Sohn, der mit im Haus wohnt, nicht ein kleines, etwa drei vier Meter langes Stück des Wegs benutzen, der vor seiner Garage verläuft. Und das ist legal. Mit seinem Eigentum könne der Nachbar machen, was er wolle. So hat es das Oberlandesgericht Köln im Mai im Juli 2025 in zweiter Instanz entschieden.
Das Haus aus dem Jahr 1933, in dem Familie Fuchs lebt, ist ein Schwarzbau. Ein eingetragenes Wegerecht und eine Baugenehmigung gibt es nicht, deshalb sei laut Gericht eine Erschließung über ein Notwegerecht gegen den Willen des Nachbarn und über sein Grundstück nicht möglich. Daran ändert auch nichts, dass die Stadt das Gebäude ausdrücklich duldet.
Wochenlang lag Traute Fuchs sterbenskrank mit einer Influenza A-Infektion im Krankenhaus, wie Tochter Nina Effenberg berichtet. Und jetzt kann die alte Dame sich nicht richtig darüber freuen, dass sie es geschafft hat, wieder auf den Beinen zu sein: „Ich bin isoliert und eingesperrt. Das macht mich unglücklich.“ Seit einem dreiviertel Jahr sitzt Traute Fuchs oben auf der Bergkuppe im Vollbachtal fest. Daran habe sich nichts verändert. „ Im Gegenteil, mit der Kirschlorbeer-Wand macht der Nachbar es noch schlimmer“, sagt die 91-Jährige.

Hermetisch abgeriegelt hat der Nachbar das Grundstück von Familie Fuchs: mit einem Traktor, Eisengittern und jetzt auch noch mit einer Baumwand.
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Denn die Beseitigung der Bäume bedeutet in jedem Falle einen zusätzlichen Zeitverlust, wenn schnell Hilfe nötig ist. „Zeit, die meine Mutter im Ernstfall vielleicht nicht hat“, sagt Effenberg. Bei ihr löst das alles nur Entsetzen und Unverständnis aus. Mit Vernunft und Argumenten sei der Nachbarn nicht aufzuhalten. Sogar die Bitte der Familie, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, war vergebens.
Der Stress habe vor 30 Jahren angefangen, erinnert sich die Tochter, als der Nachbar einen Abschnitt des schmalen Durchgangssträßchens abgeklemmt und so zur Sackgasse ohne Wendemöglichkeit gemacht habe. Seitdem mache er immer weiter mit seinen Schikanen.
Im ganzen Ort ist die Atmosphäre vergiftet. „Wir haben alle Angst und sind froh, dass wir nicht selbst betroffen sind“, sagt ein Anwohner, verständlicherweise möchte er anonym bleiben. Denn bei allen neun Hauseigentümern entlang der Straße ist das Wegerecht nicht eindeutig geregelt. Jedem gehört immer nur ein Stückchen der Straße vor dem Hauseingang.
Der Nachbar kann nur von außen etwa durch die Stadt gestoppt werden
Aber der aggressive Nachbar besitzt vor allen Grundstücken einen Teil der Straßenfläche und kann somit wie bei Traute Fuchs über den Zugang zu den Wohnhäusern bestimmen. „Er kann nur von außen etwa durch die Stadt gestoppt werden, die ein öffentliches Interesse daran haben müsste, die Konflikte zu beenden“, meint Effenberg. Sonst höre das nie auf.
Jede neue Provokation wie jetzt die Baum-Mauer wühlt Traute Fuchs auf, nimmt ihr Lebensmut. „Kein Mensch kann mehr zu mir kommen. Keine Freundin, kein Pflegedienst, kein Holzlieferant, kein Handwerker, niemand.“ Trotzdem will sie sich nicht aus ihrem Elternhaus vertreiben lassen: „Ich möchte doch nur selbstbestimmt meinen Lebensabend genießen.“
Nur mit viel Kraft und Aufwand kommt die Seniorin noch raus. In Begleitung ihres Sohnes, der sich um alle Belange des täglichen Lebens kümmert, schaffe sie es mit viel Mühe, außenherum um die Siedlung über eine Wiese bis zur Straße zu gehen. „Für mich ist das Freiheitsberaubung“, sagt Robin Fuchs aufgebracht, „aber alle gucken weg, man lässt den Mann einfach gewähren.“
Umwidmung der Straße
Die Stadtverwaltung misst einer straßenrechtlichen Umwidmung des Privatwegs zu einer öffentlichen Straße keine Aussicht auf Erfolg zu. „Dies ist im Zusammenhang mit den Zuständen in Juck schon mehrfach, sowohl vor als auch während der „Causa Fuchs“ überprüft worden“, sagt Stadtsprecher Patrick Ortmanns auf Anfrage. Voraussetzung sei laut Straßen- und Wegerecht NRW, dass alle Eigentümer der Widmung zustimmen.
Sämtliche Straßenflächen durch die Siedlung Juck würden sich in privatem Eigentum befinden. Dass der besagte Kirschlorbeerpflanzer der Widmung oder dem Verkauf seiner Straßenflächen an die Stadt zustimme, sei angesichts der Vorgeschichte nicht zu erwarten. Für eine Enteignung lägen die Voraussetzungen nicht vor: „Da hilft auch das öffentliche Interesse an dieser Stelle nicht weiter“, so Ortmanns. (ub)

